Rechtsprechung
   LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12183
LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06 (https://dejure.org/2007,12183)
LAG München, Entscheidung vom 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06 (https://dejure.org/2007,12183)
LAG München, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 7 Sa 1188/06 (https://dejure.org/2007,12183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines vorformulierten Vertrags bei Vorformulierung durch einen Dritten statt durch eine Vertragspartei; Arbeitnehmer als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB; Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht von ...

  • Judicialis

    BGB § 307; ; BGB § 310 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Rückzahlungsvereinbarung bei zweijähriger Bindungsfrist nach neuntätiger Ausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
    Die Klägerin wird durch diese formularmäßige Regelung (§ 305 Abs. 1 BGB) unangemessen benachteiligt (vgl. dazu BAG v. 11.4. 2006 - 9 AZR 610/05, AP BGB § 307 Nr. 16; Preis in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht [nachfolgend: ErfK], 7. Aufl., § 611 BGB Rz. 554; Thüsing in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 2. Aufl., § 611 BGB Rz. 463; Schmidt, NZA 2004, 1002).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Inhaltskontrolle gilt es Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen, wobei zu sehen ist, ob der Klauselinhalt angesichts der konkreten Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bedingt (BAG v. 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 4.3.. 2004 - 8 AZR 196/03, AP BGB § 309 Nr. 3).

    Die Frage des für den Arbeitnehmer Zumutbaren ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, welcher die erkennende Kammer folgt, auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG v. 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 5.12.2002 - 6 AZR 539/01, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 32).

    Die Abwägung der widerstreitenden Interessen muss sich vor allem daran orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Fortbildung einen geldwerten Vorteil erlangt (std. Rspr., vgl. BAG 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 16.3. 1994 - 5 AZR 339/92, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 18).

    Vorliegend kann die Frage, inwieweit eine zu lang bemessene Bindungsfrist trotz § 306 Abs. 2 BGB auf ein angemessenes Maß reduziert werden kann (verneinend dazu insbes. BAG v. 11.4. 2006, a.a.O.), dahinstehen.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
    Dieser Vertrag war vorformuliert und sollte standardmäßig für eine Vielzahl von Verträgen (mindestens 3; vgl. BAG v. 25.5. 2005 - 5 AZR 572/04, AP BGB § 310 Nr. 1) Verwendung finden.

    Die Verbraucherstellung von Arbeitnehmern (§ 13 BGB; vgl. dazu ErfK/Preis, a.a.O., §§ 305 - 310 BGB, Rz. 26 m.w.N.) gestattet die Anwendung von §§ 310 Abs. 3 (insbes. Nr. 2) BGB (BAG v. 25.5. 2005, a.a.O.).

  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
    Die Frage des für den Arbeitnehmer Zumutbaren ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, welcher die erkennende Kammer folgt, auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG v. 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 5.12.2002 - 6 AZR 539/01, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 32).

    Die Klägerin hatte eine 9-tägige Ausbildung durchlaufen, für die nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5.12.2002, a.a.O., wo über eine längere [einmonatige] Fortbildungsmaßnahme entschieden worden war) nur eine Bindungsfrist von maximal 6 Monaten angemessen ist; die vom Beklagten erbrachte Leistung (Entgeltzahlung und Kostenübernahme) steht außer Verhältnis zur verlangten Gegenleistung (Bindung an den Betrieb).

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
    Danach liegt hier - entgegen der Annahme des Beklagten - eine nur 9-tägige Ausbildung vor (BAG v. 6.9. 1995 - 5 AZR 241/94, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23).
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
    Dass nicht der Beklagte selbst, sondern ein Dritter den Vertrag vorformuliert hatte ist dabei ohne Belang (BGH v. 16.11.1990 - V ZR 217/89, NJW 1991, 843).
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02

    Erstattung verauslagter Ausbildungskosten

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
    So geht das Interesse des die Ausbildung finanzierenden Arbeitgebers dahin, die von den ausgebildeten Arbeitnehmern erworbene Qualifikation möglichst lange im Betrieb nutzen zu können (BAG v. 19.2. 2004 - 6 AZR 552/02, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 33), um einen Ausgleich für seine finanziellen Aufwendungen zu erlangen.
  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
    Das Bundesarbeitsgericht hatte in seiner Rechtsprechung vor Geltung der §§ 305 ff. BGB zur allgemeinen Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln dahingehende einzelvertragliche Vereinbarungen, grundsätzlich für zulässig erachtet (BAG v. 24.6. 2004 - 6 AZR 383/03, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 34).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
    Im Rahmen der vorzunehmenden Inhaltskontrolle gilt es Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen, wobei zu sehen ist, ob der Klauselinhalt angesichts der konkreten Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bedingt (BAG v. 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 4.3.. 2004 - 8 AZR 196/03, AP BGB § 309 Nr. 3).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06
    Die Abwägung der widerstreitenden Interessen muss sich vor allem daran orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Fortbildung einen geldwerten Vorteil erlangt (std. Rspr., vgl. BAG 11.4. 2006, a.a.O.; BAG v. 16.3. 1994 - 5 AZR 339/92, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 18).
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Juni 2007 - 7 Sa 1188/06 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht