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   LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98   

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LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98 (https://dejure.org/1999,2940)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 26.01.1999 - 7 Sa 657/98 (https://dejure.org/1999,2940)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 7 Sa 657/98 (https://dejure.org/1999,2940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Merkmale zur Abgrenzung des Versicherungsvertreters vom Angestellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Hamburg-Mannheimer 6 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Kopplungsverbot

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
    Im Urteil vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97 - Frachtführer) hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass es unbeachtlich ist, wenn der Frachtführer niemals eigene Kunden bedient hat, obwohl ihm dies rechtlich gestattet war; entscheidend war seine Befugnis.

    Bloßen ad-hoc-Einigungen (z.B. Vereinbarung eines einzelnen Arbeitseinsatzes oder eines einzelnen Besprechungstermins), der unterlassenen Kontrolle einer Verpflichtung (BAG, Urt. vom 30.09.1998 - 5 AZR 563/97), der Befolgung einer einzelnen vom Vertrag nicht gedeckten Weisung oder der Erfüllung eines vom Unternehmer geäußerten Wunsches kommt diese Bedeutung nicht zu.

    Auch in seinem Urteil vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97) meint das BAG, dass ein Arbeitsverhältnis dann bejaht werden könne, wenn Vereinbarungen (!) getroffen seien, die zur Folge hätten, dass der Fahrer in der Ausübung seiner Tätigkeit weit weniger frei sei als ein Frachtführer im Sinne des HGB .

    Zutreffend führt das BAG deshalb in seiner Entscheidung vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97) nach der Prüfung der vertraglichen Regelungen aus, "entscheidend (sei) also, welche Gestaltungsspielräume dem Beschäftigten in dem System noch verbleiben".

    Ähnliche Formulierungen hat das BAG auch in seinem Urteil vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97) gebraucht.

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG lassen sich aus der praktischen Handhabung oft Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien bei Vertragsabschluss ausgegangen sind (z.B. BAG, Urt. vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - DB 98, 624 - Frachtführer).

    In seiner Entscheidung vom 19.11.1997 (5 AZR 653/96 - Frachtführer) führt das BAG mit der wünschenswerten Klarheit aus:.

    In seinem Urteil vom 19.11.1997 (5 AZR 653/96) hat es darauf abgestellt, ob der dortige Kläger "stärker als bei einem Frachtführer im Sinn des § 425 HGB vorausgesetzt persönlich abhängig (war)".

    Wenn das BAG z.B. in der Frachtführerentscheidung vom 19.11.1997 (5 AZR 653/96) unverzichtbare Kontrollen, die mit Rücksicht auf versicherungsrechtliche Obliegenheiten durchgeführt werden, nicht als Indiz für ein Arbeitsverhältnis ansieht, dann steht dahinter offensichtlich die Überlegung, dass Kontrollen, die der Einhaltung vorgegebener Regelungen dienen, bei der Prüfung der Entscheidungsfreiheit des Tätigen keine Berücksichtigung finden dürfen.

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
    b) Dem tatsächlichen Verhalten der Parteien kann aber auch - im Einklang mit der Rechtsprechung des BAG - die Bedeutung des Abschlusses eines Änderungsvertrags zukommen, denn "Verträge (können) in der Regel auch stillschweigend geändert werden" (BAG, Beschl. vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91 - NZA 92, 407, 408).

    Gleiches will das BAG offensichtlich mit der häufig verwandten Formulierung ausdrücken, der jeweilige Vertragsinhalt ergebe sich sowohl aus den getroffenen Vereinbarungen wie auch aus der praktischen Durchführung (z.B. Beschl. vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, a.a.O.; Urt. vom 22.04.1998 - 5 AZR 191/97), denn das in diesem Zusammenhang erkennbar angesprochene, der ausdrücklichen Abrede entgegen gesetzte Institut ist das der konkludenten Einigung - und nicht etwa das eines bloß faktischen Verhaltens.

    In seinem Beschluss vom 30.10.1991 (7 ABR 19/91 - NZA 92, 407, 408) hatte das BAG danach unterschieden, ob bei der konkreten Arbeitszeitfestlegung im Vertrag "den Wünschen der Honorarkräfte Rechnung getragen wurde" oder nicht, und hat im konkreten Fall die vertragliche Vereinbarung der Arbeitszeit jedenfalls mit dem Argument nicht als "vorweggenommene einseitige Bestimmung der Arbeitsbedingungen" angesehen, weil den Wünschen der Honorarkräfte Rechnung getragen worden ist.

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkreporters

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
    Das Bundesarbeitsgericht hat judiziert, dass es ohne Bedeutung ist, wenn der Unternehmer sein Weisungsrecht nur zurückhaltend ausübt (BAG, Urt. vom 12.09.1996, 5 AZR 1066/94 - Lehrkraft - BB 96, 2690, 2691; Urt. vom 06.05.1998, 5 AZR 347/97 - Familienhelferin - BB 98, 1849, 1850).

    Denn aus der Nicht-Inanspruchnahme folgt nicht, dass sich ein Arbeitsverhältnis in die Beschäftigung von Selbständigen verwandelt (BAG, Urt. vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - a.a.O.; LAG Köln, Urt. vom 28.04.1995, AuR 96, 412, 413; Kreuder, AuR 96, 386, 388).

    Im Urteil vom 12.09.1996 (5 AZR 1066/94 - BB 96, 2690, 2691) prüft das BAG, ob "eine ... Vereinbarung ... aus der Vertragspraxis (folgt)".

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
    Denn es geht dabei nicht um Berücksichtigung von Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten (was unbeachtlich wäre, BGH, Urt. vom 24.06.1988 - V ZR 49/87 - DB 89, 777; BGH, Urt. vom 10.07.1998, V ZR 360/96 - JurBüro 99, 51).

    Vielmehr werden aus späteren Vorgängen Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten gezogen (BGH, Urt. vom 24.06.1988, a.a.O.).

  • ArbG Lübeck, 26.10.1995 - 2 Ca 2046/95

    Wettbewerbsverbot: Möglichkeit einvernehmlicher mündlicher Aufhebung trotz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
    Der Handelsvertreter unterliegt kraft Gesetzes einem Weisungsrecht (arg. §§ 665, 675 BGB ), das sich von dem einem Arbeitsverhältnis immanenten Weisungsrecht nur dem Grad nach unterscheidet (Hromadka, NZA 97, 569, 577; Hanau-Strick, a.a.O., S. 6; Arbeitsgericht Lübeck, Beschl. vom 26.10.1995, BB 96, 177, 178).

    Beschränkungen erhalten erst dann Bedeutung, wenn sie über das für einen Handelsvertreter Übliche hinausgehen (Arbeitsgericht Lübeck, Beschl. vom 26.10.1995, BB 96, 177; Hanau-Strick, a.a.O., S. 7, 9).

  • BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94

    Arbeitnehmerstatus: Lehrerin an einer Volkshochschule

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
    Die Begrenzung des Klageantrags in der Berufungsinstanz hinsichtlich des Inhalts (keine Einbeziehung des Tätigkeitsinhalts) und des Feststellungszeitraums (Feststellung nur mehr bis 31.01.1998) stellt keine Antragsänderung im Sinn des § 263 ZPO , sondern nur eine Antragseinschränkung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO dar (BAG Urt. vom 26.07.1995 - 5 AZR 22/94 - AP Nr. 79 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.01.1998 führt nicht zum Wegfall des Feststellungsinteresses für die Feststellungsklage, denn die Entscheidung im vorliegenden Verfahren ist für den beim Arbeitsgericht Nürnberg anhängigen Rechtsstreit bezüglich der sich aus einem Arbeitsverhältnis abzuleitenden Lohnansprüche für die Jahre 1995 bis 1997 vorgreiflich (BAG Urt. vom 26.07.1995, a.a.O.; Urt. vom 24.09.1997 - 4 AZR 429/95; Reinecke DB 98, 1282, 1284; Müller MDR 98, 1061, 1068).

  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
    Die Beklagte habe, wie sich aus den im Parallelverfahren 7 Sa 658/98 vorgelegten Schreiben vom 12.01.1996, 20.08.1996 und 09.09.1997 (dort Bl. 360 - 362 d.A.) ergebe, entsprechende Weisungen zur Mindestproduktion erteilt.

    Die Vermittler seien zwar in den drei von der Klägerin des Parallelverfahrens 7 Sa 658/98 vorgelegten Schreiben darauf hingewiesen worden, dass erwartet werde, dass sie monatlich zwei Gruppenrechtsschutzversicherungsverträge vermittelten.

  • BGH, 13.01.1966 - VII ZR 9/64

    Pflichtenstellung und Rechtsnatur der Tätigkeit des Handelsvertreters; Pflicht

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
    Allerdings ist hierfür eine Grenze zu beachten: Die Selbständigkeit des Handelsvertreters darf nicht in ihrem Kern beeinträchtigt werden (BGH, BB 66, 265; OLG Düsseldorf, Urt. vom 30.01.1998, NJW 98, 2978, 2980; Hanau-Strick, a.a.O., S. 6).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1998 - 16 U 182/96

    - Eismann 3 -, Abgrenzung FN / AN, Begriff FV, Definition, wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
    Allerdings ist hierfür eine Grenze zu beachten: Die Selbständigkeit des Handelsvertreters darf nicht in ihrem Kern beeinträchtigt werden (BGH, BB 66, 265; OLG Düsseldorf, Urt. vom 30.01.1998, NJW 98, 2978, 2980; Hanau-Strick, a.a.O., S. 6).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZN 154/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Fotoreporters

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Status einer Lehrkraft

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Verletzung von Wettbewerbsrichtlinien

  • BGH, 08.11.1990 - I ZR 48/89

    Einfirmenvertreter; Selbständiger Handelsvertreter; Eigenesunternehmerisches

  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 460/87

    Begründung eines Berufungsurteils; Entscheidung ohne Gründe

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 256/98

    Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Tätigkeiten eines

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94

    Pauschalreisenvermittlung; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs;

  • BGH, 25.09.1990 - KVR 2/89

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

  • LAG Nürnberg, 03.09.1993 - 2 Sa 815/93

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 255/98

    Berufungsurteil: Urteilsgründe - Fehlen

  • ArbG Nürnberg, 09.09.1996 - 12 Ca 4696/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZN 970/95

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 670/97

    Betriebsübergang; Kaufhausunternehmen; Technischer Kundendienst;

  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Dennoch muss diese Regelung im Rahmen der Prüfung des § 84 Abs. 1 S. 2 HGB außer Betracht bleiben, da sie auf Vorgaben des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen zurückgeht, wie sich aus Teil III A Nr. 1 Abs. 7 AVB und der Geschäftsanweisung vom September 1992 (vorgelegt im Parallelverfahren 7 Sa 657/98, dort Bl. 137 ff) ergibt.
  • LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 1959/04

    Abgrenzung Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, hier - Beratervertrag mit

    Bei dieser Bestimmung der Angestellteneigenschaft aus der Perspektive von Selbständigen treten die Spezifika unternehmerischer Tätigkeit auch schärfer hervor (LAG Nürnberg, Urt. v. 26.01.1999 - 7 Sa 657/98, AuA 1999, 380 [Hunold], m.w.N.; LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 658/98, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 35, m.w.N.).

    Die mit der Legaldefinition vorgegebenen Abgrenzungskriterien stehen nicht zur Disposition der Rechtsprechung (LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 657/98, a.a.O.; LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 658/98, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 4 A 4976/97

    Gewerberecht: Erforderlichkeit einer Maklererlaubnis für einen Handelsvertreter

    Ob die von der zivil- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung für die Unterscheidung zwischen selbständigem Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB einerseits und unselbständigem Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 2 HGB bzw. Arbeitnehmer andererseits entwickelten Kriterien, vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1998 - VIII ZB 25/97 -, NJW 1998, 2057, und Urteil vom 4. Dezember 1981 - I ZR 200/79 -, BB 1982, 1876, LAG Hamburg, Urteil vom 26. März 1999 - 3 Sa 58/98 -, Juris-Dokument Nr. KARE542290539, LAG Nürnberg, Urteile vom 26. Januar 1999 - 7 Sa 657/98 -, Juris-Dokument Nr. KARE545490339, und vom 25. Februar 1998 - 4 Sa 670/97 -, Juris-Dokument Nr. KARE512110233, die neben dem Vertragsinhalt maßgeblich die tatsächliche Vertragsdurchführung berücksichtigen, auch im Gewerberecht Anwendung finden können, bedarf hier keiner Entscheidung.
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