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   LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 Sa 153/07   

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LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 Sa 153/07 (https://dejure.org/2007,3238)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2007 - 7 Sa 153/07 (https://dejure.org/2007,3238)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 7 Sa 153/07 (https://dejure.org/2007,3238)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 613 a Abs. 5,6, 144 BGB
    .

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 144 Abs. 1 § 613a Abs. 5, 6
    Aufschiebend bedingter Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung zu Betriebsübergang - Bestätigung des Übergangs durch Aufhebungsvertrag mit Betriebserwerberin in Kenntnis des Widerspruchsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 Sa 153/07
    Dabei muss der zu beurteilende Sachverhalt dem gesetzlich geregelten Sachverhalt gleichen, die möglichen Unterschiede dürfen nicht von einer Art sein, dass eine Übertragung der gesetzlichen Wertung ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.11.2006, 6 AZR 394/06 = ArbuR 2006, 447 m.w.N.).
  • LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07

    Betriebsübergang, Widerspruch

    Dies würde voraussetzen, dass dies in Kenntnis des Klägers vom Bestehen seines Widerspruchsrechts geschehen wäre (vgl. LAG Düsseldorf, etwa U. v. 30.05.2007, 7 Sa 153/07 - juris - u. a.), und der Kläger davon ausgehen hätte müssen, die Beklagte werde jedenfalls Kenntnis von seiner vertraglichen Ausscheidensregelung mit der Fa. B. erhalten (haben).

    b) Aus den gleichen Gründen ist das Widerspruchsrecht des Klägers nicht entsprechend § 144 BGB ausgeschlossen, weil der Kläger mit Abschluss des Aufhebungsvertrages mit der Betriebsübernehmerin den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf diese bestätigt habe, wie die Beklagte insoweit im Anschluss an die Auffassung des LAG Düsseldorf (etwa U. v. 30.05.2007, 7 Sa 153/07 (juris) und U. v. 20.12.2006, 7 (6) Sa 777/06 (juris), auf welches bereits das Arbeitsgericht Bezug genommen hat) meint.

    Ungeachtet dessen, ob - was der Kläger verneint - eine planwidrige Gesetzeslücke als Voraussetzung einer Rechtsanalogie und damit analoger Anwendung des § 144 BGB vorliegt (und was das LAG Düsseldorf ausdrücklich, mit ausführlicher Begründung, bejaht hat: U. v. 30.05.2007, 7 Sa 153/07 - II. 2./juris Rz. 53 f d. Gr.), und ein solcher, im Ergebnis, Verzicht auf das Widerspruchsrecht des § 613a Abs. 6 Satz 2 BGB ohne Einhaltung einer zwingenden Schriftform hierzu überhaupt möglich wäre - wie dies das Arbeitsgericht unter Verweis auf Preis in ErfKom, 8. Aufl. 2008, § 613a Rz. 102 (m. w. N.) wohl verneint hat -, würde dies wiederum jedenfalls voraussetzen, dass dies in Kenntnis vom Bestehen des Widerspruchsrechts erfolgt wäre (LAG Düsseldorf, aaO) - wofür hier keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben sind (s. o. aa)).

  • LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 994/07

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung und

    Ein solches könnte man nämlich nur annehmen, wenn der Kläger in Kenntnis der Umstände, die dazu geführt haben, dass die Widerspruchsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat, den Aufhebungsvertrag geschlossen hätte (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007, 7 Sa 153/07).

    Übertragen auf den Übergang des Arbeitsverhältnisses ist das Widerspruchsrecht durch eine "Bestätigung" nur ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Bestätigung wusste, dass er dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch widersprechen kann oder wenn ihm wenigstens die Fehlerhaftigkeit der Information bekannt war bzw. er zumindest damit rechnete (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 Sa 153/07).

  • LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung und

    Ein solches könnte man nämlich nur annehmen, wenn die Klägerin in Kenntnis der Umstände, die dazu geführt haben, dass die Widerspruchsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat, den Aufhebungsvertrag geschlossen hätte (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007, 7 Sa 153/07).

    Übertragen auf den Übergang des Arbeitsverhältnisses ist das Widerspruchsrecht durch eine "Bestätigung" nur ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Bestätigung wusste, dass er dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch widersprechen kann oder wenn ihm wenigstens die Fehlerhaftigkeit der Information bekannt war bzw. er zumindest damit rechnete (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 Sa 153/07).

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 473/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2007 - 7 Sa 153/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    Solches könnte nur angenommen werden, wenn der Kläger in Kenntnis der Fehler bzw. Mängel - konkret: der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreibens vom 29.08.2005 - und damit im Bewusstsein, dass er trotz des Zeitablaufs möglicherweise dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könne, den Aufhebungsvertrag geschlossen hätte (LAG München 28.05.2008 - 5 Sa 994/07; LAG Düsseldorf 30.05.2007 - 7 Sa 153/07).
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 827/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Klägerin in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass sie trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 824/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Klägerin in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass sie trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
  • LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08

    Betriebsübergang, Widerspruch

    Dies würde voraussetzen, dass dies in Kenntnis des Klägers vom Bestehen seines Widerspruchsrechts geschehen wäre (vgl. etwa LAG Düsseldorf, U. v. 30.05.2007, 7 Sa 153/07 (juris) u. a.), und der Kläger davon ausgehen hätte müssen, die Beklagte werde jedenfalls Kenntnis von seiner vertraglichen Ausscheidensregelung mit der Fa. B. M. erhalten (haben).
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 835/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Klägerin in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass sie trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
  • LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 265/08

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    Solches könnte nur angenommen werden, wenn der Kläger in Kenntnis der Fehler bzw. Mängel - konkret: der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreibens vom 29.08.2005 - und damit im Bewusstsein, dass er trotz des Zeitablaufs möglicherweise dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könne, den Aufhebungsvertrag geschlossen hätte (LAG München 28.05.2008 - 5 Sa 994/07; LAG Düsseldorf 30.05.2007 - 7 Sa 153/07).
  • LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers -

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 834/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 832/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 1 Sa 318/07

    Arbeitsverhältnis, Bestehen eines, Feststellung, Betriebsübergang,

  • ArbG Solingen, 11.04.2008 - 5 Ca 2056/07

    Folgeprozess Zahlungsklage, Ausschluss Ansprüche nach Aufhebungsvertrag,

  • ArbG Solingen, 14.05.2008 - 5 Ca 1791/07

    SEA Ansprüche Abfindung BV; Auslegung Ausgleichsklausel, Mitverschulden

  • ArbG Solingen, 14.05.2008 - 5 Ca 1793/07

    SEA, Ansprüche Abfidnung BV

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