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   LAG Nürnberg, 27.11.2007 - 7 Sa 119/06   

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https://dejure.org/2007,7339
LAG Nürnberg, 27.11.2007 - 7 Sa 119/06 (https://dejure.org/2007,7339)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27.11.2007 - 7 Sa 119/06 (https://dejure.org/2007,7339)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27. November 2007 - 7 Sa 119/06 (https://dejure.org/2007,7339)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstilllegung; Vorliegen einer Betriebsstilllegung bei kurzfristiger Weiterbeschäftigung von wenigen Mitarbeitern zur Verrichtung von Abwicklungsarbeiten und Aufräumungsarbeiten

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 15 Abs. 4 KSchG
    Kündigung - Betriebsratsmitglied - Betriebsstilllegung - Abwicklungsarbeiten

  • Betriebs-Berater

    Keine Betriebsstilllegung - Altersteilzeitmitarbeiter

  • Judicialis

    KSchG § 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 15 Abs. 4
    Unwirksame Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei Weiterbeschäftigung von Altersteilzeitmitarbeitern trotz Stilllegungsabsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Betriebsstilllegung - Altersteilzeitmitarbeiter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 47
  • NZA-RR 2008, 295
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 33/85

    Streitigkeit um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2007 - 7 Sa 119/06
    Eine Betriebsstilllegung setzt die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft voraus, die ihre Veranlassung und zugleich ihren sichtbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (h.M., z.B. BAG, Urteil vom 21.11.1985 - 2 AZR 33/85; Urteil vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91; Urteil vom 10.05.2007 - 2 AZR 263/06; v. Hoyningen-Huene/Linck, a.a.O., Rdnrn. 155 ff. m.w.N.).

    Von einer Betriebsstilllegung kann auch dann noch ausgegangen werden, wenn "wenige Arbeitnehmer für kurze Zeit mit Abwicklungs- und Aufräumungsarbeiten weiterbeschäftigt werden" (BAG, Urteil vom 21.11.1985 - 2 AZR 33/85 - unter I. 1.; so auch Dörner, a.a.O., Rdnr. 72 zu § 15; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, 2. Aufl., Rdnr. 69 zu § 15 KSchG).

    d) Da eine Stilllegung zum 30.09.2005 schon allein wegen der Dauer der Weiterbeschäftigung zu verneinen ist, kommt es auch nicht mehr auf die Frage an, ob die von den 3 Altersteilzeitmitarbeitern in der Zeit ab 30.09.2005 erbrachten Tätigkeiten überhaupt Aufräumungs- und Abwicklungsarbeiten im Sinn der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.11.1985 - 2 AZR 33/85) darstellten.

  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 263/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung durch Landesgesetz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2007 - 7 Sa 119/06
    Eine Betriebsstilllegung setzt die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft voraus, die ihre Veranlassung und zugleich ihren sichtbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (h.M., z.B. BAG, Urteil vom 21.11.1985 - 2 AZR 33/85; Urteil vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91; Urteil vom 10.05.2007 - 2 AZR 263/06; v. Hoyningen-Huene/Linck, a.a.O., Rdnrn. 155 ff. m.w.N.).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2007 - 7 Sa 119/06
    § 15 Abs. 4 KSchG ist Lex specialis zu § 1 KSchG (h.M., z.B. v. Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 14. Aufl., Rdnr. 176 zu 15; KR/Etzel, 8. Aufl., Rndr. 93 zu § 15; Dörner in: Bader/Bram/Dörner/Kriebel, KSchG, Rdnr. 89 zu § 15; BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 544/04).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2007 - 7 Sa 119/06
    Eine Betriebsstilllegung setzt die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft voraus, die ihre Veranlassung und zugleich ihren sichtbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (h.M., z.B. BAG, Urteil vom 21.11.1985 - 2 AZR 33/85; Urteil vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91; Urteil vom 10.05.2007 - 2 AZR 263/06; v. Hoyningen-Huene/Linck, a.a.O., Rdnrn. 155 ff. m.w.N.).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2007 - 7 Sa 119/06
    Das Bundesarbeitsgericht hat Kündigungen, die der Unternehmer in einem solchen Fall gegenüber seinen Arbeitnehmern ausgesprochen hat, als so genannte Austauschkündigungen im Hinblick auf § 1 Abs. 2 KSchG für unwirksam erklärt (Urteil vom 16.12.2004 - 2 AZR 66/04).
  • ArbG Düsseldorf, 22.11.2011 - 7 Ca 4465/11

    Küdigung betriebsbedingt, Betriebsratsmitglied, Betriebsstilllegung,

    Anerkannt ist, dass der Annahme einer Betriebsstilllegung nicht die kurzzeitige Weiterbeschäftigung einiger weniger Arbeitnehmer mit Abwicklungs- oder Aufräumarbeiten entgegensteht (BAG, Urteil vom 14.10.1982 - 2 AZR 568/80 - EzA Nr. 29 zu § 15 KSchG nF; LAG Nürnberg, Urteil vom 27.11.2007 - 7 Sa 119/06 - NZA-RR 2008, S. 295; KR/Etzel, 9. Auflage, 2009, § 15 KSchG Rn. 102a).
  • ArbG Mönchengladbach, 20.03.2019 - 6 Ca 2593/18

    Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern bei Betriebsstilllegung nach § 15 IV

    Das vom Kläger zitierte Landesarbeitsgericht Nürnberg hat in seiner Entscheidung vom 27.11.2007 (7 Sa 119/06, juris) zwar ausgeführt, dass in zeitlicher Hinsicht von einer Obergrenze von etwa drei Monaten auszugehen sei, diese Annahme jedoch nicht begründet.
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