Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 10.05.1988 - 7 Sa 16/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,12654
LAG Nürnberg, 10.05.1988 - 7 Sa 16/88 (https://dejure.org/1988,12654)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10.05.1988 - 7 Sa 16/88 (https://dejure.org/1988,12654)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 7 Sa 16/88 (https://dejure.org/1988,12654)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,12654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Einspruchsbelehrung bei Versäumnisurteil in erster Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.08.1979 - 8b RK 2/79

    Versicherungsberechtigung - Ersatzkasse - Ende einer Mitgliedschaft - Aufnahme

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 07.08.1998 - 11 Sa 1218/97

    Einordnung der Hinweispflicht als Zustellungsvoraussetzung

    Die Rechtsprechung hat denn auch in der Folge ausdrücklich eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 5 ArbGG auf Einsprüche gegen Versäumnisurteile abgelehnt (LAG Nürnberg vom 10.05.1988 - 7 Sa 16/88 in LAGE § 59 ArbGG 1979 Nr. 1).

    Insbesondere ist es unschädlich, dass sich die Anschrift des Arbeitsgerichts, an das der Einspruch zu richten ist, nicht unmittelbar aus der Rechtsbehelfsbelehrung ergibt, sondern aus der Angabe des Absenders (LAG Nürnberg vom 10.05.1988 - 7 Sa 16/88 in LAGE § 59 ArbGG 1979 Nr.l; LAG Köln, Beschluß vom 09.09.1997 - 12 Ta 215/97).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 11 Ta 165/05

    Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

    Es ist indes streitig, ob über die Möglichkeit des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid entsprechend § 59 Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 5 ArbGG zu belehren ist (so Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 46 a Rz. 28; a.A. LAG Nürnberg, Beschl. v. 10.05.1988 - 7 Sa 16/88 -, LAGE § 59 ArbGG 1979 Nr. 1; LAG Köln, Beschl. v. 07.08.1998 - 11 Sa 1218/97 -, AP Nr. 19 zu § 9 ArbGG 1979).
  • ArbG Hamburg, 11.04.2017 - 21 Ca 288/16

    Einspruch gegen Versäumnisurteil - Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer

    Ob eine Anwendung von § 9 Abs. 5 ArbGG neben § 59 ArbGG ausscheidet (BAG, Beschluss vom 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 = BAG AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 5; LAG Nürnberg Urteil vom 10. Mai 1988 - 7 Sa 16/88) musste das Gericht nicht entscheiden, da auch unabhängig von einer Anwendbarkeit von § 9 Abs. 5 S. 4 ArbGG die Verlängerung der Einspruchsfrist auf ein Jahr oder der Nichtbeginn des Laufs der Einspruchsfrist nicht in Betracht kommt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht