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   LAG Hamm, 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02   

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https://dejure.org/2003,2938
LAG Hamm, 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02 (https://dejure.org/2003,2938)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02 (https://dejure.org/2003,2938)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 7 Sa 1624/02 (https://dejure.org/2003,2938)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ultimaratio-Prinzip, Vorrang der Änderungskündigung, Ablehnung des Änderungsangebots

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG
    Ultima-ratio-Prinzip, Vorrang der Änderungskündigung, Ablehnung des Änderungsangebots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer ordentlichen Beendigungskündigung; Zum Vorrang einer Änderungskündigung trotz Ablehnung einer freiwilligen Änderung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 2
    Ultima-ratio-Prinzip, Vorrang der Änderungskündigung, Ablehnung des Änderungsangebots

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Änderungskündigung hat Vorrang

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 2 KSchG
    Änderungskündigung auch bei zuvor abgelehntem Angebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 357
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02
    Hiervon ist der Arbeitgeber nur befreit, sobald der Arbeitnehmer unmissverständlich zu erkennen gibt, unter keinen Umständen zu den geänderten Arbeitsbedingungen arbeiten zu wollen (Fortsetzung der Rechtsprechung des BAG: Urteil vom 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - AP Nr. 113 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Der Arbeitnehmerin ist es nunmehr verwehrt, die Arbeitgeberin bei einer daraufhin ausgesprochenen Beendigungskündigung auf eine Änderungskündigung mit dem abgelehnten Inhalt zu verweisen (BAG, Urteil vom 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - AP Nr. 113 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108; BAG, Urteil vom 29.11.2000 - RzK I 5 a Nr. 4; KR-Etzel § 1 KSchG Rdnr. 230).

    Mit der Rechtsprechung des 2. Senats des BAG (Urteil vom 07.12.2000 a. a. O.) unterstellt die erkennende Berufungskammer, dass die Ablehnung einer einverständlichen Abänderung für sich nicht ausschließt, dass die Arbeitnehmerin durchaus bereit ist, zu den geänderten Arbeitbedingungen zu arbeiten, sofern sich in einem Änderungsschutzverfahren die Berechtigung der Änderung herausstellt.

    Nur für den Fall, dass die Arbeitnehmerin bei der Ablehnung des Änderungsangebots unmissverständlich zu erkennen gibt, dass sie unter gar keinen Umständen bereit ist, zu den geänderten Arbeitsbedingungen zu arbeiten, kann die Arbeitgeberin eine Beendigungskündigung aussprechen (BAG, Urteil vom 07.12.2000 a. a. O.; KR-Etzel § 1 KSchG Rdnr. 230; KR-Rost § 2 KSchG Rdnrn. 18 h und 105, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02
    Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit gebrauch, der Arbeitnehmerin das Änderungsangebot bereits vor der Kündigung zu unterbreiten, so gebietet es der Schutzzweck des § 2 KSchG, dass das Änderungsangebot vollständig und eindeutig ist und der Arbeitgeber klarstellt, dass er im Falle der Ablehnung des Änderungsangebots eine Kündigung beabsichtigt (BAG, Urteil vom 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - NZA 1985, 455 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02
    Die Beklagte war im Zusammenhang mit der geplanten weiteren Reduzierung des Stammpersonals durchaus berechtigt darüber nachzudenken, ob die von der Klägerin bekleidete Funktion beibehalten werden sollte oder ob diese Aufgaben nicht auf die jeweiligen Gruppenleiter übertragen werden konnten (vgl. zu den Anforderungen einer Unternehmerentscheidung: BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 740/00 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - Der Betrieb 1999, 1909 = Betriebsberater 1999, 2408, NZA 1999, 1098 = AP Nr. 101 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02
    Die Beklagte war im Zusammenhang mit der geplanten weiteren Reduzierung des Stammpersonals durchaus berechtigt darüber nachzudenken, ob die von der Klägerin bekleidete Funktion beibehalten werden sollte oder ob diese Aufgaben nicht auf die jeweiligen Gruppenleiter übertragen werden konnten (vgl. zu den Anforderungen einer Unternehmerentscheidung: BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 740/00 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - Der Betrieb 1999, 1909 = Betriebsberater 1999, 2408, NZA 1999, 1098 = AP Nr. 101 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Denn die Ablehnung der einverständlichen Abänderung schließt nicht aus, dass der Arbeitnehmer bereit ist, zu den geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten, wenn sich in einem Änderungsschutzverfahren die Berechtigung der Änderung herausstellt (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - aaO; LAG Hamm 4. Februar 2003 - 7 Sa 1624/02 - NZA-RR 2003, 357, zu I der Gründe; APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 628).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

    Denn die Ablehnung der einverständlichen Abänderung schließt nicht aus, dass der Arbeitnehmer bereit ist, zu den geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten, wenn sich in einem Änderungsschutzverfahren die Berechtigung der Änderung herausstellt (7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - aaO; LAG Hamm 4. Februar 2003 - 7 Sa 1624/02 - NZA-RR 2003, 357, zu I der Gründe; APS/Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 628).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 541/13

    Versetzung an einen anderen Arbeitsort

    Hat er nach Ausspruch der Kündigung ein Änderungsangebot des Arbeitgebers abgelehnt, so bedarf es der tatsächlichen Würdigung, ob angenommen werden kann, dass er ein entsprechendes Angebot vor Ausspruch der Kündigung zumindest unter Vorbehalt angenommen hätte (abl. da sich diese Prüfung im Bereich der Spekulation bewegt Preis NZA 1997, 1077; APS/Dörner Vossen § 1 KSchG Rn. 91; LAG Hamm 04.02.2003 NZA-RR 2003, 357).
  • LAG Köln, 20.11.2003 - 6 Sa 645/03

    Betriebsbedingte Kündigung, Vorrang der Änderungskündigung, Verhandlungslösung

    Dies entspricht dem kündigungsrechtlichen Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung (vgl. ebenso LAG Hamm vom 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02 - NZA-RR 2003, 357).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 496/04

    Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der

    Denn die Ablehnung der einverständlichen Abänderung schließt nicht aus, dass der Arbeitnehmer bereit ist, zu den geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten, wenn sich in einem Änderungsschutz verfahren die Berechtigung der Änderung herausstellt (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - aaO; LAG Hamm 4. Februar 2003 - 7 Sa 1624/02 - NZA-RR 2003, 357, zu I der Gründe; APS/Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 628).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 495/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Denn die Ablehnung der einverständlichen Abänderung schließt nicht aus, dass der Arbeitnehmer bereit ist, zu den geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten, wenn sich in einem Änderungsschutzverfahren die Berechtigung der Änderung herausstellt (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - aaO; LAG Hamm 4. Februar 2003 - 7 Sa 1624/02 - NZA-RR 2003, 357, zu I der Gründe; APS/Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 628).
  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04

    Änderungskündigung nach vorangegangenem auch nicht unter Vorbehalt angenommenem

    Dies entspricht auch der jüngsten Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. LAG Rostock, Urteil vom 18.10.2001 - 1 (2) Sa 167/01 - LAG Hamm, Urteil vom 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02 = LAG-Report 2003, 209, 211 = NZA-RR, 2003, 357 und LAG Köln, Urteil vom 20.11.2003 - 6 Sa 645/03 - jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2005 - 5 Sa 316/05
    Im Übrigen weist die Kammer auf die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit einer Änderungskündigung im Falle der Weigerung einer entsprechenden einvernehmlichen Vertragsänderung hin (LAG Hamm, Urt. v. 3. Februar 2003 - 7 Sa 1624/02 -, NZA-RR 2003, 357; LAG Hamm, Urt. v. 21. September 2004 - 19 Sa 559/04 - m. w. Rspr.- und Lit.-Nachw., zit. n. Juris) .
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