Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 7 Sa 66/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsvertragsparteien; Weihnachtsgratifikation; Zusätzliches Monatsgehalt; Ausscheiden eines Arbeitnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 22.04.1992 - 22 Ca 897/92
- LAG Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 7 Sa 66/92
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77
"Jahresleistung" und Teilanspruch
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 7 Sa 66/92
Wird die Leistung - wie im vorliegenden Fall - nicht von der Erfüllung derartiger Voraussetzungen abhängig gemacht, dann zeigt dies, daß es sich um Entgelt im engeren Sinne handelt (vgl. BAG AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation).Da die Parteien für die Auszahlung des 13. Monatsgrundgehalts keine Fälligkeitsregelung getroffen haben, wurde der Teilanspruch des Klägers erst zum Ende des Bezugszeitraums (BAG AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation), d.h. zum 31.12.1991 fällig; in Verzug geraten ist die Beklagte danach am 01.01.1992.
- BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 7 Sa 66/92
Dem Kläger wurde insoweit Entgelt im engeren Sinn, d.h. Entlohnung für zu erbringende Arbeitsleistung (vgl. hierzu BAG AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation) versprochen.Geht man nach alledem davon aus, daß es sich bei dem Kläger versprochenen 13. Monatsgrundgehalt um eine Vergütung handelt, die anders als die monatliche Vergütung nur einmal jährlich ausgezahlt wird, dann hat der Kläger Anspruch auf eine seiner im Bezugszeitraum 1991 erbrachten Arbeitsleistung entsprechenden Teilleistung (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation).
- BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 7 Sa 66/92
Zinsen kann der Kläger nur aus dem sich aus dem Bruttobetrag ergebenden Nettobetrag beanspruchen (BAGE 42, 244).
- LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03
Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie
Entscheidend für die Einstufung ist dabei, aus welchem Motiv heraus die Sonderzahlung gezahlt wird und welcher Zweck mit ihr verfolgt wird (BAG 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 - EzA § 611 BGB, Gratifikationen Nr. 81; LAG Köln 24.01.1991 - 10 Sa 904/90 - LAGE § 611 BGB, Gratifikationen Nr. 5; LAG Baden-Württemberg 13.10.1992-7 Sa 66/92 - LAGE § 611 BGB, Gratifikationen Nr. 16). - ArbG Arnsberg, 26.10.1999 - 3 Ca 645/99
Rechtmäßigkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Anfechtung …
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