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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2001 - 7 Sa 54/01   

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https://dejure.org/2001,27748
LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2001 - 7 Sa 54/01 (https://dejure.org/2001,27748)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.04.2001 - 7 Sa 54/01 (https://dejure.org/2001,27748)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. April 2001 - 7 Sa 54/01 (https://dejure.org/2001,27748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die arbeitsvertragliche Vergütung für die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung während des Urlaubes des Arbeitnehmers; Erlöschen durch Erfüllung des Vergütungsanspruchs wegen Zahlung des Lohnes während der Urlaubszeit; Eintritt eines Ersatzmitgliedes bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    (3) Ein anderer Teil der Lehre (GK-BetrVG/Oetker 9. Aufl. § 25 Rn. 17) und mit ihm einige Instanzgerichte (LAG Rheinland-Pfalz 9. April 2001 - 7 Sa 54/01 -; ArbG Emden 13. Dezember 1978 - 1 Ca 420/78 - ARST 1979, 132; für das Personalvertretungsrecht: VG Münster 28. August 1986 - 2 PVB 3/86 - ZBR 87, 55) gehen davon aus, Erholungsurlaub begründe stets eine objektive rechtliche Verhinderung an der Wahrnehmung der Betriebsratstätigkeit.
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10

    Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei

    Es ergäben sich auch keine Anhaltspunkte dafür, bis zu welchem Zeitpunkt das Betriebsratsmitglied mitteilen müsse, dass es von seinem Wahlrecht Gebrauch mache, was insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Ladungsfristen zu Betriebsratssitzungen wichtig sei (so ArbG Emden vom 13.12.1978 - 1 Ca 420/78, ARSt. 1979, 132; LAG Rheinland-Pfalz vom 09.04.2001 - 7 Sa 54/01, juris).
  • LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04

    Kosten für Fahrten zu Betriebsratssitzungen während der Elternteilzeit

    Ein Betriebsratsmitglied, das sich in Elternzeit ohne Arbeitsleistung befindet, ist nicht zeitweilig an der Ausübung des Betriebsratsamts gehindert (§ 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG) sondern kann sich dafür entscheiden, weiter Betriebstätigkeiten zu verrichten und an Betriebsratssitzungen teilzunehmen (LAG München v. 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97 - zitiert nach Juris für den Fall des Erziehungsurlaubs; ArbG Giessen v. 26.02.1986 - 3 Ca 687/85 - NZA 86, 614 für die Zeiten des Mutterschutzes; Fitting, BetrVG, Rn. 17 zu § 25; Däubler, BetrVG, Rn. 17 zu § 25; ErfK/Dörner, Rn. 45 zu § 15 BErzGG; anderer Ansicht LAG Rheinland-Pfalz v. 09.04.2001 - 7 Sa 54/01 - zitiert nach Juris für den Fall des Erholungsurlaubs; Richardi-Thüsing, BetrVG, Rn. 8 zu § 25; Fabricius- Wiese, GK zum BetrVG, Rn. 17 zu § 25).
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