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   LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12   

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LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12 (https://dejure.org/2013,53366)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 26.11.2013 - 7 Sa 444/12 (https://dejure.org/2013,53366)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 26. November 2013 - 7 Sa 444/12 (https://dejure.org/2013,53366)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
    Es handelt sich um pauschale Wahlkampfrhetorik, die typischerweise Polemik gegen den Gegner in der Absicht einsetzt, sich einprägsam von ihm abzugrenzen (BVerfG v. 22.6.82, 1 BvR 1376/79, BVerfGE 61, 1 " Meinungsäußerung im Wahlkampf").

    Es geht nicht um Diffamierung der Person des Landrates, sondern um Wahlkampfkritik am politischen Gegner, die auch polemisch überzeichnet oder vereinfachend sein darf (BVerfG v. 22.6.82, a.a.O.; v. 25.4.85, 2 BvR 617/84, BVerfGE 69, 257 " Wahlwerbesendung"; BGH v. 15.11.83, NJW 84, 1102, "Rede im Kommunalwahlkampf").

    Die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede wird noch verstärkt (BVerfG v. 22.6.82, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
    Die rechtliche Beurteilung kann nicht auf eine Deutung gestützt werden, die sich aus der Äußerung nicht oder nicht mit hinreichender Klarheit ergibt (BVerfG v. 12.5.09 1 BvR 2272/04, NJW 09, 301604 "Durchgeknallter Staatsanwalt"; B. v 10.10.1995, 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92,1 BvR 221/92, BVerfGE 93, 266 "Soldaten sind Mörder"; B. v. 26.6.90, 1 BvR 1165/89, BVerfGE 82/272 "Zwangsdemokrat Strauß").

    Bei ihnen spricht eine Vermutung zugunsten der freien Rede (BVerfG v. 26.6.90, a.a.O.; B. v. 24.7.13, 1 BvR 444/13,1 BvR 527/13, juris).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
    Diese Unterstellung krimineller Machenschaften sei eine von der Meinungsfreiheit nicht gedeckte grobe Beleidigung bzw. üble Nachrede, die nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertige (U. v. 17.2.00, 2 AZR 927/98; zuletzt U. v. 10.12.09, 2 AZR 534/08.).

    Zur Begründung wird unter Verweis auf das Urteil des BAG vom 17.2.00, 2 AZR 927/98 (juris) ausgeführt, es sei ehrenrührig und von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, dem Arbeitgeber ohne konkrete Anhaltspunkte kriminelle Machenschaften zu unterstellen.

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
    Diese Unterstellung krimineller Machenschaften sei eine von der Meinungsfreiheit nicht gedeckte grobe Beleidigung bzw. üble Nachrede, die nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertige (U. v. 17.2.00, 2 AZR 927/98; zuletzt U. v. 10.12.09, 2 AZR 534/08.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG v. 24.6.04, 2 AZR 63/03, AP Nr. 49 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; v. 24.11.1005, 2 AZR 584/04, AP Nr. 198 zu § 626 BGB ; U.v.12.1.06, 2 AZR 21/05, AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; U.v.10.12.09, 2 AZR 534/08, AP Nr. 226 zu § 626 BGB; U. v. 27.9.12, 2 AZR 646/11, juris) können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und seiner Vertreter und Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen gewichtigen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen.

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
    Warum ein zurückliegender Konkurrentenstreit Spannungen in der Zukunft indizieren und warum dortiger Vortrag hier auflösungserheblich sein soll, erschließt sich nicht (zum Kampf um das Recht: BVerfG v. 11.4.1991, 2 BvR 963/90, NJW 1991, 2074; BAG v. 24.3.11, 2 AZR 674/09, AP Nr. 67 zu § 9 KSchG 1969).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
    Bei ihnen spricht eine Vermutung zugunsten der freien Rede (BVerfG v. 26.6.90, a.a.O.; B. v. 24.7.13, 1 BvR 444/13,1 BvR 527/13, juris).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
    Im Verhältnis der Meinungsfreiheit zum Ehrenschutz (Art. 5 Abs. 2 GG iVm § 241 Abs. 2 BGB) gilt die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wechselwirkungstheorie (BVerfG v. 15.1.58, 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 "Lüth").
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
    Warum ein zurückliegender Konkurrentenstreit Spannungen in der Zukunft indizieren und warum dortiger Vortrag hier auflösungserheblich sein soll, erschließt sich nicht (zum Kampf um das Recht: BVerfG v. 11.4.1991, 2 BvR 963/90, NJW 1991, 2074; BAG v. 24.3.11, 2 AZR 674/09, AP Nr. 67 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
    Auch außerdienstliches Verhalten kann aber ins Arbeitsverhältnis ausstrahlen und die vertragliche Rücksichtnahme-pflicht gem. § 241 Abs. 2 BGB verletzten, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit hat (zum Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst: BAG v. 10.9.09, 2 AZR 257/08, BAGE 132, 72; v. 28.10.10, 2 AZR 2293/09, AP Nr. 62 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG v. 24.6.04, 2 AZR 63/03, AP Nr. 49 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; v. 24.11.1005, 2 AZR 584/04, AP Nr. 198 zu § 626 BGB ; U.v.12.1.06, 2 AZR 21/05, AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; U.v.10.12.09, 2 AZR 534/08, AP Nr. 226 zu § 626 BGB; U. v. 27.9.12, 2 AZR 646/11, juris) können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und seiner Vertreter und Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen gewichtigen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen.
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82

    Wahlkampfaussagen - Grenzen - Feststellung - Inhalt

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 26. November 2013 - 7 Sa 444/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Thüringen, 20.06.2017 - 1 Sa 22/17

    Abmahnung

    Diese, dem Kläger günstige Interpretation ist im Umgang mit der Meinungsfreiheit der grundrechtlichen Wertung geschuldet (Thüringer LAG 26.11.2013 - 7 Sa 444/12; bestätigt durch BAG NZA 2015, 797 Rn. 28).
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