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   LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 304/19   

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LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 304/19 (https://dejure.org/2020,17747)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19.05.2020 - 7 Sa 304/19 (https://dejure.org/2020,17747)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 7 Sa 304/19 (https://dejure.org/2020,17747)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen verpasster Amtsarzt-Termine

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Gründe für die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung durch den Arbeitgeber

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer eine ärztlichen Untersuchung durch den Chef

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung durch den Chef

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 558
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 304/19
    Die Verletzung der Mitwirkungspflicht kann je nach den Umständen sogar geeignet sein, eine - auch außerordentliche - Kündigung zu rechtfertigen, BAG, Urteil vom 25.01.2018 - 2 AZR 382/17 -, Rn. 27, zitiert nach juris.

    § 3 Abs. 5 TV-L steht in dieser Auslegung auch mit höherrangigem Recht in Einklang, zur Vorgängerregelung des § 7 Abs. 2 BAT schon BAG, Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 810/96 -, Rn. 15, zitiert nach juris; zur vergleichbaren Regelung des § 5 Abs. 2 TGAOK (BAT/AOK-Neu) in jüngerer Zeit BAG, Urteil vom 25.01.2018 - 2 AZR 382/17 -, Rn. 37, zitiert nach juris.

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 19/18

    Beschäftigungspflicht und Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 304/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte, BAG, Urteil vom 24.10.2018 - 10 AZR 19/18 -, Rn 26, zitiert nach juris.
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 304/19
    Auch eine zu Recht erteilte Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht, BAG, Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15 -, Rn. 10, zitiert nach juris.
  • LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22

    Verhaltensbedingte Kündigung, Nichtvorlage einer betriebsärztlichen Bescheinigung

    Die Arbeitsunfähigkeit stehe einer ärztlichen Untersuchung im Sinne des § 3 Abs. 4 S. 1 TVöD-K nach der Entscheidung des LAG Nürnberg vom 19.05.2020 - 7 Sa 304/19 - nicht entgegen.

    (1) Die Verletzung einer tarif- oder einzelvertraglich geregelten Nebenpflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und Landesarbeitsgerichte und der Literatur "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 25.01.2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 27 m. w. Nachw.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010 - 6 Sa 640/09 - unter III. 1 der Gründe; LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2016 - 15 Sa 131/16 - Rn. 49; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.09.2018 - 4 Sa 129 öD/18 Rn. 55 (zit. nach juris); LAG Nürnberg 19.5.2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 31; Gerretz in Bredemeier/Neffke, TVöD/TV-L, 6. Auflage 2022, § 3 TVöD Rn. 54; Stier in BeckOK TVöD, Rinck/Böhle/Pieper/Geyer, 63. Edition Stand: 01.06.2020, § 3 TVöD-AT, Rn. 46; Wolfgang Howald in: Burger, TVöD - TV-L, 4. Auflage 2020, § 3 TVöD AT, Rn. 47).

    Hat der Arbeitgeber aufgrund hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte daran Zweifel, soll er feststellen lassen dürfen, ob seine Zweifel begründet sind (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 31 zu dem gleichlautenden § 3 Abs. 5 TV-L; BAG, Urteil vom 25.01.2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 18 zu § 5 Abs. 2 BAT/AOKNeu; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, Bd. 1, § 3 Rn. 116).

    Darüber hinaus wird der Arbeitgeber mit der betriebsärztlichen Untersuchung in den Stand versetzt, ggf. vorab die aufgrund der Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers bei Wiederaufnahme der Tätigkeit zu ergreifen (ausführlich LAG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 35).

    Es bestand damit aufgrund zwei divergierender landesarbeitsgerichtlicher Urteile eine Rechtsunsicherheit, die die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des LAG Nürnberg vom 19.05.2020 - 7 Sa 304/19 - hätte ausräumen können.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 SaGa 3/20

    Einstweilige Verfügung gegen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Solche Zweifel können sich auch aus hohen Krankheitszeiten ergeben (BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 29, juris = NZA 2018, 845; LAG Nürnberg, Urteil vom 19. Mai 2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 25, juris).

    In Abwägung hiermit sind die gegenläufigen Interessen des Arbeitnehmers, selbst über die Vornahme einer ärztlichen Untersuchung und die Offenlegung von Befunden über seinen Gesundheitszustand zu entscheiden, ausreichend durch die dem untersuchenden Arzt obliegende Schweigepflicht geschützt (BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 37, juris = NZA 2018, 845; LAG Nürnberg, Urteil vom 19. Mai 2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 25, juris).

    Diese Pflichtverletzung kann den Arbeitgeber zu einer Abmahnung (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 19. Mai 2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 24, juris) oder je nach Umständen des Einzelfalls auch zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen (BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 27, juris = NZA 2018, 845; BAG, Urteil vom 06. November 1997 - 2 AZR 801/96 - Rn. 23, juris = NZA 1998, 326; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Mai 2009 - 5 Sa 458/08 - Rn. 41, juris = ZMV 2009, 334).

  • ArbG München, 28.06.2022 - 26 Ca 6617/21

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Weigerung des Arbeitnehmers eine

    Nach Sinn und Zweck des § 3 Abs. 4 TVöD-VKA sei nicht vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Untersuchung arbeitsfähig sein müsse, wie das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az. 7 Sa 304/19) verdeutliche.

    Dabei kann aus Sicht der Kammer dahinstehen, ob sich die Klägerin, wie in ihrem Schreiben vom 12.04.2021 geschehen, auf ihre Arbeitsunfähigkeit berufen konnte, um nicht an einer amtsärztlichen Untersuchung teilzunehmen, was offensichtlich auch in der Rechtsprechung streitig ist, wie einerseits das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 10 Sa 212/14: bejahend) und andererseits das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az. 7 Sa 304/19: verneinend) zeigt.

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