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   LAG Köln, 28.10.1987 - 7 Sa 305/87   

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https://dejure.org/1987,11816
LAG Köln, 28.10.1987 - 7 Sa 305/87 (https://dejure.org/1987,11816)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.10.1987 - 7 Sa 305/87 (https://dejure.org/1987,11816)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 7 Sa 305/87 (https://dejure.org/1987,11816)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung eines Anspruchs eines Arbeitnehmers auf eine Jubiläumszuwendung; Jubiläumszuwendungen; Arbeitgeber; Jubiläum

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.1987 - 7 Sa 305/87
    Dieser setzt eine allgemein begünstigende Regelung des Arbeitgebers im Betrieb voraus (siehe z.B. BAG, Urteil vom 11.9.1985 - 7 AZR 371/83 -).
  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.1987 - 7 Sa 305/87
    Die Regelung in § 7 des Arbeitsvertrages der Parteien spricht gegen einen Verpflichtungswillen der Beklagten, die Regelung in § 16 ( Nebenabreden)ebenfalls ,vgl. auch BAG, Urteil vom 27.3.1387 - 7 AZR 527/85 - 3. Eine "betriebliche Übung" ist als solche keine Rechtsgrundlage für Ansprüche, sondern nur dann, wenn aus ihr auf einenentsprechenden Verpflichtungswillen des Arbeitgebers geschlossenwerden kann, vgl. BAG, Urteil von 4.9.1985 - 7 AZR 232/83 -.Aus den früheren Jubiläumszahlungen der Beklagten an andereArbeitnehmer aber konnte der Kläger nicht auf einen allgemeinen Verpflichtungswillen der Beklagten schließen, sieheoben.
  • BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 232/83

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen personenbedingten

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.1987 - 7 Sa 305/87
    Die Regelung in § 7 des Arbeitsvertrages der Parteien spricht gegen einen Verpflichtungswillen der Beklagten, die Regelung in § 16 ( Nebenabreden)ebenfalls ,vgl. auch BAG, Urteil vom 27.3.1387 - 7 AZR 527/85 - 3. Eine "betriebliche Übung" ist als solche keine Rechtsgrundlage für Ansprüche, sondern nur dann, wenn aus ihr auf einenentsprechenden Verpflichtungswillen des Arbeitgebers geschlossenwerden kann, vgl. BAG, Urteil von 4.9.1985 - 7 AZR 232/83 -.Aus den früheren Jubiläumszahlungen der Beklagten an andereArbeitnehmer aber konnte der Kläger nicht auf einen allgemeinen Verpflichtungswillen der Beklagten schließen, sieheoben.
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Stellt der Arbeitgeber die Zahlung der Jubiläumszuwendungen ein, um in Zukunft alle Arbeitnehmer wiederum gleich zu behandeln, so ist sein Verhalten im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sachlich gerechtfertigt (vgl. BAG 14. Dezember 1956 - 1 AZR 531/55 - BAGE 3, 327; 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1; LAG Köln 28. Oktober 1987 - 7 Sa 305/87 -, zu II 4 a und b der Gründe; Bollacher Die verpflichtende Wirkung üblicher Leistungen im Arbeitsrecht S. 32 f.).
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