Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 7 Sa 627/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit; Bindung eines Arbeitnehmers an seinen zuletzt gestellten Antrag auf Verteilung der Arbeitszeit; Auslösen der Sperrfrist des § 8 Abs. 6 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bei ...
- RA Hensche
- hensche.de
Arbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung, Sperrzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 20.10.2006 - 6 Ca 455/06
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 7 Sa 627/06
- BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 7 Sa 627/06
Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung des Beklagten nach § 894 ZPO als erteilt (BAG vom 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - Juris Rz 15).Hat der Arbeitgeber den zunächst gestellten Antrag des Arbeitnehmers zu Recht aus betrieblichen Gründen abgelehnt, kann die neuerliche Geltendmachung nur erfolgreich sein, wenn die zweijährige Sperrfrist des § 8 Abs. 6 TzBfG abgelaufen ist (BAG vom 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - Juris, Rz 25).
Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich insofern auch von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - zugrunde lag.
Die Revision ist für den Beklagten zu 2) im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.11.2004 - 9 AZR 644/03 - zugelassen worden.
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 7 Sa 627/06
Ergibt sich, dass das Arbeitszeitverlangen des Arbeitnehmers nicht mit dem organisatorischen Konzept und der daraus folgenden Arbeitszeitregelung in Übereinstimmung gebracht werden kann, ist in der dritten Stufe das Gewicht der entgegenstehenden betrieblichen Gründe zu prüfen: Werden durch die vom Arbeitnehmer gewünschte Abweichung die in § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG genannten besonderen betrieblichen Belange oder das betriebliche Organisationskonzept und die ihm zugrunde liegende unternehmerische Aufgabenstellung wesentlich beeinträchtigt? (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - Juris, Rz 44 - 46).Hierin ist ein Verzicht auf die ausschließlich zu seinem Schutz bestimmte gesetzliche Mindestfrist zu sehen (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - Juris, Rz 37).
- BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 7 Sa 627/06
Regelmäßig wird deshalb ein Verringerungsverlangen jedenfalls hilfsweise auf einen Zeitpunkt gerichtet sein, zu dem der Arbeitnehmer den Beginn der Verringerung nach den gesetzlichen Regelungen verlangen kann (BAG vom 20.07.2004 - 9 AZR 626/03 - Juris, Rz 25).
- BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 597/03
Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 7 Sa 627/06
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist auch fähig, Arbeitgeber zu sein (BAG vom 01.12.2004 - 5 AZR 597/03 -, BAGE 113, 50 - 55: die Klage war gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhoben, die Arbeitgeberfähigkeit der GbR wurde demnach vom Bundesarbeitsgericht bejaht). - LAG Niedersachsen, 26.06.2003 - 4 Sa 1306/02
Neufestlegung der Arbeitszeitverteilung durch den Arbeitgeber nach den Wünschen …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 7 Sa 627/06
Die Revision richtete sich gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26.06.2003 (4 Sa 1306/02, Juris). - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 7 Sa 627/06
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig (BGH vom 29.01.2001, BGHZ 146, 341).
- BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch
Auf die Revision des Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. Juni 2007 - 7 Sa 627/06 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 20. Oktober 2006 - 6 Ca 455/06 - abgeändert und der Klage gegen den Beklagten zu 2) stattgegeben hat.