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   LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03   

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LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03 (https://dejure.org/2003,6888)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.09.2003 - 7 Sa 562/03 (https://dejure.org/2003,6888)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. September 2003 - 7 Sa 562/03 (https://dejure.org/2003,6888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsstilllegung, Betriebsübergang; Betriebsmittel, Arbeitsmittel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG
    Betriebsstilllegung, Betriebsübergang; Betriebsmittel, Arbeitsmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Kündigung wegen Stillegung eines Betriebs; Beendigung der Bewirtschaftung von Parkhäusern; Veräußerung der technischen Einrichtung; Fortführung einer Tätigkeit durch Funktionsnachfolger als ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1 Satz 1; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1
    Begriff der Arbeitsmittel des Betreibers bei einem Parkhaus - Betriebsstilllegung, Betriebsübergang; Betriebsmittel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebes, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von K4xxxxxxxx und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des 8. Senats des BAG im Anschluss an EuGH Urteil vom 11.03.1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); BAG Urteil vom 08.08.2002 - 8 AZR 583/01; BAG Urteil vom 25.05.2002 - 8 AZR 319/01 - EzA Schnelldienst Nr. 25/02 Seite 9 = EzA § 613 a BGB Nr. 210; BAG Urteil vom 25.05.2000 - 8 AZR 416/99 - AP Nr. 209 zu § 613 a BGB II. 1. a der Gründe).

    Erbringt der Auftragnehmer dagegen nur eine Dienstleistung an fremden Geräten und Maschinen innerhalb fremder Räume, ohne dass ihm die Befugnis eingeräumt ist, über Art und Weise der Nutzung der Betriebsmittel im eigenwirtschaftlichen Interesse zu entscheiden, können ihm diese Betriebsmittel nicht als eigene zugerechnet werden (BAG Urteil vom 25.05.2000 - 8 AZR 416/99 - AP Nr. 209 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97

    Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
    Dies ist anzunehmen, sobald mit der Neuvergabe von Dienstleistungen sächliche Betriebsmittel an den Konkurrenten übertragen werden oder dieser den wesentlichen Teil der Belegschaft des früheren Dienstleisters übernimmt (BAG Urteil vom 24.04.1997 - 8 AZR 848/94 nicht veröffentlicht; Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - Der Betrieb 1998, 885 = NZA 1998, 532 = Der Betrieb 1998, 696, NZA 1998, 251 = AP Nr. 168 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 19.03.1998 - 8 AZR 737/96; BAG Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 NZA 1999, 420; BAG Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 522/01 - AP Nr. 126 zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung: Abgrenzung der Funktionsnachfolge zum Betriebsübergang).

    Von der Wahrung ihrer Identität ist dann schon auszugehen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das der Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hatte (BAG Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 - NZA 1999, 420).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.08.2001 - 8 (2) Sa 142/01

    Stillegung; Betriebsübergang; Neuvergabe des Rettungsdienstes an anderen Träger;

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
    Vielmehr bleibt der reine Dienstleistungscharakter erhalten (vgl. hierzu auch: LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.08.2001 - 8 (2) Sa 142/01 -).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
    Diese für sie endgültige Entscheidung hat sie zum Anlass genommen, alle Arbeitsverhältnisse aufzukündigen (zur betriebsbedingten Kündigung bei Teilnahme an der Neuausschreibung der Bewirtschaftung: BAG Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - NZA 2002, 1205 = Der Betrieb 2002, 2653 = AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebes, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von K4xxxxxxxx und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des 8. Senats des BAG im Anschluss an EuGH Urteil vom 11.03.1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); BAG Urteil vom 08.08.2002 - 8 AZR 583/01; BAG Urteil vom 25.05.2002 - 8 AZR 319/01 - EzA Schnelldienst Nr. 25/02 Seite 9 = EzA § 613 a BGB Nr. 210; BAG Urteil vom 25.05.2000 - 8 AZR 416/99 - AP Nr. 209 zu § 613 a BGB II. 1. a der Gründe).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebes, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von K4xxxxxxxx und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des 8. Senats des BAG im Anschluss an EuGH Urteil vom 11.03.1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); BAG Urteil vom 08.08.2002 - 8 AZR 583/01; BAG Urteil vom 25.05.2002 - 8 AZR 319/01 - EzA Schnelldienst Nr. 25/02 Seite 9 = EzA § 613 a BGB Nr. 210; BAG Urteil vom 25.05.2000 - 8 AZR 416/99 - AP Nr. 209 zu § 613 a BGB II. 1. a der Gründe).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 522/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl -; Berücksichtigung eines Widerspruchs

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
    Dies ist anzunehmen, sobald mit der Neuvergabe von Dienstleistungen sächliche Betriebsmittel an den Konkurrenten übertragen werden oder dieser den wesentlichen Teil der Belegschaft des früheren Dienstleisters übernimmt (BAG Urteil vom 24.04.1997 - 8 AZR 848/94 nicht veröffentlicht; Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - Der Betrieb 1998, 885 = NZA 1998, 532 = Der Betrieb 1998, 696, NZA 1998, 251 = AP Nr. 168 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 19.03.1998 - 8 AZR 737/96; BAG Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 NZA 1999, 420; BAG Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 522/01 - AP Nr. 126 zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung: Abgrenzung der Funktionsnachfolge zum Betriebsübergang).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebes, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von K4xxxxxxxx und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des 8. Senats des BAG im Anschluss an EuGH Urteil vom 11.03.1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); BAG Urteil vom 08.08.2002 - 8 AZR 583/01; BAG Urteil vom 25.05.2002 - 8 AZR 319/01 - EzA Schnelldienst Nr. 25/02 Seite 9 = EzA § 613 a BGB Nr. 210; BAG Urteil vom 25.05.2000 - 8 AZR 416/99 - AP Nr. 209 zu § 613 a BGB II. 1. a der Gründe).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
    Dies ist anzunehmen, sobald mit der Neuvergabe von Dienstleistungen sächliche Betriebsmittel an den Konkurrenten übertragen werden oder dieser den wesentlichen Teil der Belegschaft des früheren Dienstleisters übernimmt (BAG Urteil vom 24.04.1997 - 8 AZR 848/94 nicht veröffentlicht; Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - Der Betrieb 1998, 885 = NZA 1998, 532 = Der Betrieb 1998, 696, NZA 1998, 251 = AP Nr. 168 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 19.03.1998 - 8 AZR 737/96; BAG Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 NZA 1999, 420; BAG Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 522/01 - AP Nr. 126 zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung: Abgrenzung der Funktionsnachfolge zum Betriebsübergang).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 737/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
    Dies ist anzunehmen, sobald mit der Neuvergabe von Dienstleistungen sächliche Betriebsmittel an den Konkurrenten übertragen werden oder dieser den wesentlichen Teil der Belegschaft des früheren Dienstleisters übernimmt (BAG Urteil vom 24.04.1997 - 8 AZR 848/94 nicht veröffentlicht; Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - Der Betrieb 1998, 885 = NZA 1998, 532 = Der Betrieb 1998, 696, NZA 1998, 251 = AP Nr. 168 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 19.03.1998 - 8 AZR 737/96; BAG Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 NZA 1999, 420; BAG Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 522/01 - AP Nr. 126 zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung: Abgrenzung der Funktionsnachfolge zum Betriebsübergang).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse -

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