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   LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08   

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LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08 (https://dejure.org/2009,70)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08 (https://dejure.org/2009,70)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 7 Sa 2017/08 (https://dejure.org/2009,70)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    § 626 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentlich Verdachtskündigung bei pflichtwidrigem Einlösen von Pfandbons; Interessenabwägung zum Nachteil der Arbeitnehmerin trotz langer Betriebszugehörigkeit und Bagatellvergehen bei Abwälzung des Verdachts auf andere Beschäftigte und wahrheitswidrigen ...

  • hensche.de

    Kündigung: Verdachtskündigung, Emmely, Kündigung: Bagatelle, Kündigung: Außerordentlich

  • Judicialis

    BGB § 626

  • DER BETRIEB PDF
  • RA Kotz

    Verdachtskündigung - Pfandboneinlösung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2
    Außerordentlich Verdachtskündigung bei pflichtwidrigem Einlösen von Pfandbons; Interessenabwägung zum Nachteil der Arbeitnehmerin trotz langer Betriebszugehörigkeit und Bagatellvergehen bei Abwälzung des Verdachts auf andere Beschäftigte und wahrheitswidrigen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdachtskündigung wegen unrechtmäßigen Einlösens von Pfandbons im Wert von 1,30 ? durch Kassiererin ? Entscheidend Entstehen irreparablen Vertrauensverlusts ? Verhalten nach der Tat im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung der Kassiererin wegen Verwendung von Leergutbons zum eigenen Vorteil war rechtens

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit: Fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    1,30 EUR

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Entwendung von Leergutbons - fristlose Kündigung!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Verwendung von Leergutbons zum eigenen Vorteil

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kassierer: Fristlose Kündigung bei Unterschlagung kleinster Beträge

  • taz.de (Pressebericht, 24.02.2009)

    Landesarbeitsgericht urteilt über Emmely - Job weg wegen Pfandbons

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen Einlösens eines Leergutbons

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro - eine Kassiererin muss ehrlich sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Straftaten im Arbeitsverhältnis - Fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Straftaten im Arbeitsverhältnis - Fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Straftaten im Arbeitsverhältnis - Fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Diebstahls geringwertiger Sachen

  • 123recht.net (Kurzinformation, 24.2.2009)

    Außerordentliche Kündigung wegen 1,30 Euro

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kündigung einer Kassiererin wegen des Verdachts, Kundenpfandbons für sich selbst eingelöst zu haben

Besprechungen u.ä. (12)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die strafrechtliche Seite des Falles "Emmely" (RA Dr. Jan Schlösser)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unrechtmäßiges Einlösen von Pfandbons im Wert von 1,30 EUR: Fristlose Kündigung zulässig!

  • faz.net (Entscheidungsanmerkung)

    Kündigung für "Emmely"

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen 1,30 EUR bestätigt

  • RA Hensche (Entscheidungsanmerkung)

    Der Fall "Emmely" als Politikum

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Urteilsgründe im Fall "Emmely" - Kündigung wegen 1,30 EUR

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Der Fall "Emmely": Außerordentliche Verdachtskündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wann Verdachtskündigungen rechtens sind

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unrechtmäßiges Einlösen von Pfandbons im Wert von 1,30 €: Fristlose Kündigung zulässig!

  • juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)

    Der "Emmely-Prozess”

  • reference-global.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unrechtmäßiges Einlösen von Pfandbons - Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung? (RA Dr. Bernd Hüpers; JURA 2010, 52)

  • uni-muenchen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Barbara Emme: Ein Lehrstück über den Umgang mit der Justiz! (Prof. Volker Rieble; NJW 2009, 2101-2105)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    BAG, 28.07.2009 - 3 AZN 224/09

    Fall "Emmely": Revisionszulassung

    LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08

    Verdachtskündigung - unrechtmäßiges Einlösen von Pfandbons

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Fall Emmely

Sonstiges (2)

  • berlin.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Presseerklärung der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zu den in den Presse zitierten Äußerungen des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse zu dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 ("Kündigung einer ...

  • tagesspiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 16.10.2015)

    Umstrittene Honorarprofessur: FU lehnt "Emmely"-Richter offenbar ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2009, 256
  • DB 2009, 625
  • NZA-RR 2009, 188
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08
    Erst die Würdigung, ob dem Arbeitgeber deshalb die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bzw. der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist (Prüfung auf der zweiten Stufe des § 626 Abs. 1 BGB), kann zu der Feststellung der Nichtberechtigung der außerordentlichen Kündigung führen (BAG v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 a.a.O; v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184, 191).

    Auf die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens der Klägerin (Diebstahl, Unterschlagung und Betrug) kommt es für die kündigungsrechtliche Bedeutung nicht entscheidend an (BAG v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen).

    In einem solchen Fall kann eine Wiederherstellung des für ein Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens nicht erwartet werden (BAG v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08
    Die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist, auch wenn die Sachen nur geringen Wert besitzen, als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03).

    Die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist stets, auch wenn die Sachen nur geringen Wert besitzen, als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (Prüfung auf der ersten Stufe des § 626 Abs. 1 BGB; vgl. BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179).

    Erst die Würdigung, ob dem Arbeitgeber deshalb die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bzw. der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist (Prüfung auf der zweiten Stufe des § 626 Abs. 1 BGB), kann zu der Feststellung der Nichtberechtigung der außerordentlichen Kündigung führen (BAG v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 a.a.O; v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184, 191).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08
    Ein Arbeitnehmer, der im Zusammenhang mit seiner Arbeitsleistung strafrechtlich relevante Handlungen gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht, verletzt damit seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht schwerwiegend und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen in erheblicher Weise (vgl. BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - DB 2008, 1633-1635).

    Ungeachtet dessen kennt das Zivilprozessrecht ein "Sachverwertungsverbot" - wie von der Klägerin angenommen - ohnehin nicht (vgl. BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - NZA 2008, 1008 ff).

    Erst wenn durch die Verwertung einer rechtswidrig erlangten Information oder eines Beweismittels ein erneuter bzw. perpetuierender Eingriff in rechtlich erheblich geschützte Positionen der anderen Prozesspartei erfolgt, kann ein prozessuales Verbot einer Verwertung in Betracht kommen (BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 a.a.O.).

  • ArbG Berlin, 21.08.2008 - 2 Ca 3632/08

    Kündigung wegen Manipulationsverdachts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.08.2008 - 2 Ca 3632/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.08.2008 - 2 Ca 3632/08 - .

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08
    Auch vor dem Hintergrund des Schutzzweckes des § 626 Abs. 2 BGB, dem Kündigungsempfänger möglichst frühzeitig Gewissheit zu verschaffen, ob der Kündigungsgegner einen Vorfall zum Anlass für eine fristlose Kündigung nehmen will (BAG 12.4. 2004 - 2 AZR 255/04 - BAGE 114, 264) war die Beklagte nicht zu einer früheren Kündigung gehalten.
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08
    (BAG v. 05.06.2008 - 2 AZR 234/07 EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7:).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08
    Bei der Anhörung des Kündigungsgegners ist von einer Regelfrist von einer Woche auszugehen, die nur aus "sachlich erheblichen" bzw. "verständigen" Gründen überschritten werden darf (BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - NZA 1994, 409-412).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08
    Deshalb kann der Kündigungssachverhalt regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers hinreichend vollständig erfasst werden (BAG 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08
    Das Berufungsgericht ist von der Tatbegehung der Klägerin überzeugt (BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - NZA 2004, 307 ff.).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08
    Die in Art. 6 Abs. 2 MRK verankerte Unschuldsvermutung wird im Kündigungsrecht durch das Prognoseprinzip überlagert (vgl. ausführlich dazu BAG v. 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18; erneut bestätigt in BAG v. 6.12.2001 - 2 AZR 496/00 - NZA 2002, 847 ff.).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 - 7 Sa 2017/08 - aufgehoben.
  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZN 224/09

    Fall "Emmely": Revisionszulassung

    Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 - 7 Sa 2017/08 - zugelassen.
  • LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08

    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin bei Erwerb eigenmächtig verbilligten

    bb) Vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte sind grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu stützen, denn sie stellen an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 5; LAG Berlin-Brandenburg 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08 - LAGE BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 5; KR/Fischermeier, 9. Auflage, § 626 BGB Rz. 445; ErfK/Müller-Glöge, 10. Auflage 2010, § 626 Rz. 133).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 4 Sa 30/17

    Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Im Rahmen vorzunehmenden Interessenabwägung kann auch auf das Verhalten des Arbeitnehmers nach der Tatbegehung abgestellt werden, ob er beispielsweise die Tat einräumt, oder aber bei den Aufklärungsmaßnahmen des Arbeitgebers weitere Täuschungshandlungen begeht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 5, für einen Fall, in dem die Klägerin im Rahmen der arbeitgeberseitigen Aufklärung den Sachverhalt beharrlich geleugnet, den Verdacht haltlos auf andere Mitarbeiter abzuwälzen versucht hat und sich im Prozess zu maßgeblichem Sachvortrag entgegen ihrer prozessualen Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO wahrheitswidrig eingelassen hat).
  • ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08

    §§ 626 BGB, 103 BetrVG; außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglied;

    Insofern ist anerkannt, dass zu Lasten des Arbeitgebers begangene vorsätzliche Schädigungen, wie etwa Vermögensdelikte oder deren Versuch, in der Regel eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (so ausdrücklich: BAG, Beschluss v. 10.02.1999, AZ: 2 ABR 31/98 in NZA 99, 708 ff. unter Weiterführung der einschlägigen Rechtssprechung des BAG in AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG in AP Nr. 80 zu § 626 BGB; BAG, Urteil v. 02.04.1987 in RzK I 6 b Nr. 7; unlängst zur Unterschlagung von 1, 30 EUR: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.02.2009, AZ: 7 Sa 2017/08 unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg Nr. 07/09 vom 24.02.2009).
  • ArbG Freiburg, 22.07.2009 - 12 Ca 187/08

    Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Weitergabe der Lösungshinweise für

    Der Kläger hat vergleichbar mit einer stehlenden oder unterschlagenden Verkäuferin gegen seine Kernpflichten verstoßen und damit das in ihn gesetzte Vertrauen unwiederbringlich zerstört (vgl. BAG, Urteil vom 5. April 2001, 2 AZR 217/00, NZA 2001, 837 unter II 2 d. der Entscheidungsgründe; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2009, 7 Sa 2017/08).
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