Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 16.11.2011 - 7 Sa 567/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Führung eines Arbeitszeitkontos für Leiharbeitnehmer; Abbedingung eines Vergütungsanspruchs
- LAG Düsseldorf
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AÜG § 11 Abs. 4; BGB § 615
Zulässigkeit der Führung eines Arbeitszeitkontos für Leiharbeitnehmer; Abbedingung des Vergütungsanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 09.02.2011 - 4 Ca 187/11
- LAG Düsseldorf, 16.11.2011 - 7 Sa 567/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 10 Sa 19/08
Einsatzfreie Zeit - Annahmeverzugslohnansprüche eines Leiharbeitnehmers
Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2011 - 7 Sa 567/11
Dem entsprechend hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 24.04.2008, 10 Sa 19/08, zitiert nach juris, die arbeitsvertraglich vereinbarte Verrechnung von einsatzfreien Zeiten auf dem Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers für unzulässig gehalten. - LAG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 17 Sa 4/09
Arbeitszeitkonten im Leiharbeitsverhältnis - Feiertagsvergütung - Zeitgutschrift …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2011 - 7 Sa 567/11
Demgegenüber ist die Berufungskammer in Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2009, 17 Sa 4/09, zitiert nach juris, der Auffassung, dass § 11 Abs. 4 S. 2 AÜG der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos wie im vorliegenden Fall nicht entgegensteht, weil der Vergütungsanspruch nicht abbedungen wird.
- ArbG Köln, 03.08.2016 - 3 Ca 82/16
Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Vergütungsansprüche
Die Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg ist zudem in Rechtsprechung und Literatur umstritten, allerdings im Hinblick auf eine weitergehende Berücksichtigung von Minusstunden auch in verleihfreien Zeiten (vgl. etwa Thüsing/Pötters, BB 2012, 317, 322; LAG Düsseldorf 16.11.2011 - 7 Sa 567/11, juris Rn. 65 ff., m.w.N.), sofern die übliche Vergütung fortgezahlt wird und kein Missbrauchstatbestand gegeben ist.Darüber hinaus ist in diesen Fälle nach anderer Auffassung ein Verstoß gegen § 11 Abs. 4 S. 2 AÜG nicht gegeben, wenn die übliche Vergütung fortgezahlt wird (Thüsing/Pötters, BB 2012, 317, 322; LAG Düsseldorf 16.11.2011 - 7 Sa 567/11, juris Rn. 71;… LAG Hamburg 22.7.2014 - 4 Sa 56/13, juris, Rn. 45).
- ArbG Duisburg, 30.07.2012 - 3 Ca 916/12
Zeitarbeit; Arbeitszeitkonto
Auch Zeitarbeitsunternehmen können aber mit den bei ihnen beschäftigten Leiharbeitnehmern Zeitarbeitskonten vereinbaren, soweit diese nicht dem Schutzzweck des § 11 Abs. 4 S. 2 AÜG widersprechen (vgl. auch LAG Düsseldorf v. 19.10.2011, 7 Sa 567/11, juris; LAG Baden-Württemberg v. 29.04.2009, 17 Sa 4/09, juris).Bei Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos im Sinne des MTV BZA-DGB entsteht aber an den Tagen, an denen dem Arbeitnehmer keine Arbeit zugewiesen wird, bereits kein Annahmeverzug (vgl. dazu im Einzelnen mit näherer Begründung auch LAG Düsseldorf v. 19.10.2011, 7 Sa 567/11, juris).