Rechtsprechung
LAG Köln, 11.01.2006 - 7 Sa 568/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Gleichbehandlung, Gesamtzusage, Gesamtbetriebsvereinbarung, betriebliche Altersversorgung, Maßregelungsverbot, Arbeitszeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 87 BetrVG, §§ 242, 611, 612 a BGB, Art. 3 GG, § 1 b BetrAVG
Gleichbehandlung, Gesamtzusage, Gesamtbetriebsvereinbarung, betriebliche Altersversorgung, Maßregelungsverbot, Arbeitszeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Anspruch einers Arbeitnehmers auf Zahlung einer erhöhten Prämie für die betriebliche Altersversorgung; Betriebliche Altersversorgung in Form einer Kapital-Lebensversicherung; Ableitung des Anspruchs aus einer ...
- Judicialis
BetrVG § 87; ; BGB § 242; ; BGB § 611; ; BGB § 612 a; ; GG Art. 3; ; BetrAVG § 1 b
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichbehandlung im Unternehmen - betriebsbezogene Prämienerhöhung zur Altersversorgung bei Übernahme der Gesamtbetriebsordnung zur Arbeitszeit - Widerspruch einzelner Betriebsrate bei regionaler Tarifwidrigkeit - kein Individualanspruch aufgrund Maßregelung des ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 229/01
Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus LAG Köln, 11.01.2006 - 7 Sa 568/05
Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtsprechung des BAG bei Differenzierungen im Rahmen der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung der vom Arbeitgeber geltend gemachte Differenzierungsgrund grundsätzlich in einem inneren Zusammenhang mit dem betrieblichen Versorgungswerk selbst stehen muss (BAG v. 19.03.2002, 3 AZR 229/01).Wie auch die Klägerin ausführt, besteht ein geradezu typischer Zweck der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gerade darin, Betriebstreue zu belohnen bzw. Anreize dafür zu schaffen, dass die Arbeitnehmer die Bereitschaft zu weiterer Betriebstreue aufbringen (BAG v. 19.03.2002, 3 AZR 229/01).
- BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98
Gleichbehandlung bei Gratifikationen
Auszug aus LAG Köln, 11.01.2006 - 7 Sa 568/05
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 17.11.1998 der im Vordringen begriffenen unternehmensbezogenen Betrachtungsweise mit guten Gründen angeschlossen (AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 162).
- BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 647/06
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Januar 2006 - 7 Sa 568/05 - wird zurückgewiesen.