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   LAG Köln, 23.05.2002 - 7 Sa 71/02   

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LAG Köln, 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 (https://dejure.org/2002,2689)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 (https://dejure.org/2002,2689)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 (https://dejure.org/2002,2689)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte Kündigung wegen Nichteignung; Zielvorgabe; Bonuszahlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 KSchG; § 162 BGB; §§ 133, 157 BGB
    Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte Kündigung wegen Nichteignung; Zielvorgabe; Bonuszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen sog. Führungseigenschaften bei einem leitenden Mitarbeiter; Leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; Personenbedingte Kündigung wegen Nichteignung; Zielvorgabe; Bonuszahlung; Überdurchschnittliche Gesamtleistungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zielvereinbarungen - leistungsbedingte Kündigung

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BGB § 162; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BGB § 162; BGB § 133; BGB § 157
    Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte Kündigung wegen Nichteignung; Zielvorgabe; Bonuszahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personenbedingte Kündigung wegen mangelnder Eignung (hier: bzgl. Führungseigenschaften)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erst gelobt, dann gefeuert - Abmahnung vor der Kündigung ist besonders wichtig, wenn der Mitarbeiter vorher positiv beurteilt wurde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 451
  • NZA-RR 2003, 305
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Andere Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur wollen wie das Landesarbeitsgericht die Ziele nachträglich im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung bestimmen (vgl. LAG Köln 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; 1. September 2003 - 2 Sa 471/03 - 14. März 2006 - 9 Sa 1152/05 - LAG Hamm 24. November 2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165; Hümmerich NJW 2006, 2294, 2298; Schmiedl BB 2004, 329, 331; Deich S. 274 für den Fall, dass keiner Partei das Leistungsbestimmungsrecht zugewiesen ist; Klein NZA 2006, 1129, 1130 für den Fall, dass die Parteien zwar über Ziele verhandelten, eine Vereinbarung jedoch nicht zustande kam).

    Entgegen der von einem anderen Teil der Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Auffassung muss auf den in § 162 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, dass niemand aus seinem treuwidrigen Verhalten Vorteile ziehen darf, nicht zurückgegriffen werden, wenn die Parteien keine Zielvereinbarung für eine Zielperiode getroffen haben (vgl. zu diesem Rückgriff auf den Gedanken der Bedingungsvereitelung bei unterlassenen Zielvorgaben und nicht abgeschlossenen Zielvereinbarungen LAG Köln 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; LAG Düsseldorf 28. Juli 2006 - 17 Sa 465/06 - LAGE BGB 2002 § 611 Tantieme Nr. 2; Kolmhuber ArbRB 2003, 117, 119; Röder FS ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein S. 148; Bauer FA 2002, 295, 296; Bauer/Diller/Göpfert BB 2002, 882, 883; Berwanger aaO; Hergenröder in AR-Blattei SD Nr. 1855 Rn. 48; Klein aaO; Preis/Preis II Z 5 Rn. 38; Deich S. 267).

    Diese Pflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen (vgl. LAG Köln 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; ArbG Frankfurt 11. Dezember 2002 - 2 Ca 2816/02 - ZTR 2003, 577; Riesenhuber/von Steinau-Steinrück NZA 2005, 785, 792; Klein aaO; Deich S. 269; Mohnke S. 317 ff; Lischka Arbeitsrechtliche Zielvereinbarungen S. 130 f., dies. BB 2007, 552, 554).

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auch bei Initiativpflicht des Arbeitnehmers entsteht der Anspruch auf die variable Vergütung aus dem Rechtsgedanken der Bedingungsvereitelung (§ 162 BGB), wenn der Arbeitnehmer das Gespräch über den Abschluss einer Zielvereinbarung fordert, ihm jedoch ein derartiges Gespräch verweigert wird (LArbG Köln, Urteil vom 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 = NZA-RR 2003, 305; Bauer/Diller/Göpfert, BB 2002, 882, 883; Berwanger, BB 2003, 1499, 1502, der regelmäßig eine Obliegenheit des Arbeitnehmers annimmt, den Abschluss der jährlichen Zielvereinbarung beim Arbeitgeber einzufordern).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe

    Diese Pflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen (vgl. für Zielvereinbarungen BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07- JURIS Rn. 44 ff.; LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; ArbG Frankfurt 11.12 2002 - 2 Ca 2816/02 - ZTR 2003, 577).
  • LAG Düsseldorf, 28.07.2006 - 17 Sa 465/06

    Tantiemeanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Zielvorgabe

    Dabei wird der Anspruch sowohl als Erfüllungsanspruch als auch hilfsweise als Schadensersatzanspruch begründet (vgl. LAG Köln. vom 23.05.2002 - 7 Sa 71/02, NZA-RR 2003, 305 ff.; Röder in: Festschrift zum 25-jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein, 2006, S. 139, 148; Bauer/Diller/Göpfert, BB 2002, 882, 883; Münchner Anwaltshandbuch Arbeitsrecht/Kolvenbach/Glaser, 2005, § 18 Rdn. 67).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05

    Bonus bei fehlender Zielvereinbarung; Initiativlast der Arbeitgeberin im

    b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang weder hinsichtlich des Problems der Darlegungs- und Initiativlast noch bezüglich der Rechtsfolgen in vollem Umfang beantwortet (vgl. demgegenüber aus der arbeitsgerichtlichen Instanzrechtsprechung Hessisches LAG 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575, in Rn. 69 f. der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe (Auskunftsobliegenheit und daran geknüpfte Darlegungslast der Arbeitgeberin); LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - NZA-RR 2003, 305, zu III 2 der Gründe (Anspruch auf volles Zielgehalt nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Initiativlast der Arbeitgeberin, im Einzelfall offengelassen, ob es sich um eine Zielvereinbarung oder um eine Zielvorgabe handelte); LAG Köln 01.09.2003 - 2 Sa 471/03 - n. v. (ergänzende Vertragsauslegung "mit offenem Ausgang"); ArbG München 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 - n. v. (Anspruch auf volle Zielvergütung nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB); LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 f der Gründe mit Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5 (Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Billigkeit der im Rahmen der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB getroffenen Entscheidung); LAG Hamm 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165, zu B I 2 c der Gründe (Darlegungslast des Arbeitnehmers für die Anhaltspunkte der Schätzung nach § 287 ZPO und v. a. für das Dringen auf eine Zielvereinbarung bzw. Zielvorgabe); LAG Düsseldorf 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635, zu II 1 der Gründe (primärer Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Ablehnung einer gerichtlichen Leistungsbestimmung auf der Grundlage eines sekundären Schadensersatzanspruchs in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  • LAG Köln, 14.03.2006 - 9 Sa 1152/05

    Variable Vergütung; unterlassene Zielvereinbarung; ergänzende Vertragsauslegung;

    Unterbleibt die für die Bemessung einer variablen Vergütung relevante Zielvereinbarung, kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln sein, welche Zielsetzungen und welche Leistungshöhe bei welchem Leistungsgrad die Parteien festgesetzt hätten (abweichend von LAG Köln, Urteil vom 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 -).

    Auch liege eine positive Vertragsverletzung des Arbeitgebers vor, die zu einem entsprechenden Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers führe (vgl. LAG Köln, Urteil vom 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 -).

  • ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02

    Bedeutung eines fristgemäß eingelegten Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil für

    Teilweise wird eine Positive Vertragsverletzung - jetzt § 280 Abs. 1 BGB - darin gesehen, es dem Arbeitnehmer nicht zu ermöglichen, die vereinbarte Zielerreichungsprämie zu verdienen (auf der Grundlage beider Begründungen LAG Köln vom 23.5. 2002 - 7 Sa 71/02, NZA-RR 2003, 305, 307).

    Insoweit folgt die Kammer der Entscheidung des LAG Köln vom 23.5.2002 a.a.O. .

  • LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07

    Bezugnahme eines Practice Bonus Plan der Konzernmuttergesellschaft im

    Es fehlt daher - insofern geht der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - (juris) fehl und ist auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 (BB 2008, 617) nicht einschlägig - bereits an einer eigenen Pflichtverletzung der Beklagten.
  • LAG Düsseldorf, 21.04.2009 - 17 Sa 119/09

    Unterlassung einer Zielvorgabe

    Teilweise wird eine positive Vertragsverletzung darin gesehen, es dem Arbeitnehmer nicht zu ermöglichen, die vereinbarte Zielerreichungsprämie zu verdienen (auf der Grundlage beider Begründungen LAG Köln vom 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 -, NZA-RR 2003, 305, 307).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 15 O 276/10

    Ehemaliger Geschäftsführer einer Personengesellschaft hat Anspruch auf

    So muss die Bedingung als vollständig eingetreten gelten und die Zielerreichung von 100 % fiktiv zu Grunde gelegt werden (vgl. LAG Köln, Urteil vom 23. Mai 2002, Az.: 7 Sa 71/02).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17

    Variable Vergütung - Beteiligung - Stufenklage - Auskunftsanspruch - Nebenpflicht

  • LAG Köln, 22.08.2007 - 3 Sa 358/07

    Elternzeit; Übertragung; Anfechtung; Zielvereinbarung; leistungsabhängige

  • ArbG München, 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03

    Streit um den Anspruch eines Beschäftigten auf variable Vergütungsanteile;

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