Rechtsprechung
   LAG Köln, 20.05.2010 - 7 Sa 1530/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35066
LAG Köln, 20.05.2010 - 7 Sa 1530/09 (https://dejure.org/2010,35066)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.05.2010 - 7 Sa 1530/09 (https://dejure.org/2010,35066)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 7 Sa 1530/09 (https://dejure.org/2010,35066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,35066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bonuszahlung besteht nicht bei nicht substantiierter Darlegung der Nichterfüllung eines solchen Bonusanspruchs; Auslegung einer Zielvereinbarung; unbegründete Bonusklage bei Anknüpfung der Bonuszahlung an Geschäftsergebnis von Teileinheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1
    Auslegung einer Zielvereinbarung; unbegründete Bonusklage bei Anknüpfung der Bonuszahlung an Geschäftsergebnis von Teileinheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Düsseldorf, 03.03.2020 - 3 Sa 197/19

    Auslegung des Begriffs EBIT in einer Gewinnbeteiligungsvereinbarung

    Um einen Begriff zu "bereinigen", muss man ihn eben in bestimmter Weise bearbeiten, so dass sich sein Inhalt im Ergebnis von dem Inhalt des Ursprungsbegriffs unterscheidet (LAG Köln vom 20.05.2010 - 7 Sa 1530/09, juris, Rz. 26).

    Wird der Ursprungsbegriff im Kontext eines größeren Zusammenhangs ohne jeden erläuternden Zusatz verwendet, wird für den objektiven Leser nicht erkennbar, dass der Begriff nicht in seinem ursprünglichen Inhalt, sondern in einer bearbeiteten bzw. "bereinigten" Form verstanden werden soll (LAG Köln vom 20.05.2010 - 7 Sa 1530/09, juris, Rz. 26).

    Bei einer zusätzlich "bereinigten" Begriffsverwendung hingegen wäre zunächst zu hinterfragen, in welcher Weise und woraufhin eine Bereinigung vorgenommen werden müsste (vgl. auch insoweit LAG Köln vom 20.05.2010 - 7 Sa 1530/09, juris, Rz. 27).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht