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   LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04   

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LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04 (https://dejure.org/2005,5152)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04 (https://dejure.org/2005,5152)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 7 Sa 1257/04 (https://dejure.org/2005,5152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Tarifauslegung - ergebnisorientiertes Entgelt - Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 GG; Art. 6 Abs. 4 GG; Art. 119 EGV; § 4 ERTV Mobil
    Auswirkungen von Mutterschutzzeiten auf den Anspruch auf ein ergebnisbezogenes Entgelt; Anwendbarkeit des Entgeltrahmentarifvertrags für die T-Mobil (ERTV Mobil); Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; Zulässigkeit der Einordnung des Zuschusses zum ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen von Mutterschutzzeiten auf den Anspruch auf ein ergebnisbezogenes Entgelt; Anwendbarkeit des Entgeltrahmentarifvertrags für die T-Mobil (ERTV Mobil); Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; Zulässigkeit der Einordnung des Zuschusses zum ...

  • Judicialis

    ERTV Mobil § 4; ; ERTV Mobil § 11; ; MuSchG § 14; ; GG Art. 3; ; EGV Art. 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei Berechnung des ergebnisbezogenen Entgelts - Monatsentgelt während des Mutterschutzes - zulässige Tarifregelung zur Einmalzahlung mit Lohncharakter unter Zugrundelegung des tatsächlich gezahlten Lohnes bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 593
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
    119 EGV ist unmittelbar anwendbares nationales Recht und gibt einem Arbeitnehmer einen unmittelbaren Anspruch gegen seinen Arbeitgeber (vgl. EuGH vom 7. Februar 1991, Rs C-184/89, "Nimz", AP Nr. 25 zu § 23 a BAT; BAG vom 25. Juli 1996, 6 AZR 138/94, AP Nr. 6 zu § 35 BAT, zu II 1 a der Gründe).

    Dies folgt aus Art. 4 der Richtlinie 75/117/EWG, wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts unvereinbare Bestimmungen in Tarifverträgen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden (EuGH vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - "Kowalska" - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG vom 26. Mai 1993, 5 AZR 184/92, AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1 der Gründe; BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 a der Gründe).

    Eine solche liegt vor, wenn eine benachteiligende Regelung zwar unterschiedslos auf Männer und Frauen anzuwenden ist, sie aber erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts betrifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (BAG vom 23. April 1998, 6 AZR 558/96, nv; EuGH vom 13. Mai 1986 - Rs C-170/84 - "Bilka" - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; EuGH vom 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - AP Nr. 68 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
    Dies folgt aus Art. 4 der Richtlinie 75/117/EWG, wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts unvereinbare Bestimmungen in Tarifverträgen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden (EuGH vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - "Kowalska" - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG vom 26. Mai 1993, 5 AZR 184/92, AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1 der Gründe; BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 258/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Mutterschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht, handelt es sich bei dem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 Mutterschutzgesetz um einen gesetzlich begründeten arbeitsvertraglichen Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts, der Lohnersatzcharakter hat (BAG vom 24.02.1999, 10 AZR 258/98, AP Nr. 213 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG vom 25.02.2004, 5 AZR 160/03).
  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht, handelt es sich bei dem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 Mutterschutzgesetz um einen gesetzlich begründeten arbeitsvertraglichen Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts, der Lohnersatzcharakter hat (BAG vom 24.02.1999, 10 AZR 258/98, AP Nr. 213 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG vom 25.02.2004, 5 AZR 160/03).
  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95

    Einmalzahlung - Verminderung für Zeiten ohne Bezüge

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
    Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Anspruchszweck her unterscheiden (BAG vom 14. Dezember 1995, 6 AZR 297/95, AP Nr. 1 zu § 11 TV Arb Bundespost).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 79/04

    Vergütung betriebsbedingter Arbeitsunterbrechungen - Übernachtungsgeld

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt BAG vom 23.02.2005, 4 AZR 79/04).
  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 558/96

    Rechtmäßigkeit von Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
    Eine solche liegt vor, wenn eine benachteiligende Regelung zwar unterschiedslos auf Männer und Frauen anzuwenden ist, sie aber erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts betrifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (BAG vom 23. April 1998, 6 AZR 558/96, nv; EuGH vom 13. Mai 1986 - Rs C-170/84 - "Bilka" - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; EuGH vom 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - AP Nr. 68 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
    119 EGV ist unmittelbar anwendbares nationales Recht und gibt einem Arbeitnehmer einen unmittelbaren Anspruch gegen seinen Arbeitgeber (vgl. EuGH vom 7. Februar 1991, Rs C-184/89, "Nimz", AP Nr. 25 zu § 23 a BAT; BAG vom 25. Juli 1996, 6 AZR 138/94, AP Nr. 6 zu § 35 BAT, zu II 1 a der Gründe).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
    Dies folgt aus Art. 4 der Richtlinie 75/117/EWG, wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts unvereinbare Bestimmungen in Tarifverträgen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden (EuGH vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - "Kowalska" - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG vom 26. Mai 1993, 5 AZR 184/92, AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1 der Gründe; BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 a der Gründe).
  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
    Eine solche liegt vor, wenn eine benachteiligende Regelung zwar unterschiedslos auf Männer und Frauen anzuwenden ist, sie aber erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts betrifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (BAG vom 23. April 1998, 6 AZR 558/96, nv; EuGH vom 13. Mai 1986 - Rs C-170/84 - "Bilka" - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; EuGH vom 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - AP Nr. 68 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 425/05

    Mutterschutzfristen - Entgeltkürzung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Juli 2005 - 7 Sa 1257/04 - insoweit aufgehoben, als es die Klage abgewiesen hat.
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