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   LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02   

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https://dejure.org/2003,16041
LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02 (https://dejure.org/2003,16041)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.01.2003 - 7 Sa 337/02 (https://dejure.org/2003,16041)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 7 Sa 337/02 (https://dejure.org/2003,16041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 GG; § 4 Abs. 2 TzBfG
    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung; Sachgrund für die differenzierende Regelung; Willkürliche Benachteiligung befristet beschäftigter Arbeitnehmer ; Wirksamkeit einer tarifvertraglichen ...

  • IWW

    GG Art. 3 TzBfG § 4 Abs. 2
    EGG, TzBfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung; Sachgrund für die differenzierende Regelung; Willkürliche Benachteiligung befristet beschäftigter Arbeitnehmer ; Wirksamkeit einer tarifvertraglichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; TzBfG § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3; TzBfG § 4 Abs. 2
    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 419/98

    Urlaubsanspruch im Fleischerhandwerk Niedersachsen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02
    Den Tarifvertragsparteien steht vor allem eine Einschätzungsprärogative zu, soweit es um die Beurteilung der tatsächlichen Regelungsprobleme und der Regelungsfolgen geht, und ein Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum, soweit es um die inhaltliche Gestaltung der Regelungen geht (BAG 18.Mai 1999 - 9 AZR 419/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge Fleischerhandwerk Nr. 1 = EzA BUrlG § 5 Nr. 19 ErfK/Dieterich 2.Aufl. GG Art. 3 Rn.27).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 759/94

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02
    Derartige Eingruppierungsfeststellungsklagen sind dabei auch außerhalb des Öffentlichen Dienstes zulässig (BAG vom 10.07.1996, 4 AZR 759/94).
  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92

    Jahressonderzahlung - Ausscheiden aufgrund einer Befristung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit den Besitzstand befristet beschäftigter Arbeitnehmer anders bewertet mit der Begründung, diese Arbeitnehmer wüssten, dass ihr Arbeitsverhältnis an sich ende (BAG vom 06.10.1993, 10 AZR 477/92).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02
    Deshalb kann bei der Prüfung eines möglichen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abgestellt werden, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (u.a. BAG 6.September-1995-5 AZR 174/94 - BAGE 81, 5).
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 308/90

    Berechnung des Vorruhestandsgeldes im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02
    Im übrigen können die Tarifvertragsparteien im Interesse praktikabler, verständlicher und übersichtlicher Regelungen typisierende Regelungen, insbesondere Stichtagsregelungen treffen (u.a. BAG 26.Juli 1992 - 9 AZR 308/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge, Seniorität Nr. 10; weitere Nachweise bei ErfK/Dieterich 2.Aufl. GG Art. 3 Rn.47 f).
  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 911/93

    Postdienstzeit - Grundwehrdienst bei Grenztruppen der DDR

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und zweckmäßigste Lösung für das Regelungsproblem gefunden haben (u.a. BAG 23.Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - BAGE 77, 137; bezogen auf die Gesetzgebung BVerfG 29.November 1989 - 1 BvR 1402, 1528/87 - BVerGE 81, 108. Auch der Kompromisscharakter von Tarifverträgen als Verhandlungsergebnis divergierender Interessen muss in dem Sinne berücksichtigt werden, dass an die Systemgerechtigkeit der tarifvertraglichen Regelungen keine hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (ErfK/Dieterich 2.Aufl. GG Art. 3 Rn.44 und 46 m.w.N.).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02
    Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Regelung des persönlichen Geltungsbereichs keiner unmittelbaren Bindung an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unterliegen, sondern wegen ihres insoweit vorrangigen Grundrechts der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Satz1 GG bis zur Grenze der Willkür frei sind, in eigener Selbstbestimmung den persönlichen Geltungsbereich ihrer Tarifregelungen festzulegen; die Grenze der Willkür ist erst überschritten, wenn die Differenzierung im persönlichen Geltungsbereich unter keinem Gesichtspunkt, auch koalitionspolitischer Art, plausibel erklärbar ist (BAG vom 30.August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277; zu der abw. Auffassung anderer Senate vgl. ebenda unter 12 f (2) der Gründe, S.287 ff).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02
    In weiteren Entscheidungen (BAG vom 29.08.2001, 4 AZR 352/00 und BAG vom 29.11.2001, 4 AZR 762/00) hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze weiter entwickelt: aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG ergibt sich eine Begrenzung der richterlichen Kontrolle von Tarifverträgen im Hinblick auf einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 762/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02
    In weiteren Entscheidungen (BAG vom 29.08.2001, 4 AZR 352/00 und BAG vom 29.11.2001, 4 AZR 762/00) hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze weiter entwickelt: aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG ergibt sich eine Begrenzung der richterlichen Kontrolle von Tarifverträgen im Hinblick auf einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin bei der Deutschen Telekom

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02
    Dies gilt auch für in der Vergangenheit liegende Zeiträume, für die an und für sich eine Leistungsklage möglich ist (BAG vom 28.Mai 1997, 10 AZR 580/96).
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