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   LAG Düsseldorf, 16.11.2011 - 7 Sa 567/11   

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https://dejure.org/2011,44739
LAG Düsseldorf, 16.11.2011 - 7 Sa 567/11 (https://dejure.org/2011,44739)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2011 - 7 Sa 567/11 (https://dejure.org/2011,44739)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2011 - 7 Sa 567/11 (https://dejure.org/2011,44739)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Führung eines Arbeitszeitkontos für Leiharbeitnehmer; Abbedingung eines Vergütungsanspruchs

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 11 Abs. 4; BGB § 615
    Zulässigkeit der Führung eines Arbeitszeitkontos für Leiharbeitnehmer; Abbedingung des Vergütungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 10 Sa 19/08

    Einsatzfreie Zeit - Annahmeverzugslohnansprüche eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2011 - 7 Sa 567/11
    Dem entsprechend hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 24.04.2008, 10 Sa 19/08, zitiert nach juris, die arbeitsvertraglich vereinbarte Verrechnung von einsatzfreien Zeiten auf dem Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers für unzulässig gehalten.
  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 17 Sa 4/09

    Arbeitszeitkonten im Leiharbeitsverhältnis - Feiertagsvergütung - Zeitgutschrift

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2011 - 7 Sa 567/11
    Demgegenüber ist die Berufungskammer in Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2009, 17 Sa 4/09, zitiert nach juris, der Auffassung, dass § 11 Abs. 4 S. 2 AÜG der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos wie im vorliegenden Fall nicht entgegensteht, weil der Vergütungsanspruch nicht abbedungen wird.
  • ArbG Köln, 03.08.2016 - 3 Ca 82/16

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Vergütungsansprüche

    Die Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg ist zudem in Rechtsprechung und Literatur umstritten, allerdings im Hinblick auf eine weitergehende Berücksichtigung von Minusstunden auch in verleihfreien Zeiten (vgl. etwa Thüsing/Pötters, BB 2012, 317, 322; LAG Düsseldorf 16.11.2011 - 7 Sa 567/11, juris Rn. 65 ff., m.w.N.), sofern die übliche Vergütung fortgezahlt wird und kein Missbrauchstatbestand gegeben ist.

    Darüber hinaus ist in diesen Fälle nach anderer Auffassung ein Verstoß gegen § 11 Abs. 4 S. 2 AÜG nicht gegeben, wenn die übliche Vergütung fortgezahlt wird (Thüsing/Pötters, BB 2012, 317, 322; LAG Düsseldorf 16.11.2011 - 7 Sa 567/11, juris Rn. 71; LAG Hamburg 22.7.2014 - 4 Sa 56/13, juris, Rn. 45).

  • ArbG Duisburg, 30.07.2012 - 3 Ca 916/12

    Zeitarbeit; Arbeitszeitkonto

    Auch Zeitarbeitsunternehmen können aber mit den bei ihnen beschäftigten Leiharbeitnehmern Zeitarbeitskonten vereinbaren, soweit diese nicht dem Schutzzweck des § 11 Abs. 4 S. 2 AÜG widersprechen (vgl. auch LAG Düsseldorf v. 19.10.2011, 7 Sa 567/11, juris; LAG Baden-Württemberg v. 29.04.2009, 17 Sa 4/09, juris).

    Bei Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos im Sinne des MTV BZA-DGB entsteht aber an den Tagen, an denen dem Arbeitnehmer keine Arbeit zugewiesen wird, bereits kein Annahmeverzug (vgl. dazu im Einzelnen mit näherer Begründung auch LAG Düsseldorf v. 19.10.2011, 7 Sa 567/11, juris).

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