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   LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03   

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https://dejure.org/2005,11214
LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03 (https://dejure.org/2005,11214)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03 (https://dejure.org/2005,11214)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 7 Sa 1348/03 (https://dejure.org/2005,11214)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebliche Zusatzrente; AO 54; Einigungsvertrag; Erneuerung der Vorsorgungszusage nach dem 31.12.1991; Insolvenzschutz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 BetrAVG; §§ 2 bis 4 AO 54; TVV Energie vom 20.07.1990; MTV Energie vom 20.07.1990; AblösungsTV zum TVV Energie vom 16.10.1992; Tarifliche Vereinbarung zum TVV Energie vom 23.09.1992
    Betriebliche Zusatzrente; AO 54; Einigungsvertrag; Erneuerung der Vorsorgungszusage nach dem 31.12.1991; Insolvenzschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf betriebliche Zusatzrente bei Insolvenz der Arbeitgeberin; Individualvertragliche Erneuerung einer nach der Wiedervereinigung geschlossenen Versorgungszusage

  • Judicialis

    BetrAVG § 7; ; AO 54 § 2; ; AO 54 § 3; ; AO 54 § 4; ; TVV Ener... gie vom 20.07.1990; ; MTV Energie vom 20.07.1990; ; AblösungsTV zum TVV Energie vom 16.10.1992; ; Tarifliche Vereinbarung zum TVV Energie vom 23.09.1992

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneuerung tariflicher Versorgungszusage in der Energiewirtschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Betriebliche Zusatzrente, AO 54, Einigungsvertrag, Erneuerung der Vorsorgungszusage nach dem 31.12.1991, Insolvenzschutz, § 7 BetrAVG, §§ 2 bis 4 AO 54, TVV Energie vom 20.07.1990, MTV Energie vom 20.07.1990, AblösungsTV zum TVV Energie vom 16.10.1992, tarifliche ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Köln, 25.07.2003 - 5 Ca 5577/02
    Auszug aus LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03
    Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.07.2003 in Sachen 5 Ca 5577/02 abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.07.2003 zum Geschäftszeichen 5 Ca 5577/02 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger eine betriebliche Zusatzrente in Höhe von 37, 84 EUR monatlich ab Januar 2001 zu zahlen.

  • BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 778/96

    Anpassung von Betriebsrenten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03
    Ist eine individualvertragliche Rentenzusage in einem Arbeitsvertrag enthalten, der nach der Wiedervereinigung, aber vor dem 1. Januar 1992 abgeschlossen wurde, so sind an die Erneuerung einer solchen Zusage nach dem 01.01.1992 weniger strenge Anforderungen zu stellen, als dies der bisherigen BAG-Rechtsprechung (z. B. NZA 1998, 1059 f.) entspricht.

    Dies folgt daraus, dass die Tarifvertragsparteien die kollektivrechtliche Basis der Versorgungszusage nach dem 01.01.1992 in einer Weise erneuert haben, die auch den strengen Kriterien der Rechtsprechung des BAG (z. B. NZA 1998, 1059 f.) gerecht wird.

  • BAG, 17.12.1996 - 3 AZR 800/95

    Keine unverfallbare Rentenanwartschaft aus der AO 54

    Auszug aus LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03
    Zwar behalten nach der Rechtsprechung des BAG Arbeitnehmer, die bis zum 31.12.1991 bereits die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 AO 54 vollständig erfüllt hatten, ihre Ansprüche auch über den 31.12.1991 hinaus (BAG NZA 1997, 767ff.; BAG NZA 1996, 978ff.).
  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95

    Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54

    Auszug aus LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03
    Zwar behalten nach der Rechtsprechung des BAG Arbeitnehmer, die bis zum 31.12.1991 bereits die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 AO 54 vollständig erfüllt hatten, ihre Ansprüche auch über den 31.12.1991 hinaus (BAG NZA 1997, 767ff.; BAG NZA 1996, 978ff.).
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06

    Betriebsrentengesetz - Geltung in den neuen Ländern

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Dezember 2005 - 7 Sa 1348/03 - aufgehoben.
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