Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 7 Sa 2147/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts einer Straftat; Zulässigkeit eines Videoüberwachung auf einem Firmengelände; Anlegen eines objektiven Maßstabs bei der Bewertung des Kündigungsgrundes und der nachfolgenden Interessenabwägung; ...
- Judicialis
BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; GewO § 123; ; GewO § 124; ; HGB § 71; ; HGB § 72
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Fristlose Kündigung wegen Beschädigung von Rohedelsteinen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 06.11.2003 - 5 Ca 469/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 7 Sa 2147/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 7 Sa 2147/03
Erst die Würdigung, dass dem Arbeitgeber deshalb außerdem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist (2. Stufe der Überprüfung des § 626 Abs. 1 BGB), kann, wenn die Voraussetzung der ersten Stufe gegeben sind, dann zur Feststellung der Berechtigung - Nichtberechtigung der außerordentlichen Kündigung führen (BAG, 12.08.1999 NZA 2000, 421). - BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00
Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 7 Sa 2147/03
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. zuletzt 06.12.2001 EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen Nr. 11 = NZA 2002, 847; 26.09.2002 EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlungen Nr. 1 = NZA 2003, 951 Leitsatz; 27.03.2003 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 1) der die Kammer aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit folgt, kann auch der Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand sein. - BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 7 Sa 2147/03
"Absolute Kündigungsgründe", die ohne eine besondere Interessenabwägung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, bestehen andererseits jedoch nicht (BAG SAE 1986, S. 5).