Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2003 - 7 Sa 631/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber für entweder durch die oder gelegentlich der Arbeitsleistung bzw. infolge Ausfalls der Arbeitsleistung durch eine vertragswidrige Verletzung entstanden Schäden; Verwendung des falschen Treibstoffes durch einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 07.04.2003 - 7 Ca 3624/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2003 - 7 Sa 631/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2001 - 5 Sa 391/01
Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber; Verkehrsunfall; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2003 - 7 Sa 631/03
Deshalb ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. 24.11.1987 AP-Nr. 16, 17 zu § 611 BGB Gefahrgeneigte Arbeit, der die Kammer folgt, ein Schaden, den ein Arbeitnehmer bei betrieblich veranlasster Arbeit nicht grob fahrlässig verursacht hat, bei Fehlen einer individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarung über weitergehende Haftungserleichterung grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotenmäßig zu verteilen. Dabei sind die Gesamtumstände von Schadensanlass und Schadensfolgen nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgrundsätzen gegeneinander abzuwägen. Solange dem Arbeitnehmer eine "normale Fahrlässigkeit" vorzuwerfen ist, müssen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer den Schaden teilen. In welcher Höhe der Arbeitnehmer den Schaden zu zahlen hat, hängt vom Einzelfall ab (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 19.06.2001 - 5 Sa 391/01 - vgl. DLW-Dörner C Rz. 506).
- OLG Rostock, 09.02.2004 - 3 U 85/03
Zur Haftung des Mieters eines LKW für durch fehlerhaftes Betanken verursachten …
Insofern hält der Senat das von der Klägerin überreichte Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.07.2003 (Az.: 7 Sa 631/03) nicht für einschlägig. - VG Trier, 27.01.2005 - 1 K 1152/04
Schadenersatz für falsches Tanken
Die für eine solche Begrenzung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung angeführten Gründe (vergleiche das vom Kläger in Bezug genommener Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juli 2003 - 7 Sa 631/03 -) sind wegen der grundlegenden Unterschiede zwischen dem Arbeitsverhältnis und dem Beamtenverhältnis auf Fälle der vorliegenden Art nicht ohne weiteres übertragbar.