Rechtsprechung
LAG Köln, 15.08.2001 - 7 Sa 1403/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verschmelzung in einer anderen GmbH; Formalrechtliches Scheitern einer Verschmelzung; Geschäftsführer; Arbeitsverhältnis; Organstellung; Betriebsübergang; Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung; Abhängiges Unternehmen; Beherrschendes Unternehmen; Unmöglichkeit
- Judicialis
UmwG § 20; ; KapErhG § 25 a. F.; ; BGB § 611; ; BGB § 613 a; ; KSchG § 1 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftsführer; Arbeitsverhältnis; Organstellung; Verschmelzung; Betriebsübergang; betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung; Unmöglichkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 23.08.2000 - 3 Ca 419/00
- LAG Köln, 15.08.2001 - 7 Sa 1403/00
- BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01
Papierfundstellen
- BB 2002, 788
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93
Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag
Auszug aus LAG Köln, 15.08.2001 - 7 Sa 1403/00
Dies folgt aus § 20 Abs. 1 UmwG, früher aus § 25 KapErhG (BAG vom 21.2.1994, 2 AZB 28/93, S.8 f. m.w.N.).Der dies befürwortenden sog. Mutationstheorie hat das BAG mehrfach eine Absage erteilt (BAG vom 20.08.1998, 2 AZR 12/98; BAG vom 21.02.1994 2 AZB 28/93; ebenso BGH NZA 2000, 376f.).
Der Absage an eine automatische Umwandlung des persönlichen Dienstverhältnisses des ehemaligen Geschäftsführers in ein Arbeitsverhältnis steht es jedoch nicht entgegen, dass das ehemalige Organ mit der aufnehmenden Gesellschaft im Hinblick auf eine Weiterbeschäftigung nach erfolgter Verschmelzung ein Arbeitsverhältnis vertraglich begründen kann (BAG vom 21.02.1994, 2 AZB 28/93 unter I 3 b) aa) (4)).
Auch in der oben zitierten Entscheidung, in welcher sich das BAG gegen die sog. Mutationstheorie gewandt hat, führt es des weiteren aus, dass ein Geschäftsführer einer abhängigen GmbH, dessen Bestellung ein Vertragsverhältnis mit dem beherrschenden Unternehmen zu Grunde liegt, schon begrifflich aus dem Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausgenommen und als Arbeitnehmer anzusehen sei, (BAG vom 21.2.1994, 2 AZB 28/93, S.11 f. unter Bezugnahme auf BAG AP Nr. 14 zu § 5 ArbGG 1953;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 5 Rz. 31).
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 12/98
Auszug aus LAG Köln, 15.08.2001 - 7 Sa 1403/00
Der dies befürwortenden sog. Mutationstheorie hat das BAG mehrfach eine Absage erteilt (BAG vom 20.08.1998, 2 AZR 12/98; BAG vom 21.02.1994 2 AZB 28/93; ebenso BGH NZA 2000, 376f.). - BAG, 31.08.1998 - 5 AZB 21/98
Auszug aus LAG Köln, 15.08.2001 - 7 Sa 1403/00
Eine solche Organschaft schließt es jedoch nicht aus, dass die persönliche Rechtsstellung durch einen als Arbeitsverhältnis zu qualifizierenden Anstellungsvertrag mit einem anderen Unternehmen geregelt ist, welches auf dasjenige Unternehmen, deren Organ der betreffende Angestellte ist, einen beherrschenden Einfluss ausübt (BAG vom 31.8.1998, 5 AZB 21/98). - BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98
Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion
Auszug aus LAG Köln, 15.08.2001 - 7 Sa 1403/00
Der dies befürwortenden sog. Mutationstheorie hat das BAG mehrfach eine Absage erteilt (BAG vom 20.08.1998, 2 AZR 12/98; BAG vom 21.02.1994 2 AZB 28/93; ebenso BGH NZA 2000, 376f.). - LAG Köln, 07.12.2001 - 11 Sa 1386/00
Betriebsteilübergang - Umfang - einzelne Betriebsteile - Beschränkung auf …
Auszug aus LAG Köln, 15.08.2001 - 7 Sa 1403/00
Bezeichnenderweise hat die Beklagte in dem Parallelverfahren 11 Sa 1386/00 ausweislich der Entscheidungsgründe des Urteils vom 02.03.2001 den Tatbestand des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr bestritten.
- BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01
Betriebsübergang
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. August 2001 - 7 Sa 1403/00 - wird zurückgewiesen. - OLG Köln, 11.11.2009 - 11 U 159/07
Schadensersatz für den Verlust von Arbeitseinkommen aufgrund fehlerhafter …
Darauf hin erhob der Kläger Klage, mit dem Antrag, festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis mit der O. AG bestehe (3 Ca 419/00 ArbG Köln, 7 Sa 1403/00 LAG Köln, 8 AZR 654/01 BAG).Allerdings waren die Beklagten nicht verpflichtet, bereits in dem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren (3 Ca 419/00 ArbG Köln = 7 Sa 1403/00 LAG Köln) Leistungsklage zu erheben.
- LG Köln, 23.08.2007 - 30 O 303/06
Geltendmachung von Einkommensverlusten des Geschäftsführers einer insolvent …
Daraufhin erhob er Klage, mit dem Antrag festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis mit der Firma L AG bestehe (ArbG Köln 3 Ca 419/00 = LAG Köln 7 Sa 1403/00 = BAG 8 AZR 654/01).