Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 7 Sa 201/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- hensche.de
Abrufarbeit, Benachteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 30.10.2008 - 33 Ca 1548/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 7 Sa 201/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 7 Sa 201/09
2.2.2.1 Mit der vom Arbeitsgericht bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 07. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG) ist davon auszugehen, dass eine Arbeitszeitvereinbarung nach § 307 BGB unwirksam ist, wenn eine Arbeit auf Abruf vereinbart wird, bei der der Anteil abrufbarer Arbeitsleistung mehr als 25 % über die vereinbarte Mindestarbeitszeit hinausgeht.Will der Arbeitgeber ein relativ hohes Maß an Flexibilität, darf er mit dem Arbeitnehmer keine all zu niedrige Mindestarbeitszeit vereinbaren (vgl. BAG vom 07. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - a. a. O.).
Sie gibt Aufschluss über die von den Parteien wirklich gewollte Arbeitszeitdauer (vgl. BAG vom 07. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - a. a. O.).
- BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 5/05
Recht des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 7 Sa 201/09
Im Übrigen wäre ein etwaiger Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO dadurch geheilt worden, dass der Kläger im Berufungsverfahren die Zurückweisung der Berufung der Beklagten beantragt hat; damit hat er sich den Urteilsausspruch des Arbeitsgerichts zu eigen gemacht und sein Klagebegehren entsprechend erweitert (BGH 16. November 2005 - VIII ZR 5/05 - NJW 2006 1062 ff.). - BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03
Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 7 Sa 201/09
Für die hier vorgenommene Auslegung, der Kläger sei verpflichtet gewesen, über die vereinbarte Mindestarbeitszeit hinaus weitere Arbeitsleistungen auf Abruf zu erbringen, spricht zudem die praktische Vertragsdurchführung, die bei der Auslegung des Inhalts von Verträgen heranzuziehen ist, weil diese regelmäßig darauf schließen lässt, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind (vgl. BAG vom 03. April 2003 - 6 AZR 163/02 - Juris; vom 06. August 2003 - 7 AZR 180/03 - AP Nr. 6 zu § 9 AÜG). - BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 163/02
Umfang der Dienstverpflichtung - Tarifauslegung - Kulturorchester
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 7 Sa 201/09
Für die hier vorgenommene Auslegung, der Kläger sei verpflichtet gewesen, über die vereinbarte Mindestarbeitszeit hinaus weitere Arbeitsleistungen auf Abruf zu erbringen, spricht zudem die praktische Vertragsdurchführung, die bei der Auslegung des Inhalts von Verträgen heranzuziehen ist, weil diese regelmäßig darauf schließen lässt, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind (vgl. BAG vom 03. April 2003 - 6 AZR 163/02 - Juris; vom 06. August 2003 - 7 AZR 180/03 - AP Nr. 6 zu § 9 AÜG).