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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 7 Sa 253/07   

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https://dejure.org/2007,5438
LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 7 Sa 253/07 (https://dejure.org/2007,5438)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.09.2007 - 7 Sa 253/07 (https://dejure.org/2007,5438)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. September 2007 - 7 Sa 253/07 (https://dejure.org/2007,5438)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Beweislast von betrieblichen Störungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung aus Anlass einer Langzeiterkrankung; Erhebliche Beeinträchtigung der unternehmerischen oder betrieblichen Interessen des Arbeitgebers durch kranheitsbedingte Fehlzeiten; Folgen des Beruhens der lang andauernden ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; ZPO §§ 512 ff.; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, 2
    Unsubstantiierte Kündigung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitsunfall - Interessenabwägung bei Arbeitsunfall

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Langzeiterkrankung - nicht immer ist Kündigung gerechtfertigt!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 7 Sa 253/07
    Aus Anlass einer Langzeiterkrankung ist eine ordentliche Kündigung erst dann sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe -, eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers - dritte Stufe - führt (vgl. BAG, Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 = AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m. w. N.).

    Die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit steht einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 = AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 7 Sa 253/07
    Eine erhebliche Beeinträchtigung der unternehmerischen oder betrieblichen Interessen des Arbeitgebers liegt dann vor, wenn die häufige Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu nicht vermeidbaren Störungen des Betriebsablaufes führt, zum Beispiel zu Maschinenstillständen, Produktionsausfall, Materialverlust, Überstunden, um den Produktionsausfall zu verhindern oder sonstige, mit zusätzlichen Kosten verbundenen Maßnahmen zur Überbrückung des Produktionsausfalls verursacht werden (vgl. BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 7 Sa 253/07
    Auf einen dahingehenden Anspruch kann sich ein Arbeitnehmer berufen, wenn eine ausgesprochene Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen (vgl. BAG, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 7 Sa 253/07
    Erheblich ist die wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers dann, wenn für den erkrankten Arbeitnehmer jährlich Entgeltfortzahlungskosten für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufzuwenden sind (vgl. BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 155/93 = AP Nr. 27 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
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