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   LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04   

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LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04 (https://dejure.org/2005,4045)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04 (https://dejure.org/2005,4045)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 7 Sa 1629/04 (https://dejure.org/2005,4045)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Befristung, Justizverwaltung, Vertretung, mittelbare Vertretung, Kausalität, Direktionsrecht, haushaltsrechtliche Befristung, KW - Vermerk

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 III Landeshaushalts G, §§ 14 I Nr. 3 u. Nr. 7, 16, 23, TzBfG, § 21 BErzGG, § 12 BAT, SR 2 Y Nr. 1 c) BAT
    Befristung, Justizverwaltung, Vertretung, mittelbare Vertretung, Kausalität, Direktionsrecht, haushaltsrechtliche Befristung, KW - Vermerk

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen einer befristeten Beschäftigung zur Vertretung; Erfordernis des Kausalzusammenhangs zwischen dem Ausfall eines Mitarbeiters und dem Vertretungsbedarf; Verhältnis von der Dauer der Befristung zum ...

  • Judicialis

    LandeshaushaltsG § 7 III; ; TzBfG § 14 I Nr. 3; ; TzBfG § 14 I Nr. 7; ; TzBfG § 16; ; TzBfG § 23; ; BErzGG § 21; ; BAT § 12; ; BAT SR 2 Y Nr. 1 c)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung zur Vertretung - Kausalitätserfordernis bei mittelbarer Vertretung - Voraussetzungen des haushaltsrechtlichen Befristungsgrundes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Befristung, Justizverwaltung, Vertretung, mittelbare-, Kausalität, Direktionsrecht, haushaltsrechtliche Befristung, KW - Vermerk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 104
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 390/03

    Befristete Erhöhung der Arbeitszeit - Sachgrund der Vertretung

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04
    c. Eine weitere Voraussetzung für eine wirksame Vertretungsbefristung besteht jedoch darin, dass zwischen dem zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters und dem dadurch hervorgerufenen Vertretungsbedarf einerseits und der befristeten Einstellung der Vertretungskraft andererseits ein Kausalzusammenhang besteht (z. B. BAG vom 14.01.2004, - 7 AZR 390/03 -).

    Hierzu ist die Kontrollüberlegung anzustellen, dass der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit gehabt haben muss, den ausfallenden Mitarbeiter in dem Arbeitsbereich des Vertreters umzusetzen (BAG vom 14.01.2004, - 7 AZR 390/03 - BAG vom 17.04.2002, - 7 AZR 665/00 -).

  • BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 328/97

    Mehrfach befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04
    Insofern war die erste der beiden vom beklagten Land zu Recht zitierten Befristungsvoraussetzungen im Vertretungsfall erfüllt (vgl. BAG vom 11.11.1998, - 7 AZR 328/97 - BAG vom 03.03.1999, - 7 AZR 608/97 -).
  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95

    Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04
    In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass eine zeitliche Kongruenz zwischen der Befristungsdauer und dem voraussichtlichen Bestehen des Befristungsgrundes nicht erforderlich ist, da es dem Arbeitgeber freisteht, ob er den Vertretungsbedarf überhaupt durch Einstellung einer neuer Kraft Abdecken möchte (BAG vom 26.06.1996, - 7 AZR 662/95 -).
  • BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97
    Auszug aus LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04
    Insofern war die erste der beiden vom beklagten Land zu Recht zitierten Befristungsvoraussetzungen im Vertretungsfall erfüllt (vgl. BAG vom 11.11.1998, - 7 AZR 328/97 - BAG vom 03.03.1999, - 7 AZR 608/97 -).
  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04
    Hierzu ist die Kontrollüberlegung anzustellen, dass der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit gehabt haben muss, den ausfallenden Mitarbeiter in dem Arbeitsbereich des Vertreters umzusetzen (BAG vom 14.01.2004, - 7 AZR 390/03 - BAG vom 17.04.2002, - 7 AZR 665/00 -).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 107/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04
    Wie das beklagte Land weiter zu Recht ausführt, muss jedoch in den Fällen der mittelbaren Vertretung stets sichergestellt bleiben, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (BAG vom 21.02.2001, - 7 AZR 107/00 -).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 542/00

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04
    Wie das beklagte Land wiederum selbst zutreffend referiert, können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haushaltsrechtliche Gründe die Befristung eines Arbeitsvertrages nur rechtfertigen, wenn der öffentliche Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgrund konkreter Tatsachen die Prognose erstellen kann, dass Haushaltsmittel zur Vergütung des befristet beschäftigt eingestellten Arbeitnehmers nach dem vereinbarten Vertragsende nicht mehr zur Verfügung stehen werden (BAG vom 24.10.2001 - 7 AZR 542/00 -).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 11 Sa 1469/05

    Befristung im öffentlichen Dienst aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Der anders lautenden Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln mag sich die erkennende Kammer aus vorstehenden Gründen nicht anzuschließen (LAG Köln 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04 - Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG unter 7 AZR 918/05; nicht eindeutig zur hier behandelten Problematik: LAG Köln 29.03.2004 - 2 Sa 1320/03 -).

    Darüber hinaus wurde die Revision im Hinblick auf die oben genannte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln zugelassen (LAG Köln 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04 = BAG 7 AZN 918/05).

  • LAG Düsseldorf, 07.04.2006 - 10 (9) Sa 65/06

    Befristung eines Arbeitsvertrages aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Bei diesen "Aushilfskräften" handelt es sich nicht um Aushilfsangestellte i.S. der SR 2 y BAT (entgegen LAG Köln Urteil vom 11.05.2004 - 7 Sa 1629/94, NZA-RR 2006, 104).

    Soweit die 7. Kammer des LAG Köln in ihrer Entscheidung vom 11.05.2004 - 7 Sa 1629/04, NZA-RR 2006, 104 die Meinung vertritt, gerade in Hinblick auf § 7 Abs. 3 HaushaltsG NRW hätte die dortige Klägerin als Aushilfskraft i.S. der SR 2 y BAT und nicht als Zeitangestellte beschäftigt werden müssen, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden.

  • LAG Hamm, 14.09.2006 - 11 Sa 220/06

    Haushaltsrechtlich begründete Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

    Der anders lautenden Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln folgt die erkennende Kammer aus vorstehenden Gründen nicht (LAG Köln 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04 - Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG unter 7 AZR 918/05; nicht eindeutig zur hier behandelten Problematik: LAG Köln 29.03.2004 - 2 Sa 1320/03 -).

    Darüber hinaus wurde die Revision im Hinblick auf die oben genannten Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Köln und Düsseldorf zugelassen (LAG Köln 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04 = BAG 7 AZN 918/05; LAG Düsseldorf 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05 - n.rkr. - Az. BAG 7 AZR 193/06).

  • LAG Köln, 13.04.2010 - 7 Sa 1224/09

    Verstoß deutschen Befristungsrechts gegen europäisches Recht?

    Den Anforderungen an eine hinreichend konkrete Zwecksetzung kann der Begriff der Aushilfskraft in § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 nach Auffassung des vorlegenden Gerichtes allenfalls dann genügen, wenn man ihn mit dem Begriff des Aushilfsangestellten gleichsetzt, wie er in der Sonderregelung 2 y Nr. 1 c) des früheren Bundesangestelltentarifvertrages verstanden wird (LAG Köln vom 11.5.2005, 7 Sa 1629/04, NZA-RR 2006, 104; auch vom BAG im Urteil vom 14.2.2007, 7 AZR 193/06, NZA 2007, 871 ff. in Erwägung gezogen, im Ergebnis aber verworfen).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    c) Nach Auffassung des LAG Köln (Urteil vom 11.05.2005, 7 Sa 1629/04) ist aus dem Gesetzeswortlaut ("... entsprechend beschäftigt ...") i.V.m § 7 Abs. 3 HG NRW ["Planstellen und Stellen können für Zeiträume, in denen Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern vorübergehend keine oder keine vollen Dienstbezüge zu gewähren sind, im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Planstellen- oder Stellenanteile für die Beschäftigung von beamteten Hilfskräften und Aushilfskräften in Anspruch genommen werden"], zu folgern, dass die Voraussetzungen nach SR 2 y Nr. 1 c BAT (Aushilfsangestellter) erfüllt sein müssen.
  • LAG Hamm, 19.06.2006 - 11 Sa 1206/05

    Zulässigkeit von haushaltsrechtlich begründeten Befristungen im öffentlichen

    Der anders lautenden Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln vermag sich die erkennende Kammer aus vorstehenden Gründen nicht anzuschließen (LAG Köln 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04 - Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG unter 7 AZR 918/05; nicht eindeutig zur hier behandelten Problematik: LAG Köln 29.03.2004 - 2 Sa 1320/03 -).

    Darüber hinaus wurde die Revision im Hinblick auf die oben genannten Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Köln und Düsseldorf zugelassen (LAG Köln 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04 = BAG 7 AZN 918/05; LAG Düsseldorf 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05 - n.rkr. - Az. BAG 7 AZR 193/06).

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2007 - 3 Sa 1180/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Eines weiteren Kausalzusammenhangs etwa nach den Grundsätzen mittelbarer Stellvertretung bedurfte es vorliegend nicht (vgl. auch BAG v. 24.09.1997 - 7 AZR 654/96 ebd.; BAG v. 27.02.1987, AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; LAG Hamm v. 19.06.2006 - 11 Sa 1206/05; a.A. LAG Köln v. 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2006 - 17 Sa 613/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Soweit die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihrer Entscheidung vom 11.05.2005 (7 Sa 1629/04, NZA-RR 2006, 104) die Ansicht vertritt, gerade im Hinblick auf § 7 Abs. 3 HHG hätte die dortige Klägerin als Aushilfskraft im Sinne der SR 2 y BAT und nicht als Zeitangestellte beschäftigt werden müssen, folgt die erkennende Kammer dieser Auffassung ebenso wie bereits die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 07.04.2006 - 10 (9) Sa 65/06) nicht.
  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 5 Sa 2293/05

    Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

    Soweit die Klägerin sich insoweit auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04 - beruft, schließt sich die Beschwerdekammer der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln nicht an.
  • LAG Köln, 13.04.2010 - 7 Sa 1150/09

    Kettenarbeitsverträge im öffentlichen Dienst; Zweifel an der Vereinbarkeit

    Den Anforderungen an eine hinreichend konkrete Zwecksetzung kann der Begriff der Aushilfskraft in § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 nach Auffassung des vorlegenden Gerichtes allenfalls dann genügen, wenn man ihn mit dem Begriff des Aushilfsangestellten gleichsetzt, wie er in der Sonderregelung 2 y Nr. 1 c) des früheren Bundesangestelltentarifvertrages verstanden wird (LAG Köln vom 11.5.2005, 7 Sa 1629/04, NZA-RR 2006, 104; auch vom BAG im Urteil vom 14.2.2007, 7 AZR 193/06, NZA 2007, 871 ff. in Erwägung gezogen, im Ergebnis aber verworfen).
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