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   LAG Hamburg, 09.08.2007 - 7 Sa 27/07   

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LAG Hamburg, 09.08.2007 - 7 Sa 27/07 (https://dejure.org/2007,8007)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09.08.2007 - 7 Sa 27/07 (https://dejure.org/2007,8007)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09. August 2007 - 7 Sa 27/07 (https://dejure.org/2007,8007)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zur Verfügungsstellung eines Dienstfahrzeug - Fahrten vom Wohnort zum Ort der Betriebsratstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurverfügungstellung eines Pkws als Dienstfahrzeug; Fahrten eines Betriebsratsmitglieds mit einem Pkw; Entziehung eines Dienstwagens

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrVG § 78 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anspruch des Betriebsratsmitgliedes auf Überlassung eines Dienstfahrzeugs für Fahrten vom Wohnort zum Ort der Betriebsratstätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.09.1988 - 7 AZR 753/87

    Nahauslösung und Fahrtkosten bei Betriebsratstätigkeit - Monteureigenschaft als

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2007 - 7 Sa 27/07
    Dieses Ziel lässt sich nur erreichen, wenn der Arbeitnehmer weiterhin alle Vergütungsbestandteile erhält, die er ohne Freistellung erreicht hätte (BAG, Urteil vom 14.09.1988 - 7 AZR 753/87 - NZA 1989, 856 f. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Jedoch hat die Überlassung keinen Vergütungscharakter, wenn das Fahrzeug ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassen wird (vgl. BAG vom 23.06.2004 - 7 AZR 514/03 - n. v.; BAG vom 14.09.1988 a. a. O.).

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 514/03

    Betriebsratsmitglied - Privatnutzung eines Dienstwagens

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2007 - 7 Sa 27/07
    Jedoch hat die Überlassung keinen Vergütungscharakter, wenn das Fahrzeug ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassen wird (vgl. BAG vom 23.06.2004 - 7 AZR 514/03 - n. v.; BAG vom 14.09.1988 a. a. O.).
  • BAG, 23.06.1975 - 1 ABR 104/73

    Betriebsrat: Ersatz von Reisekosten bei Schulungsmaßnahmen

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2007 - 7 Sa 27/07
    Unter Benachteiligung gemäß § 78 Satz 2 BetrVG ist jede Schlechterstellung im Vergleich zu allen anderen Arbeitnehmern zu verstehen, die nicht aus sachlichen oder in der Person des Betroffenen liegenden Gründen, sondern um ihrer Tätigkeit innerhalb der Betriebsverfassung willen erfolgt; dabei ist ausreichend, wenn das Betriebsratsmitglied bei einem Vergleich objektiv schlechter gestellt ist als ein Nichtmitglied (BAG vom 23.06.1975 - 1 ABR 104/73, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 8 Sa 867/97

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2007 - 7 Sa 27/07
    Aufgrund der tatsächlichen Übernahme von Betriebsratsarbeit und der vorübergehenden Nichtausübung der Kundendiensttätigkeit wird nicht die Grundlage verlassen, auf der die zu vergleichenden Personen zu suchen sind, sondern nur die tatsächliche Situation des Betriebsratsmitglieds für die Zeit seiner ausschließlichen Tätigkeit für den Betriebsrat bestimmt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.1998 - 8 Sa 867/97 - NZA-RR 1998, 503 f).
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2007 - 7 Sa 27/07
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG vom 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - NZA 2007, 809 f.) angenommen, dass die Vereinbarung eines jederzeitigen Widerrufs der Überlassung eines einem Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens im Formularvertrag nicht den Anforderungen des § 308 Nr. 4 i.V.m.§ 307 BGB genügt und unwirksam ist.
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2007 - 7 Sa 27/07
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn also bei einer am Gleichheitsgedanken orientierten Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich anzusehen ist (vgl. BVerfG vom 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 - BverfGE 71, 39, 58; BAG vom 14.6.2006 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 8).
  • BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 213/99

    Arbeitsentgelt - Aufwandsentschädigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2007 - 7 Sa 27/07
    Zum Arbeitsentgelt im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG zählen neben der Grundvergütung alle Zuschläge und Zulagen, die das Betriebsratsmitglied ohne Arbeitsbefreiung verdient hätte, insbesondere Zuschläge für Mehr-, Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Erschwernis- und Sozialzulagen (BAG, Urteil vom 05.04.2000 - 7 AZR 213/99 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 131).
  • LAG Köln, 19.12.2013 - 12 Sa 682/13

    Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit in der Tagschicht

    Zum Arbeitsentgelt iSd. § 37 Abs. 2 BetrVG zählen neben der Grundvergütung alle Zuschläge und Zulagen, die es ansonsten verdient hätte, insbesondere Zuschläge für Mehr-, Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Erschwernis- und Sozialzulagen (BAG, Urteil vom 23. Juni 2004 - 7 AZR 514/03, NZA 2004, 1287, juris-Rz. 33; Urteil vom 05. April 2000 - 7 AZR 213/99, NZA 2000, 1174, juris-Rz. 15; LAG Hamburg, Urteil vom 09. August 2007 - 7 Sa 27/07, juris-Rz. 56; Richardi/Thüsing, § 37 BetrVG Rz. 31; Wlotzke/Preis/Kreft, 4. Aufl., § 37 BetrVG Rz. 21; GK/Weber, 9. Aufl., § 37 BetrVG Rz. 60; Hess u.a./Glock, § 37 BetrVG Rz. 57; Rieble, NZA 2008, 276).
  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 954/07

    Betriebsratsmitglied - Nutzung eines Firmenfahrzeugs zur Wahrnehmung von

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. August 2007 - 7 Sa 27/07 - wird zurückgewiesen.
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