Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2011 - 7 Sa 622/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 611 Abs 1 BGB, § 138 Abs 2 ZPO, § 142 Abs 1 ZPO
Überstundenvergütung - Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos - Darlegungs- und Beweislast - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die bloße Leistung von nicht laufend vergüteten Überstunden begründet noch nicht die Annahme der Vereinbarung über die Führung eines Arbeitszeitkontos; Begründetheit einer Klage auf Auszahlung eines Zeitguthabens bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zur ...
- rabüro.de
Leistung von Überstunden ohne laufende Vergütung begründet noch nicht das Bestehen eines Arbeitszeitkontos
- hensche.de
Überstunden, Arbeitszeitkonto
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Klage auf Auszahlung eines Zeitguthabens bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-blog (Kurzinformation)
Arbeitnehmer muss Überstunden nachweisen
- lto.de (Kurzinformation)
Bezahlung für Überstunden nur bei deren Nachweis
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zahlung von Überstundenvergütung - Arbeitnehmer in der Beweispflicht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Der Weg zur Überstundenvergütung ist dornenreich
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Beweislast bei Vergütung von Überstunden
- haufe.de (Kurzinformation)
Überstunden: Arbeitnehmer muss die Stunden nachweisen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Überstunden am Besten zeitnah abrechnen - Arbeitnehmer ist beweispflichtig!
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 23.07.2010 - 2 Ca 26/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2011 - 7 Sa 622/10
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02
Schadensersatz wegen Betruges
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2011 - 7 Sa 622/10
Keine Partei ist gehalten, dem Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (BAG Urteil vom 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 - NZA 2004, 489, m.w.N.). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2011 - 7 Sa 622/10
Er muss ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (vgl. BAG Urteil vom 29.05.2005 - 5 AZR 319/04 - EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 18.02.2011 - 9 Sa 577/10, Urteil vom 12.02.2009 - 10 Sa 456/08 und Urteil vom 10.10.2008 - 6 Sa 390/08 - Juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2008 - 6 Sa 390/08
Überstundenvergütung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2011 - 7 Sa 622/10
Er muss ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (vgl. BAG Urteil vom 29.05.2005 - 5 AZR 319/04 - EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 18.02.2011 - 9 Sa 577/10, Urteil vom 12.02.2009 - 10 Sa 456/08 und Urteil vom 10.10.2008 - 6 Sa 390/08 - Juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 577/10
Zurückbehaltungsrecht - Annahmeverzug
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2011 - 7 Sa 622/10
Er muss ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (vgl. BAG Urteil vom 29.05.2005 - 5 AZR 319/04 - EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 18.02.2011 - 9 Sa 577/10, Urteil vom 12.02.2009 - 10 Sa 456/08 und Urteil vom 10.10.2008 - 6 Sa 390/08 - Juris). - BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05
Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2011 - 7 Sa 622/10
Dem entsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen (vgl. BGH Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05 - NJW 2007, 2989). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 10 Sa 456/08
Überstundenvergütung - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2011 - 7 Sa 622/10
Er muss ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (vgl. BAG Urteil vom 29.05.2005 - 5 AZR 319/04 - EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 18.02.2011 - 9 Sa 577/10, Urteil vom 12.02.2009 - 10 Sa 456/08 und Urteil vom 10.10.2008 - 6 Sa 390/08 - Juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Überstundenvergütung eines Außendienstmitarbeiters - Darlegungs- und Beweislast - …
Im Streitfall liegt kein schlüssiger Vortrag des Klägers zu den behaupteten Überstunden vor, so dass die Beklagte nicht zur Herausgabe ihrer Unterlagen verpflichtet ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 20. Juli 2011 - 7 Sa 622/10 - zu II 1 der Gründe, BeckRS 2011, 75303). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 6 Sa 310/14
Darlegungslast bei dem Anspruch auf Ausgleich des Guthabens auf einem …
Allein die längerfristige Ableistung von Überstunden, die der Arbeitgeber nicht vergütet, rechtfertigt es nicht, von der Vereinbarung eines tariflichen Arbeitszeitkontos im Sinne eines flexiblen Arbeitszeitmodells mit langfristigen Ausgleichszeiträumen auszugehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 20. Juli 2011 - 7 Sa 622/10 - Rn. 31;… LAG Hamm 06. Januar 2012 - 19 Sa 896/11 - Rn. 60; jeweils zitiert nach juris). - LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Überstunden, Arbeitszeitkonto; Vergütungserwartung
Allein die Leistung von Überstunden, die nicht laufend vergütet werden, begründet allerdings noch nicht die Annahme, die Parteien hätten sich über die Führung eines Arbeitszeitkontos geeinigt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2011 - 7 Sa 622/10, juris). - ArbG Hagen, 16.09.2021 - 1 Ca 46/21 Aus der Einigung der Parteien dergestalt, dass bis zu 20 Überstunden pro Monat erbracht werden müssen, lässt sich nicht ohne Weiteres die Annahme begründen, dass die Parteien sich über die Führung eines Arbeitszeitkontos geeinigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2011 - 7 Sa 622/10, juris).