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   LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04   

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LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04 (https://dejure.org/2005,5269)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10.05.2005 - 7 Sa 622/04 (https://dejure.org/2005,5269)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 7 Sa 622/04 (https://dejure.org/2005,5269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Fristwahrung im Falle der Einreichung der Berufungsbegründungsschrift vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist beim Arbeitsgericht; Beurteilung der Situation der Einreichung der Klage beim nicht zuständigen Gericht mittels Fax; Auslegung der Aussage des ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 233 ff. ZPO, §§ 288 Abs. 1 S. 2, 286 BGB, § 308 Abs. 1 ZPO
    Wiedereinsetzung - Streitlosstellung eines Arbeitnehmeranspruchs - Höhe der Verzugszinsen

  • Judicialis

    ZPO §§ 233 ff.; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung bei versehentlicher Einreichung der Berufungsbegründungsschrift beim Arbeitsgericht - keine Ausschlussfristen bei Anerkenntnis offener Lohnansprüche - Zinsanspruch nur in Höhe des Antrags bei Verwechslung prozentualen Anteils mit Prozentpunkten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 492
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04
    Die in § 288 Abs. 1 S. 2 BGB erwähnten Zinsen in Höhe von "5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz" sind nicht identisch mit "5 % über dem Basiszinssatz" (BAG Urteil vom 02.03.2004 - 1 AZR 271/03, NZA 04, 852, 858; zur Berechnung im Einzelnen: Hartmann NJW 04, 1358).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04
    Die Zinsen sind aus dem Bruttobetrag (und nicht aus dem Nettobetrag) zu berechnen (BAG Urteil vom 07.03.2001, NZA 01, 1195; Urteil vom 02.03.2004, NZA 852, 858).
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04
    Er hat an seine Mitarbeiter eine Anweisung zu erlassen, die im Sendebericht wiedergegebene Empfängernummer daraufhin zu überprüfen, ob es sich hierbei um die richtige Empfängernummer handelt (BGH Urteil vom 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94, MDR 95, 1171; Beschluss vom 18.05.2004 - VI ZB 12/03; Beschluss vom 22.06.2004 - VI ZB 14/04, MDR 04, 1374).
  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92

    Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04
    a) Der Sinn und Zweck der tariflichen Ausschlussfristen besteht darin, den Gläubiger anzuhalten, sich über die Begründetheit und die Erfolgsaussichten seiner Ansprüche beizeiten Klarheit zu verschaffen und den Schuldner beizeiten darauf hinzuweisen, mit welchen Ansprüchen er im Einzelnen noch rechnen muss (BAG Urteil vom 21.04.1993 - 5 AZR 399/92, AP Nr. 124 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; LAG Köln Urteil vom 14.09.1999, MDR 00, 462).
  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04
    aaa) Die Erklärung der Beklagten ist gemäß § 133 BGB dahingehend auszulegen, wie sie die Klägerin nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (ständige Rechtsprechung des BGH, z. B. NJW 92, 1446).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04
    Er hat an seine Mitarbeiter eine Anweisung zu erlassen, die im Sendebericht wiedergegebene Empfängernummer daraufhin zu überprüfen, ob es sich hierbei um die richtige Empfängernummer handelt (BGH Urteil vom 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94, MDR 95, 1171; Beschluss vom 18.05.2004 - VI ZB 12/03; Beschluss vom 22.06.2004 - VI ZB 14/04, MDR 04, 1374).
  • BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03

    Anforderungen an die Anweisungen eines Rechtsanwalts an seine Büroangestellten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04
    Er hat an seine Mitarbeiter eine Anweisung zu erlassen, die im Sendebericht wiedergegebene Empfängernummer daraufhin zu überprüfen, ob es sich hierbei um die richtige Empfängernummer handelt (BGH Urteil vom 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94, MDR 95, 1171; Beschluss vom 18.05.2004 - VI ZB 12/03; Beschluss vom 22.06.2004 - VI ZB 14/04, MDR 04, 1374).
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04
    aa) Geht ein für das Berufungsgericht bestimmter Schriftsatz beim Gericht ein, das schon im vorausgegangenen Rechtszug mit der Sache befasst gewesen ist, dann ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht, wenn der Schriftsatz so zeitig beim Erstgericht eingeht, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres erwartet werden kann (BVerfG Beschluss vom 03.01.2001, NJW 01, 1343; BGH Beschluss vom 15.06.2004, MDR 04, 1311; LAG Berlin Urteil vom 11.06.2004, MDR 04, 1378).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 28/03

    Regelung über Ausschlußfrist unwirksam

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04
    Eine Anweisung, den Sendebericht bezüglich der eingegebenen Nummer zu prüfen, solle nach der Rechtsprechung des BGH nur dann überflüssig sein, wenn die Empfängernummer vor der Eingabe in das Faxgerät aus dem konkreten Aktenvorgang handschriftlich auf den zu übersendenden Schriftsatz übertragen werde; in einem solchen Fall reiche es aus, die gewählte Empfängernummer mit der übertragenen Nummer abzugleichen, denn hier sei eine Verwechslungsgefahr gering (BGH Beschluss vom 22.06.2004, MDR 04, 1344).
  • LAG Berlin, 11.06.2004 - 13 Sa 754/04

    Verspätete Berufung aufgrund falscher Adressierung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04
    aa) Geht ein für das Berufungsgericht bestimmter Schriftsatz beim Gericht ein, das schon im vorausgegangenen Rechtszug mit der Sache befasst gewesen ist, dann ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht, wenn der Schriftsatz so zeitig beim Erstgericht eingeht, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres erwartet werden kann (BVerfG Beschluss vom 03.01.2001, NJW 01, 1343; BGH Beschluss vom 15.06.2004, MDR 04, 1311; LAG Berlin Urteil vom 11.06.2004, MDR 04, 1378).
  • LAG Köln, 14.09.1999 - 13 Sa 467/99

    Erfüllung; Urkundsbeweis; Urkundenoriginal; Ausschlussfrist; Abrechnung;

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03

    Pflichten eines unzuständigen, mit der Sache bislang nicht befassten Gerichts bei

  • OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22

    Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel

    2022, Rn.20; Hager in: Erman BGB, 16. Aufl. 2020, § 288, Rn. 8; Jauernig/Stadler, BGB, 18. Aufl. 2021, § 288 Rn. 5; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 88. Aufl. 2022/23, § 288, Rn. 7; BeckOK BGB/Lorenz, 65. Ed. 01.02.2023, BGB § 288 Rn. 4; vgl. OLG Hamm, Urt. v. 05.04.2005, Az.: 21 U 149/04, NJW 2005, S. 2238: für die Auslegung eines Vergleichs; anderer Ansicht: Hartmann, NJW 2004, S. 1358 ff.; LG Stralsund, Beschl. v. 20.12.2010, Az. 6 O 690/10; LAG Nürnberg, Urt. v. 10.05.2005, Az. 7 Sa 622/04, NZA-RR 2005, S. 492 ff.).
  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 2/12

    Auslegung eines Zahlungstitels durch den Gerichtsvollzieher: Zinsausspruch "8 %

    Die Formulierung "5 % Zinsen über dem Basiszinssatz" wird in der prozessualen Praxis unbeschadet sprachlicher Ungenauigkeit ganz überwiegend gleichbedeutend mit der sich an der Zinsregelung in § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB orientierenden Formulierung "Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz" verwandt und verstanden (vgl. OLG Hamm, NJW 2005, 2238, 2239; Weidlich, DNotZ 2004, 820, 823; Führ, JuS 2005, 1095, 1096; a.M. LAG Nürnberg, NZA-RR 2005, 492; offengelassen von BAG, NZA 2004, 852, 858).
  • LG Stralsund, 20.12.2010 - 6 O 290/10

    Auslegung des Klageantrags hinsichtlich der Höhe von Verzugszinsen im

    Das Gericht teilt nicht die verbreitete Auffassung (so etwa OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2005 - 21 U 149/04, NJW 2005, 2238, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 24, und - aus der Literatur - Grüneberg, in: Palandt, aaO, § 288 Rdnr. 6 m.w.N.), dass die Antragsfassung "5 %" berichtigend als "5 %-Punkte" auszulegen sei (wie hier hingegen etwa LAG Nürnberg, Urteil vom 10.05.2005 - 7 Sa 622/04, NZA-RR 2005, 492, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 74, und Hartmann, NJW 2004, 1358, 1359 f.; offen lassend BAG, Urteil vom 02.03.2004 - 1 AZR 271/03, NZA 2004, 852, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 63).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10972
LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04 (https://dejure.org/2005,10972)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.07.2005 - 7 Sa 622/04 (https://dejure.org/2005,10972)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - 7 Sa 622/04 (https://dejure.org/2005,10972)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 Abs 1 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 187 SGB 3, § 4 Abs 4 TVG
    Keine Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen bei Einstellung der Gehaltszahlungen aus wirtschaftlichen Gründen - Betriebsübernahme bei Insolvenz

  • Wolters Kluwer

    Entgeldansprüche von Arbeitnehmern einer insolventen Firma; Haftung des Firmannachfolgers nach einem Betriebsübergang für bestehende Verbindlichkeiten; Verfall der Lohnforderungen; Anwendbarkeit von tariflichen Ausschlussfristen

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 613 a; ; SGB III § 187; ; TVG § 4

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 § 613a; SGB III § 187; TVG § 4
    Keine tariflichen Ausschlussfristen bei Betriebseinstellung aus wirtschaftlichen Gründen auch bei Übernahme durch anderes Unternehmen nach Ablehnung der Insolvenzeröffnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04
    Tarifliche Ausschlussfristen sind in Fällen, in denen ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen die Lohn- und Gehaltszahlungen an seine Arbeitnehmer einstellt, nicht anzuwenden (im Anschluss an LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2001 - 5 Sa 380/00; BAG Urteil vom 08.06.1983 - 5 AZR 632/80).

    Diese Feststellungen hat das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem Urteil vom 08. Juni 1983 (AZR 632/80 - BAGE 43, 71-79) getroffen, wenn es auch in jener Entscheidung nicht darauf ankam.

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04
    Dem Bundesarbeitsgericht ist dahin zu folgen, dass eine Betriebserwerberin haftet, wenn der bisherige Arbeitgeber zur Zeit der Betriebsveräußerung zahlungsunfähig war und ein Insolvenzverfahren nur deshalb nicht durchgeführt werden konnte, weil eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse nicht mehr vorhanden war (BAG, Urteil vom 20.11.1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206-214; Urteil vom 20.06.2002 - 8 AZR 459/01 - AP zu § 113 InsO Nr. 10).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04
    Dem Bundesarbeitsgericht ist dahin zu folgen, dass eine Betriebserwerberin haftet, wenn der bisherige Arbeitgeber zur Zeit der Betriebsveräußerung zahlungsunfähig war und ein Insolvenzverfahren nur deshalb nicht durchgeführt werden konnte, weil eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse nicht mehr vorhanden war (BAG, Urteil vom 20.11.1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206-214; Urteil vom 20.06.2002 - 8 AZR 459/01 - AP zu § 113 InsO Nr. 10).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 5 Sa 380/00

    Abtretung des Anspruchs auf Konkursausfallgeld; Tarifliche Ausschlussfrist bei

    Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04
    Tarifliche Ausschlussfristen sind in Fällen, in denen ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen die Lohn- und Gehaltszahlungen an seine Arbeitnehmer einstellt, nicht anzuwenden (im Anschluss an LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2001 - 5 Sa 380/00; BAG Urteil vom 08.06.1983 - 5 AZR 632/80).
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