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   LAG Köln, 17.01.2007 - 7 Sa 526/06   

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https://dejure.org/2007,6961
LAG Köln, 17.01.2007 - 7 Sa 526/06 (https://dejure.org/2007,6961)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06 (https://dejure.org/2007,6961)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 7 Sa 526/06 (https://dejure.org/2007,6961)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Rücknahme und Entfernung einer ungerechtfertigten Abmahnung aus seiner Personalakte; Rechtfertigung einer Abmahnung bei objektiv rechtmäßigem Vorwurf des arbeitsvertragswidrigen Verhaltens; Abmahnung als notwendige Vorstufe zur Kündigung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abmahnung in Personalakte - Entfernungsanspruch, Rechtfertigung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1 § 1004
    Beseitigung und Rücknahme ungerechtfertigter Abmahnung - Darlegungslast des Arbeitgebers zur Handlungsmöglichkeit bei Vorwurf unterlassener Handlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2007 - 7 Sa 526/06
    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Beseitigung und Rücknahme einer ungerechtfertigten Abmahnung wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt (z. B. BAG DB 1986, 1075; BAG DB 1988, 1702; BAG DB 1993, 1677; BAG DB 2002, 1507; BAG DB 1986, 489).
  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2007 - 7 Sa 526/06
    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Beseitigung und Rücknahme einer ungerechtfertigten Abmahnung wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt (z. B. BAG DB 1986, 1075; BAG DB 1988, 1702; BAG DB 1993, 1677; BAG DB 2002, 1507; BAG DB 1986, 489).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2007 - 7 Sa 526/06
    Der Anspruch auf Rücknahme und Entfernung einer Abmahnung besteht vielmehr u. a. auch dann, wenn diese darauf beruht, dass der Arbeitgeber aus unstreitigen Tatsachen objektiv falsche rechtliche Schlüsse zieht und Verhaltensweisen des Arbeitnehmers als Arbeitsvertragsverstoß rügt, obwohl ein solcher Verstoß objektiv nicht vorliegt (vgl. zum Ganzen BAG DB 1997, 233; BAG DB 2002, 1502; Küttner/Eisemann, Personalbuch 2005, Stichwort Abmahnung, Rdnr. 39; instruktiv besonders auch HWK/Quecke, § 1 KSchG, Rdnr. 205).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2007 - 7 Sa 526/06
    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Beseitigung und Rücknahme einer ungerechtfertigten Abmahnung wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt (z. B. BAG DB 1986, 1075; BAG DB 1988, 1702; BAG DB 1993, 1677; BAG DB 2002, 1507; BAG DB 1986, 489).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2007 - 7 Sa 526/06
    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Beseitigung und Rücknahme einer ungerechtfertigten Abmahnung wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt (z. B. BAG DB 1986, 1075; BAG DB 1988, 1702; BAG DB 1993, 1677; BAG DB 2002, 1507; BAG DB 1986, 489).
  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2007 - 7 Sa 526/06
    Wird eine Abmahnung auf mehrere Vertragsverstöße gestützt, ist sie schon dann insgesamt ungerechtfertigt, wenn nur eine der Pflichtverletzungen nicht zutrifft oder vor Gericht nicht nachgewiesen werden kann (z. B. BAG DB 1991, 1527; Küttner/Eisemann, Personalbuch 2005, Stichwort Abmahnung, Rdnr. 40).
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2007 - 7 Sa 526/06
    Die Beweislast für diejenigen Tatsachen, aus denen die abgemahnte Vertragspflichtverletzung des Arbeitnehmers folgen soll, trägt im Abmahnungsprozess der Arbeitgeber (BAG DB 1987, 1495; BAG AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; LAG Bremen, LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 31; HWK/Quecke, § 1 KSchG, Rdnr. 207; Küttner/Eisemann, Personalbuch 2005, Stichwort Abmahnung, Rdnr. 42).
  • LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07

    Abmahnung; Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte des Arbeitnehmers

    Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine ungerechtfertigte Abmahnung, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Rücknahme und Beseitigung dieser Abmahnung aus seiner Personalakte (wie LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06).

    Stützt der Arbeitgeber eine Abmahnung auf mehrere Vertragsverstöße, die vom Arbeitnehmer bestritten werden, und ist auch nur eine dieser vom Arbeitgeber behaupteten Pflichtverletzungen entweder nicht zutreffend oder nicht erwiesen (hier: das angebliche Führen von unberechtigten Gesprächen durch den Arbeitnehmer mittels des Telefons des Arbeitgebers), ist die Abmahnung insgesamt ungerechtfertigt und damit aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05, NZA-RR 2006, 290, 292; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. der Gründe).

    Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Rücknahme und Beseitigung einer ungerechtfertigten Abmahnung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits seit Jahrzehnten anerkannt (BAG, Urteil vom 15.01.1986 - 5 AZR 70/84, AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG, Urteil vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 1 AZR 142/02, AP Nr. 163 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; ebenso LAG Köln, Urteil vom 10.03.2006 - 12 Sa 1408/05, zitiert nach juris; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zitiert nach juris).

    Ferner enthält eine in der Personalakte des Arbeitnehmers aufgenommene Abmahnung ein sich auf lange Zeit perpetuierendes rechtliches Unwerturteil, in dem sie dokumentiert, dass sich der Arbeitnehmer arbeitsvertragswidrig und damit rechtswidrig verhalten haben soll (LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 1. a. der Gründe, zitiert nach juris).

    Ebenso wenig ist es mit der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vereinbar, eine sachlich ungerechtfertigte Abmahnung zu erteilen und aufrecht zu erhalten (LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 1. b. der Gründe, zitiert nach juris).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung, der das Berufungsgericht auch insoweit folgt, ist eine Abmahnung schon dann insgesamt ungerechtfertigt und damit aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen, wenn sie - wie hier - auf mehrere Vertragsverstöße gestützt wird und nur eine der Pflichtverletzungen nicht zutrifft oder nicht nachgewiesen werden kann (BAG, Urteil vom 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05, NZA-RR 2006, 290, 292; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. der Gründe, zitiert nach juris).

    Denn die Beweislast für diejenigen Tatsachen, aus denen die abgemahnte Vertragspflichtverletzung des Arbeitnehmers folgen soll, trägt im Abmahnungsprozess der Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 601/85, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Köln, Urteil vom 10.03.2006 - 12 Sa 1408/05, zu 1. der Gründe; zitiert nach juris; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. e. bb. aaa. der Gründe, zitiert nach juris; Burger, Abmahnung im Arbeitsverhältnis, DB 1992, 836, 839).

  • ArbG Bonn, 27.02.2019 - 4 Ca 1556/18

    Abmahnung wegen Äußerungen einer Gleichstellungsbeauftragten

    Die Arbeitgeberin ist für die Tatsachen, aus denen die abgemahnte Vertragspflichtverletzung des Arbeitnehmers folgen soll, darlegungs- und beweispflichtig (vergl. LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007, 7 Sa 526/06, Rn. 34 mit weiteren Nachweisen, juris) .
  • ArbG Bielefeld, 15.08.2007 - 3 Ca 428/07

    Abmahnung, vertragswidriges Verhalten, konkreter Vorwurf

    Dass das LAG Köln in seiner vorgenannten Entscheidung dies so verstanden hat, ergibt sich aus dem Verweis auf die Entscheidung des LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06 -.
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