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   LAG Hessen, 20.01.1981 - 7 Sa 1336/79   

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LAG Hessen, 20.01.1981 - 7 Sa 1336/79 (https://dejure.org/1981,3501)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.01.1981 - 7 Sa 1336/79 (https://dejure.org/1981,3501)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Januar 1981 - 7 Sa 1336/79 (https://dejure.org/1981,3501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachbearbeitungspflicht, Nachbearbeitungsgrundsätze, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Stornogefahrmitteilung nach dem Ausscheiden des VV, Obliegenheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 254
  • VersR 1982, 480
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 16 U 32/16

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Provisionszahlungsansprüchen

    Beispiele für einen solchen Ausnahmefall sind unbekannter und mit zumutbaren Mitteln nicht aufzuklärender Aufenthalt des Versicherungsnehmers, feststehende Zahlungsunfähigkeit (vgl. LAG München , Urteil vom 27. September 1990, Az.: 6 Sa 562/88, VersR 1992, 183 - 184; Hessisches LAG , Urteil vom 20. Januar 1981, Az.: 7 Sa 1336/79, NJW 1982, 254 - 255) oder endgültiges Lossagen vom Vertrag wegen eines evident vorhandenen wichtigen Kündigungs- oder Anfechtungsgrundes (vgl. BAG , Urteil vom 25. Oktober 1967, Az.: 3 AZR 53/66, NJW 1968, 518 - 520).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 3 U 20/09

    Rückzahlung von Versicherungsvertreterprovision: Verteilung der Darlegungs- und

    Eine Pflicht zur Nachbearbeitung im Kündigungsfall besteht auch dann nicht, wenn die Nachbearbeitung erkennbar aussichtslos ist (Ebenroth/Boujong/Joost/Strohm- Löwisch , HGB, 2. Aufl, § 92 Rz. 23; Münchener Kommentar- von Hoyningen-Huene , HGB, 2. Aufl., § 92 Rz. 30; Staub- Emde, HGB, 5. Aufl., § 92 Rz. 12; LAG München, VersR 1992, 183; LAG Frankfurt/Main NJW 1982, 254 (255)), etwa wenn der Versicherungsnehmer in der Kündigung seine Zahlungsunfähigkeit oder sein fehlendes tatsächliches Interesse (z.B. Abmeldung eines versicherten Fahrzeuges, Arbeitslosigkeit und Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung) mitteilte oder wenn er ausdrücklich darum bat, von Vertreterbesuchen Abstand zu nehmen.
  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12

    Versicherungsvertreter - Provisionsvorschüsse - Stornoabwendungsmaßnahmen

    dd) Nach dem Ausscheiden des Versicherungsvertreters ist dem Versicherer die Übersendung von Stornogefahrmitteilungen an diesen nicht mehr zumutbar, weil die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass er die Gelegenheit nutzt, den Versicherungsnehmer für ein Konkurrenzunternehmen abzuwerben (auch so zutreffend LAG Baden-Württemberg vom 28.09.2000 - 21 Sa 21/00; LAG Frankfurt v. 20.01.1981 - 7 Sa 1336/79 jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08

    Rückforderung von Provisionszahlungen an Versicherungsvertreter und

    Eine Pflicht oder Obliegenheit zur Übersendung von Stornogefahrmitteilungen besteht nach Ausscheiden aus dem Vertreterverhältnis nicht (vgl. BGH, 25. Mai 2005, a.a.O.), und zwar auch nicht bei einem angestellten Versicherungsvertreter nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. LAG Baden-Württemberg, 28. September 2000, a.a.O.; LAG Hamm, 15. Mai 1998, a.a.O.; LAG Frankfurt, 20. Januar 1981, 7 Sa 1336/79, NJW 1982, 254).
  • LAG Hamm, 15.05.1998 - 10 Sa 1465/97

    Rückzahlungsansprüche nach Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses ;

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  • AG Hildesheim, 17.10.1996 - 40 C 138/96

    Grenzen der Nachbearbeitungspflicht; Zumutbarkeit; Berücksichtigung

    Will ein VN den Versicherungsvertrag vorzeitig beenden, muss das VU dem durch geeignete Bemühungen entgegenwirken; es sei denn, derartige Maßnahmen erscheinen aussichtslos (unter Bezugnahme auf LAG Hessen, 20.01.1981 LS 6, NJW 82, 254, 255).

    Das VU ist nach Beendigung des VVV nicht mehr verpflichtet, dem VV Stornogefahrmitteilungen zukommen zu lassen (im Anschluss an LAG Hessen, 20.01.1981 LS 3, NJW 82, 254, 255; LG Freiburg, 18.12.1979, VersR 80, 329, 330; LG Hildesheim 08.03.1979 LS 1, VersR 80, 330, 331).

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 21 Sa 23/00

    Inhalt und Umfang der Nachbearbeitungspflicht des Versicherers bei notleidenden

    Nach dem Ausscheiden des Versicherungsvertreters ist dem Versicherer die Übersendung von Stornogefahrmitteilungen an diesen nicht mehr zumutbar, weil die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass er die Gelegenheit nutzt, den Versicherungsnehmer für ein Konkurrenzunternehmen abzuwerben (ebenso OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.; LAG Frankfurt NJW 1982, 254; a.A. wohl OLG Köln NJW 1978, 327).
  • LAG München, 27.09.1990 - 6 Sa 562/88

    Handelsvertreter ; Provision

    Nach dem Ausscheiden des VV sind Stornogefahrmitteilungen an ihn nicht mehr zumutbar, weil die Gefahr nicht mehr von der Hand zu weisen ist, dass dieser die Gelegenheit nutzt, den VN für ein Konkurrenzunternehmen abzuwerben (im Anschluss an OLG Schleswig, 24.04.1984 LS 6; LAG Hessen, NJW 82, 254 = VersR 82, 480 LS).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.1986 - 6 (3) Sa 669/85

    Anspruch eines Versicherers gegen einen Werbeinspektor auf Rückzahlung von

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  • OLG Saarbrücken, 09.07.1997 - 1 U 355/96

    Nachbearbeitungsgrundsätze, Courtageanspruch des VM bei notleidenden

    Es entspricht einer verbreiteten Auffassung, dass ein VU nach Vertragsende wegen der Besorgnis von Abwerbungen nicht mehr gehalten ist, den ausgeschiedenen VV durch Stornogefahrmitteilungen zu unterrichten (im Anschluss an LAG Hessen, 20.01.1981 LS 3, NJW 82, 254 f.).
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   LAG Hessen, 16.02.1981 - 7 Sa 1336/79   

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LAG Hessen, 16.02.1981 - 7 Sa 1336/79 (https://dejure.org/1981,21455)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.02.1981 - 7 Sa 1336/79 (https://dejure.org/1981,21455)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Februar 1981 - 7 Sa 1336/79 (https://dejure.org/1981,21455)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung der Entscheidungsformel wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers

Verfahrensgang

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