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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13   

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https://dejure.org/2013,43101
LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13 (https://dejure.org/2013,43101)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13 (https://dejure.org/2013,43101)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 7 Sa 1522/13 (https://dejure.org/2013,43101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung wegen Stilllegung des Betriebes (Betriebsstilllegung)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf freiem Arbeitsplatz vor betriebsbedingter Kündigung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13
    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszweckes dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - AP KSchG 1969 § 1 betriebsbedingte Kündigung Nr. 188).

    Erforderlich ist dazu aber, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - AP § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung Nr. 188).

    An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es aber, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht (vgl. BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 154/12 - aaO; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - aaO.).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebes wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - aaO.).

    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vor, falls sich eine Chance bietet, und gelingt dann später noch eine Betriebsveräußerung, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - aaO.).

    Von einer Stilllegung kann jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber seine Stilllegungsabsicht unmissverständlich äußert, allen Arbeitnehmern kündigt, etwaige Miet- oder Pachtverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflöst, die Betriebsmittel, über die er verfügen darf, veräußert und die Betriebstätigkeit vollständig einstellt (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - aaO.).

    Über diese Entschlussfassung hinaus muss der Arbeitgeber substanziiert vortragen, dass auch die geplanten Maßnahmen selbst im Kündigungszeitpunkt bereits greifbare Formen angenommen hatten (BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 aaO.).

    Trägt der gekündigte Arbeitnehmer beispielsweise Anhaltspunkte dafür vor, dass im Zeitpunkt der Kündigung eine Stilllegungsentscheidung nicht ernsthaft getroffen war, weil es Veräußerungsverhandlungen gegeben habe, und kommt es zu einer alsbaldigen Wiederöffnung bzw. nahtlosen Fortsetzung durch einen Betriebserwerber, so trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Wiedereröffnung bzw. Veräußerung nicht bereits voraussehbar oder gar geplant war (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 aaO.).

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13
    Diese Weiterbeschäftigungspflicht auf einem freien Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht konzernbezogen (vgl. BAG vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04 - AP Nr. 132 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung).

    Bei einer solchen Vertragsgestaltung muss der Arbeitgeber als verpflichtet angesehen werden, zunächst eine Unterbringung des Arbeitnehmers in einem anderen Konzernbetrieb zu versuchen, bevor er dem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigt (vgl. BAG vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04 - aaO.).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Möglichkeit der Einflussnahme des Vertragspartners des Arbeitnehmers aufgrund eindeutiger rechtlicher Regelungen (z. B. Beherrschungsvertrag) oder aus eher faktischen Gründen besteht (vgl. BAG vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04 - aaO.).

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 154/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13
    2.2.1.1 Dabei ist im Grundsatz mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. z. B. BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 154/12 - in juris) davon auszugehen, dass die Stilllegung des gesamten Betriebs oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG zählt, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.

    An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es aber, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht (vgl. BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 154/12 - aaO; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - aaO.).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13
    Ist dies nämlich der Fall, so besteht in Wahrheit kein Arbeitskräfteüberhang, der den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen könnte (BAG, vom 01. März 2007 - 2 AZR 650/05 -, juris).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 554/05

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13
    Der Arbeitgeber erfüllt damit gegenüber den tatsächlich eingesetzten Arbeitnehmern lediglich seine auch im gekündigten Arbeitsverhältnis bestehende Beschäftigungspflicht (BAG vom 08.11.2007 - 2 AZR 554/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13
    Umgekehrt spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebs bzw. bei alsbaldiger Wiederaufnahme der Produktion durch einen Betriebserwerber eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Absicht, den Betrieb stillzulegen (vgl. BAG vom 21.06.2001 - 2 AZR 137/00 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13
    Dies schließt es nicht aus, dass - insbesondere, wenn im Kündigungsgrund ein prognostisches Element innewohnt - der tatsächliche Eintritt der prognostizierten Entwicklung Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit und Plausibilität der Prognose zulässt (vgl. BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40).
  • ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1559/18
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Möglichkeit der Einflussnahme des Vertragspartners des Arbeitnehmers aufgrund einer eindeutigen rechtlichen Regelung (Beherrschungsvertrag) oder eher aus faktischen Gründen besteht (BAG, Urteil vom 23.04.2008, aaO; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2013, 7 Sa 1522/13, juris; BAG; Urteil vom 23.11.2004, 2 AZR 24/04, juris).
  • ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1603/18
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Möglichkeit der Einflussnahme des Vertragspartners des Arbeitnehmers aufgrund einer eindeutigen rechtlichen Regelung (Beherrschungsvertrag) oder eher aus faktischen Gründen besteht (BAG, Urteil vom 23.04.2008, aaO; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2013, 7 Sa 1522/13, juris; BAG; Urteil vom 23.11.2004, 2 AZR 24/04, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 15 Sa 275/14

    Betriebsstilllegung - Kein endgültiger Entschluss - Verhandlungen über eine

    Die Rechtsprechung geht jedoch von der Unwirksamkeit einer Kündigung aus, wenn zum Kündigungszeitpunkt noch Verhandlungen über eine Betriebsübernahme (BAG 29.9.2005 - 8 AZR 600 740/04 Rdnr. 25; LAG Hamm 06.10.2010 - 6 Sa 430/10 Rdnr. 44; LAG Köln 7.8.2012 - 12 Sa 521/11 Rdnr. 56; LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13 Rdnr. 32 in einem Parallelverfahren) oder über eine Auffanglösung (LAG Köln 22.3.2011 - 12 Sa 886/10 - juris) geführt werden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 15 Sa 273/14

    Betriebsstilllegung - Kein endgültiger Entschluss - Verhandlungen über eine

    Die Rechtsprechung geht jedoch von der Unwirksamkeit einer Kündigung aus, wenn zum Kündigungszeitpunkt noch Verhandlungen über eine Betriebsübernahme (BAG 29.9.2005 - 8 AZR 600 740/04 Rdnr. 25; LAG Hamm 06.10.2010 - 6 Sa 430/10 Rdnr. 44; LAG Köln 7.8.2012 - 12 Sa 521/11 Rdnr. 56; LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2013 - 7 Sa 1522/13 Rdnr. 32 in einem Parallelverfahren) oder über eine Auffanglösung (LAG Köln 22.3.2011 - 12 Sa 886/10 - juris) geführt werden.
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