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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03   

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https://dejure.org/2004,12663
LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03 (https://dejure.org/2004,12663)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03 (https://dejure.org/2004,12663)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. April 2004 - 7 Sa 2127/03 (https://dejure.org/2004,12663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    BAT § 22 BAT § 22 Abs. 1 BAT § 22 Abs. 2 BAT § 22 Abs. 2 Satz 1 BAT § 22 Abs. 2 Satz 2 BAT § 22 Abs. 3 ArbGG § 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 66 Abs. 1 ZPO § 518 ZPO § 519
    EBAT, ArbGG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der tarifgerechten Eingruppierung eines Regierungsangestellten; Voraussetzungen für die beanspruchte Vergütungsgruppe IV b BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag); Tätigkeitsmerkmale für den allgemeinen Verwaltungsdienst; Bestimmung der maßgeblichen Arbeitsvorgänge

  • Judicialis

    BAT § 22; ; BAT § 22 Abs. 1; ; BAT § 22 Abs. 2; ; BAT § 22 Abs. 2 Satz 1; ; BAT § 22 Abs. 2 Satz 2; ; BAT § 22 Abs. 3; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Regierungsangestellten bei der Lebensmittelüberwachung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 123/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

    (b)Bei der Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs handelt es sich zum einen nur um einen begrenzten Aufgabenkreis nicht nur im Verhältnis zum Gesamtaufgabengebiet der beklagten Stadt, sondern auch im Verhältnis zu den Spezialmaterien, die über die Lebensmittelkontrolle hinaus vom Ordnungsamt der Beklagten auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts wahrgenommen werden (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die dem Umfang nach sicherlich festzustellende sehr weitgehende Kenntnis des Klägers einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen reicht nach alledem nicht aus, das Merkmal der gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse auszufüllen (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die Kammer teilt jedoch die in der bisherigen Rechtsprechung vorgebrachte Einschätzung, dass sich die Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs nicht ohne weiteres dadurch aus der Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist (vgl. BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Insoweit unterscheidet sich der Kläger nicht von einem Baukontrolleur oder auch von einem Schwimmmeister, die beide ebenso in durchaus sicherheitsrelevanten Bereichen tätig werden und aufgrund ihrer Kenntnisse entsprechende Feststellungen zu treffen und auch Maßnahmen einzuleiten haben (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 124/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

    (b)Bei der Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs handelt es sich zum einen nur um einen begrenzten Aufgabenkreis nicht nur im Verhältnis zum Gesamtaufgabengebiet der beklagten Stadt, sondern auch im Verhältnis zu den Spezialmaterien, die über die Lebensmittelkontrolle hinaus vom Ordnungsamt der Beklagten auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts wahrgenommen werden (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die dem Umfang nach sicherlich festzustellende sehr weitgehende Kenntnis des Klägers einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen reicht nach alledem nicht aus, das Merkmal der gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse auszufüllen (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

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