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   LAG Nürnberg, 06.02.2017 - 7 Sa 319/16   

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https://dejure.org/2017,7983
LAG Nürnberg, 06.02.2017 - 7 Sa 319/16 (https://dejure.org/2017,7983)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06.02.2017 - 7 Sa 319/16 (https://dejure.org/2017,7983)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 7 Sa 319/16 (https://dejure.org/2017,7983)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 34 TVöD, § 14 TVÜ-VKA
    Ausschluss der ordentlichen Kündigung

  • IWW

    § 34 Absatz 2 TVöD, § 64 Absatz 1, 2 c) ArbGG, § ... 66 Absatz 1 ArbGG, § 34 Absatz 2 Satz 1 TVöD, § 34 Absatz 2 Satz 2 TVöD, § 53 Absatz 3 BAT, § 34 Absatz 3 TVöD, § 19 Absatz 4 Satz 1 BAT, § 19 Absatz 4 Satz 2 BAT, § 2 Absatz 4 TVöD, § 242 BGB, § 16 Absatz 2a TVöD, § 34 Absatz 3 Satz 3 und 4 TVöD, § 97 Absatz 1 ZPO, § 72 Absatz 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei ordentlicher Kündigung einer langjährig im öffentlichen Dienst beschäftigten Verwaltungsangestellten

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 34 TVöD, § 14 TVÜ-VKA
    Ausschluss der ordentlichen Kündigung

  • rewis.io

    Ausschluss der ordentlichen Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD § 34; TVÜ -VKA § 14
    Die Klägerin, die seit 1991 bei verschiedenen Kommunen beschäftigt war, beruft sich darauf, sie sei gemäß § 34 Absatz 2 TVöD nicht ordentlich kündbar, da sie über 15 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen sei.

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei ordentlicher Kündigung einer langjährig im öffentlichen Dienst beschäftigten Verwaltungsangestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Welche Vorbeschäftigungszeiten sind auf die Kündigungsfristen des § 34 TVöD anzurechnen?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.02.2017 - 7 Sa 319/16
    Damit haben die Tarifvertragsparteien eine Begriffsbestimmung vorgenommen, insbesondere im Umkehrschluss Fälle des § 34 Absatz 3 Satz 3 und 4 ausgeschlossen (vgl. auch Bundesarbeitsgericht â?? Urteil vom 10.12.2014 â?? 7 AZR 1002/12; juris).
  • BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17

    Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 6. Februar 2017 - 7 Sa 319/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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