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   LAG München, 08.12.2009 - 7 Sa 584/09   

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https://dejure.org/2009,27284
LAG München, 08.12.2009 - 7 Sa 584/09 (https://dejure.org/2009,27284)
LAG München, Entscheidung vom 08.12.2009 - 7 Sa 584/09 (https://dejure.org/2009,27284)
LAG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 7 Sa 584/09 (https://dejure.org/2009,27284)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf einer zum Ausgleich der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung gezahlten Zulage - Unwirksamkeit einer vorformulierten Widerrufsklausel in einem "Altvertrag" - keine Vertragsanpassung in der Übergangszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Zulage im Altvertrag bei versäumter Vertragsanpassung innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist

  • hensche.de

    Widerruf, AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamer Widerruf einer Zulage in Altvertrag bei versäumter Vertragsanpassung innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG München, 08.12.2009 - 7 Sa 584/09
    Voraussetzung und Umfang der vorbehaltenen Änderung müssen in der Vertragsklausel möglichst konkret ausgeführt werden, damit der Arbeitnehmer erkennen kann, in welchen Fällen er mit dem vollständigen oder teilweisen Widerruf der Leistung rechnen muss, BAG 12.01.2005 5 AZR 364/04.

    "Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nur dann in Betracht, wenn sich das Festhalten am Vertrag für den Verwender als unzumutbare Härte im Sinne des § 306 Abs. 3 BGB darstellen würde oder wenn eine verfassungskonforme, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrende Auslegung und Anwendung der unwirksamen Vertragsklausel eine ergänzende Vertragsauslegung deshalb gebieten, weil die §§ 307 ff. BGB hinsichtlich der Anforderungen an wirksame Vertragsformulierungen für Altverträge auf eine echte Rückwirkung hinauslaufen (vgl. BAGE 113, 140 = NZA 2005, 465 = NJW 2005, 1820).

    Die Entscheidung des BAG vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465 - 469 nimmt jedoch eine ergänzende Vertragsauslegung vor, obwohl auch im dort entschiedenen Fall der Arbeitgeber die Übergangsfrist nicht genutzt hatte, dem Arbeitnehmer eine den neuen Verhältnissen angepasste Vertragsversion vorzulegen).

    Das Gericht hat für den Beklagten die Revision zugelassen, weil seine Entscheidung von der des BAG vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465 - 469 abweicht, wie oben bereits gezeigt.

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG München, 08.12.2009 - 7 Sa 584/09
    Hätte sie dem Kläger ein entsprechendes Vertragsänderungsangebot unterbreitet, durch welches das bislang vereinbarte Widerrufsrecht auf rechtlich zulässige Fallgestaltungen reduziert worden wäre, hätte der Kläger dieses Angebot redlicherweise annehmen müssen (vgl. Senat, NZA 2006, 1042 = NJW 2006, 3083 = AP BGB § 307 Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 14).

    Diese Rechtsprechung findet offenbar innerhalb des BAG Verbreitung (vgl. etwa BAG 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 - NZA 2006, dort 1046 Rn. 37; BAG 11.02.2009 - 10 AZR 228/08 - NZA 2009, 431, dort Rn. 36; kritisch dazu Gaul/Mückl NZA 2009, 1233 - 1238).

  • BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 977/94

    Arbeitsentgelt: Widerruf einer Zulage - Einfrieren

    Auszug aus LAG München, 08.12.2009 - 7 Sa 584/09
    In einem Musterprozess hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) (mit Urteil vom 10.07.1996 - 5 AZR 977/94) den Widerruf des Beklagten - wie er ihn mit Schreiben vom 25.05.1992 erklärt hatte - für wirksam erklärt.
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus LAG München, 08.12.2009 - 7 Sa 584/09
    Nach Auffassung des BAG (BAG 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - NZA 2007, 812), der sich die Berufungskammer anschließt, kommt nämlich eine ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung dann nicht in Frage, wenn der Arbeitgeber innerhalb der einjährigen Übergangsfrist bis zum 01.01.2003 gemäß Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB nicht den Versuch unternommen hat, die nicht mehr den Anforderungen des § 308 Nr. 4 BGB entsprechende Widerrufsklausel den geänderten Verhältnissen anzupassen.
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus LAG München, 08.12.2009 - 7 Sa 584/09
    Denn die Vereinbarung eines Widerrufsrechts ist dem Arbeitnehmer nur zumutbar, wenn der Widerruf nicht grundlos erfolgen soll, sondern wegen der Unsicherheit der Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig ist, vgl. BGH 19.10.1999 - XI ZR 8/99 - NJW 2000, 691.
  • OLG München, 24.05.2007 - 34 Wx 27/07

    Keine Ansprüche gegen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer bei unterbliebener

    Auszug aus LAG München, 08.12.2009 - 7 Sa 584/09
    Nach Auffassung des BAG (BAG 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - NZA 2007, 812), der sich die Berufungskammer anschließt, kommt nämlich eine ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung dann nicht in Frage, wenn der Arbeitgeber innerhalb der einjährigen Übergangsfrist bis zum 01.01.2003 gemäß Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB nicht den Versuch unternommen hat, die nicht mehr den Anforderungen des § 308 Nr. 4 BGB entsprechende Widerrufsklausel den geänderten Verhältnissen anzupassen.
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 191/10

    Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. Dezember 2009 - 7 Sa 584/09 - aufgehoben.
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