Rechtsprechung
LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines vorformulierten Vertrags bei Vorformulierung durch einen Dritten statt durch eine Vertragspartei; Arbeitnehmer als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB; Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Rückzahlungsvereinbarung bei zweijähriger Bindungsfrist nach neuntätiger Ausbildung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 18.09.2006 - 8 Ca 1343/06
- LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
- BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
Die Klägerin wird durch diese formularmäßige Regelung (§ 305 Abs. 1 BGB) unangemessen benachteiligt (vgl. dazu BAG v. 11.4. 2006 - 9 AZR 610/05, AP BGB § 307 Nr. 16;… Preis in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht [nachfolgend: ErfK], 7. Aufl., § 611 BGB Rz. 554;… Thüsing in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 2. Aufl., § 611 BGB Rz. 463; Schmidt, NZA 2004, 1002).Im Rahmen der vorzunehmenden Inhaltskontrolle gilt es Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen, wobei zu sehen ist, ob der Klauselinhalt angesichts der konkreten Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bedingt (BAG v. 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 4.3.. 2004 - 8 AZR 196/03, AP BGB § 309 Nr. 3).
Die Frage des für den Arbeitnehmer Zumutbaren ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, welcher die erkennende Kammer folgt, auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG v. 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 5.12.2002 - 6 AZR 539/01, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 32).
Die Abwägung der widerstreitenden Interessen muss sich vor allem daran orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Fortbildung einen geldwerten Vorteil erlangt (std. Rspr., vgl. BAG 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 16.3. 1994 - 5 AZR 339/92, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 18).
Vorliegend kann die Frage, inwieweit eine zu lang bemessene Bindungsfrist trotz § 306 Abs. 2 BGB auf ein angemessenes Maß reduziert werden kann (verneinend dazu insbes. BAG v. 11.4. 2006, a.a.O.), dahinstehen.
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
Dieser Vertrag war vorformuliert und sollte standardmäßig für eine Vielzahl von Verträgen (mindestens 3; vgl. BAG v. 25.5. 2005 - 5 AZR 572/04, AP BGB § 310 Nr. 1) Verwendung finden.Die Verbraucherstellung von Arbeitnehmern (§ 13 BGB;… vgl. dazu ErfK/Preis, a.a.O., §§ 305 - 310 BGB, Rz. 26 m.w.N.) gestattet die Anwendung von §§ 310 Abs. 3 (insbes. Nr. 2) BGB (BAG v. 25.5. 2005, a.a.O.).
- BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
Die Frage des für den Arbeitnehmer Zumutbaren ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, welcher die erkennende Kammer folgt, auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (…BAG v. 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 5.12.2002 - 6 AZR 539/01, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 32).Die Klägerin hatte eine 9-tägige Ausbildung durchlaufen, für die nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5.12.2002, a.a.O., wo über eine längere [einmonatige] Fortbildungsmaßnahme entschieden worden war) nur eine Bindungsfrist von maximal 6 Monaten angemessen ist; die vom Beklagten erbrachte Leistung (Entgeltzahlung und Kostenübernahme) steht außer Verhältnis zur verlangten Gegenleistung (Bindung an den Betrieb).
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
Danach liegt hier - entgegen der Annahme des Beklagten - eine nur 9-tägige Ausbildung vor (BAG v. 6.9. 1995 - 5 AZR 241/94, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23). - BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89
Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen …
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
Dass nicht der Beklagte selbst, sondern ein Dritter den Vertrag vorformuliert hatte ist dabei ohne Belang (BGH v. 16.11.1990 - V ZR 217/89, NJW 1991, 843). - BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02
Erstattung verauslagter Ausbildungskosten
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
So geht das Interesse des die Ausbildung finanzierenden Arbeitgebers dahin, die von den ausgebildeten Arbeitnehmern erworbene Qualifikation möglichst lange im Betrieb nutzen zu können (BAG v. 19.2. 2004 - 6 AZR 552/02, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 33), um einen Ausgleich für seine finanziellen Aufwendungen zu erlangen. - BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03
Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
Das Bundesarbeitsgericht hatte in seiner Rechtsprechung vor Geltung der §§ 305 ff. BGB zur allgemeinen Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln dahingehende einzelvertragliche Vereinbarungen, grundsätzlich für zulässig erachtet (BAG v. 24.6. 2004 - 6 AZR 383/03, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 34). - BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
Im Rahmen der vorzunehmenden Inhaltskontrolle gilt es Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen, wobei zu sehen ist, ob der Klauselinhalt angesichts der konkreten Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bedingt (…BAG v. 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 4.3.. 2004 - 8 AZR 196/03, AP BGB § 309 Nr. 3). - BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
Die Abwägung der widerstreitenden Interessen muss sich vor allem daran orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Fortbildung einen geldwerten Vorteil erlangt (…std. Rspr., vgl. BAG 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 16.3. 1994 - 5 AZR 339/92, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 18).
- BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
Rückzahlung von Schulungskosten
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Juni 2007 - 7 Sa 1188/06 - wird zurückgewiesen.