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   LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1970/05   

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https://dejure.org/2006,17189
LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1970/05 (https://dejure.org/2006,17189)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28.03.2006 - 7 Sa 1970/05 (https://dejure.org/2006,17189)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28. März 2006 - 7 Sa 1970/05 (https://dejure.org/2006,17189)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des Vorliegens eines freien Arbeitsplatzes i.S.d. § 59 Abs. 3 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT); Qualifizierung des Arbeitsplatzes einer im Erziehungsurlaub befindlichen Mitarbeiterin als freien Arbeitsplatz; Entgegenstehen dringender betrieblicher ...

  • Judicialis

    TzBfG § 15 Abs. 2; ; SGB IX § 92; ; SGB IX § 88 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 15 Abs. 2; SGB IX § 92; SGB IX § 88 Abs. 3
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Rentenbewilligung - keine befristete Beschäftigung auf Arbeitsplatz eines im Erziehungsurlaub befindlichen Arbeitnehmers - Frist zur Mitteilung auflösender Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1970/05
    Dabei handelt es sich nicht um eine Klage nach § 17 S. 1 TzBfG, sondern um eine allgemeine Feststellungsklage, mit der der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung geltend gemacht wird (BAG v. 23.06.2004 - 7 AZR 440/03 - NZA 2005, 520-523).

    Auf einen solchen Streit findet die 3-Wochen-Frist keine Anwendung (vgl. BAG vom 23.06.2004 a.a.O.).

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

    Auszug aus LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1970/05
    Zu berücksichtigen sind auch solche Arbeitsplätze, bei denen im Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung feststeht, dass sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der tarifvertraglichen Auslauffrist frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (vgl. BAG vom 28.06.1995 - 7 AZR 555/94 - EzA § 620 BGB Nr. 134).
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