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   LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10   

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LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10 (https://dejure.org/2011,8906)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 17.05.2011 - 7 Sa 137/10 (https://dejure.org/2011,8906)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 7 Sa 137/10 (https://dejure.org/2011,8906)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Sachsen PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Verlangen einer Elternzeit für das dritte Lebensjahr des Kindes ist keine Verlängerung der Elternzeit und bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers; Voraussetzungen für ein zustimmungsfreies Elternzeitverlangen für das dritte Lebensjahr des Kindes; Anspruch auf ...

  • Betriebs-Berater

    Quotenregelung bei Elternteilzeitverlangen

  • Betriebs-Berater

    Quotenregelung bei Elternteilzeitverlangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsfreies Elternzeitverlangen für das dritte Lebensjahr des Kindes; Klage eines Solo-Cellisten auf Zustimmung der Arbeitgeberin zur Verringerung der Arbeitszeit bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zu entgegenstehenden betrieblichen Gründen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com (Leitsatz und Auszüge)

    Das Verlangen nach Elternzeit für das 3. Lebensjahr des Kindes bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers

  • heldt-zuelch.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Elternzeit - Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1972
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10
    Die Befugnis des Arbeitgebers, die Verteilung der Arbeitszeit selbst zu bestimmen, ist Gegenstand des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts (vgl. BAG 27.04.2009 - 9 AZR 522/03 - = BAGE 110, 232 - 243).

    Ergibt sich, dass das Arbeitszeitverlangen eines Arbeitnehmers nicht mit dem organisatorischen Konzept und der daraus folgenden Arbeitszeitregelung in Übereinstimmung gebracht werden kann, ist in einer dritten Stufe das Gewicht der entgegenstehenden betrieblichen Gründe zu prüfen: Werden durch die vom Arbeitnehmer gewünschte Abweichung die in § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG genannten besonderen betrieblichen Belange oder das betriebliche Organisationskonzept und die ihm zugrunde liegende unternehmerische Aufgabenstellung wesentlich beeinträchtigt? (BAG 27.04.2004 - 9 AZR 522/03 - aaO.).

    Allerdings habe die Beklagte, wie auch im vorliegenden Fall, solche Einschränkungen der Kunstfreiheit nicht dargetan (vgl. hierzu BAG 27.04.2004 - 9 AZR 522/03 - Rdnr. 58).

  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10
    Sie findet ihre Grenzen u. a. an entgegenstehendem zwingendem Gesetzesrecht (allgem. Auff. in Rechtspr. u. Schrifttum, vgl. etwa BAG 18.10.1994 - 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2, zu I. 3. b der Gründe).

    Dennoch ist hier bereits aus ebenfalls verfassungsrechtlichen Gründen ein nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien stehender Mindestschutz der Arbeitnehmer unverzichtbar (BAG 18.10.1994 - 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2, zu I. 3. b der Gründe).

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10
    Der Staat enthält sich in diesem Betätigungsfeld grundsätzlich einer Einflussnahme und überlässt die erforderlichen Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zum großen Teil den Koalitionen, die sie autonom durch Vereinbarung treffen (BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 = AP HRG § 57 a Nr. 2, zu C. I. 1. der Gründe).

    Dabei ist der durch die Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien verliehene Schutz gegen staatliche Beschränkungen dort am stärksten, wo eine Materie, wie etwa bei den Löhnen und den anderen materiellen Arbeitsbedingungen, aus Sachgründen am besten von den Tarifvertragsparteien geregelt wird (BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86 - aaO., zu C. III. 1. der Gründe).

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 138/06

    Befristung - Verringerung der Arbeitszeit - Betrieblicher Ablehnungsgrund -

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10
    Der Anspruch über die Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG und § 15 Abs. 7 BEEG sind zwingendes Gesetzesrecht (vgl. hierzu BAG 21.11.2006 - 9 AZR 138/06 - EzA-SD 207 Nr. 9).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 319/03

    Teilzeitanspruch - Kirche

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10
    Dies ergibt sich aus der vergleichbaren Interessenlage (BAG 18.05.2004 - 9 AZR 319/03 - RN 122, BAGE 110, 356 bis 372).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 244/07

    Elternteilzeit - Antragszeitpunkt - Antragsinhalt - entgegenstehende dringende

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10
    Das formwirksame Elternzeitverlangen i. S. v. § 15 Abs. 7 BEEG kann auch, wie hier, in der Klageschrift enthalten sein (LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 244/07 - zitiert nach Juris) bb) Die Geltendmachung der Elternzeit durch den Kläger für das dritte Jahr nach der Geburt des Kindes im Anschluss an die Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre stellt wiederum die Geltendmachung einer Elternzeit i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG dar und ist keine zustimmungsbedürftige Verlängerung.
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.04.2010 - 20 Ga 78/10

    Geltendmachung von Elternzeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10
    Diese Elternzeit kann der Kläger, ohne die innerhalb für den Zwei-Jahres-Zeitraum geltenden "Verlängerungsregeln" zu beachten, geltend machen (vgl. ArbG Frankfurt 22.04.2010 - 20 Ga 78/10 - = NZA-RR 2010, 487 bis 488; ArbG Düsseldorf 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10
    Bleibt die mitgeteilte Elternzeit hinter diesem Zeitraum zurück, kann der Arbeitnehmer eine Verlängerung der Elternzeit daher nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erreichen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG) und gegen dessen Willen nur dann, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann (§ 16 Abs. 3 Satz 4 BEEG; vgl. BAG 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206 bis 218).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10
    Grundsätzlich ist einer Leistungsklage Vorrang vor einer Feststellungsklage eingeräumt, wenn der Kläger den Anspruch beziffern kann (vgl. BAG 01.10.2002 - 9 AZR 298/01 -, zu I. der Gründe, zitiert nach Juris).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10
    Der Arbeitnehmer ist dazu aber nicht verpflichtet (BAG, Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09 - EzA § 15 BErzGG Nr. 18 = NZA 2010, 447 - 452).
  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10

    3. Jahr Elternzeit

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11

    Elternteilzeit - Bestimmtheit des Verringerungsangebots

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Mai 2011 - 7 Sa 137/10 - teilweise aufgehoben.
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