Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2005 - 7 Sa 525/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Anforderungen an einen wichtigen Grund im Sinne der Generalklausel der § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anforderungen an die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen einer ...
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § ... 9; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; KSchG § 10; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; GewO § 123; ; GewO § 124; ; HGB § 71; ; HGB § 72
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame fristlose Verdachtskündigung bei Abrechnungsbetrug im Jugendhilfebereich - Beweiswürdigung - unbegründeter Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 08.04.2004 - 6 Ca 1100/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2005 - 7 Sa 525/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2005 - 7 Sa 525/04
"Absolute Kündigungsgründe", die ohne eine besondere Interessenabwägung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, bestehen andererseits jedoch nicht (BAG SAE 1986, S. 5).
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 720/08
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers - …
Zur Begründung macht die Beklagte -zusammengefasst - geltend: Wenn auch die diesbezügliche Kündigungsschutzklage des Klägers Erfolg hatte (Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.01.2005 -7 Sa 525/04-), spiegele die dem genannten Verfahren zugrundeliegende seinerzeitige Kündigung vom 13.11.2003 eine massive Aufsichtspflichtverletzung des Klägers wider.Soweit die Beklagte darauf abstellt, schon den Kündigungen, die Gegenstand des Verfahrens der Parteien vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az. 7 Sa 525/04, waren, hätte u.a. eine Verletzung der Aufsichtspflicht zugrunde gelegen, hat das Landesarbeitsgericht im Urteil vom 17.01.2005 gerade ausgeführt, dass sich keine Aufsichtspflichtverletzung feststellen lasse.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2014 - 7 Sa 179/13
Kündigung eines Piloten wegen Beinaheunfalls
Dabei ist für die Überprüfung des Auflösungsantrags nur das Tatsachenmaterial zu berücksichtigen, sind die Gründe einer Überprüfung zu unterziehen, auf die der Arbeitnehmer den Auflösungsantrag ausdrücklich gestützt hat (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2005 - 7 Sa 525/04 - zitiert nach juris , Rz. 66).