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LAG Köln, 02.10.1996 - 7 Sa 491/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Überstundenvergütung; Billigung oder Duldung der Überstunden durch den Arbeitgeber; Unmöglichkeit des Freizeitausgleichs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung - Freizeitausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 20.11.1995 - 9 Ca 7847/93
- LAG Köln, 02.10.1996 - 7 Sa 491/96
Papierfundstellen
- NZA 1997, 1166 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
Beweislast bei Leistung von Überstunden
Auszug aus LAG Köln, 02.10.1996 - 7 Sa 491/96
Außerdem war erforderlich, daß die Überstunden zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeiten notwendig waren oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden waren, vgl. BAG, Urteil vom 25.11.1993 - 2 AZR 517/93 -.
- ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
Voraussetzungen einer ergebnisabhängigen Zusatzgratifikation; Abgrenzung zwischen …
Die Entscheidungen der 7. Kammer des LAG Köln (LAG Köln vom 20.05.1992 - 7 Sa 47/91, LAGE Nr. 1 zu § 611 BGB Mehrarbeit; LAG Köln, 02.10.1996 - 7 Sa 491/96, NZA 1997, 1166), auf die sich die Beklagte bezieht und die einen Anspruch auf Überstundenvergütung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei vereinbartem Freizeitausgleich ausschließen, verkennen, dass den Arbeitgeber eine Rechtspflicht zur Gewährung der vereinbarten Gegenleistung trifft, dass also bei einem vereinbarten Freizeitausgleich der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass Freizeit in entsprechendem Umfang von Überstunden von ihm gewährt wird.