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   LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99   

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https://dejure.org/2000,7594
LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99 (https://dejure.org/2000,7594)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 28.03.2000 - 7 Sa 713/99 (https://dejure.org/2000,7594)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 28. März 2000 - 7 Sa 713/99 (https://dejure.org/2000,7594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 362 611 Abs. 1 § 615
    Überstundenvergütung - Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis - Schweigen als Willenserklärung - Treuepflicht - Umfang der Vergütung im Annahmeverzug bei in der Vergangenheit regelmäßig geleisteten Überstunden - Vergütung für nach dem Arbeitszeitgesetz unzulässige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.1995 - 9 Sa 1098/94

    Arbeitsrecht; Anspruch auf Überstunden und Überstundenvergütung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99
    Dass der Kläger nicht die Zusage einer bestimmten Beschäftigungsgarantie annehmen konnte, ergibt sich im Übrigen auch aus der schwankenden Anzahl der Überstunden (LAG Rheinland-Pfalz, BB 96, 751).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99
    Die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt, und - wenn eine Willenserklärung an sich bejaht wird - mit welchem Inhalt, ist nach heute herrschender Meinung vom Empfängerhorizont her zu beantworten, auf das Vorliegen eines rechtsgeschäftlichen Willens des Erklärenden kommt es nicht an (z.B. BGH, BB 84, 1317; BAG, NJW 87, 2101).
  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99
    In seiner Entscheidung vom 24.05.1989 (DB 89, 2538) hat das BAG ausgeführt, dass ein Arbeitnehmer, der aus Gewissensgründen nicht arbeitet, nach § 297 BGB außer Stande ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, und damit keinen Annahmeverzugslohn beanspruchen kann.
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99
    Die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt, und - wenn eine Willenserklärung an sich bejaht wird - mit welchem Inhalt, ist nach heute herrschender Meinung vom Empfängerhorizont her zu beantworten, auf das Vorliegen eines rechtsgeschäftlichen Willens des Erklärenden kommt es nicht an (z.B. BGH, BB 84, 1317; BAG, NJW 87, 2101).
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99
    Dieser unterlassene anderweitige Erwerb kann auch ein solcher sein, der beim selben Arbeitgeber während des Annahmeverzugszeitraums erzielt hätte werden können (so wenn es der Arbeitnehmer ablehnt, während des Kündigungsschutzverfahrens wegen betriebs- oder personenbedingter Kündigung eine vom Arbeitgeber angebotene zumutbare Beschäftigung bis zum Ende des Kündigungsschutzverfahrens auszuüben; BAG DB 86, 1878).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99
    Soweit in den Entscheidungen des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.04.1993 (NZA 93, 1150) und des Bundesarbeitsgerichts vom 04.08.1993 (DB 93, 2492) ausgeführt wird, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen zu werten ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind, und auf entsprechende Rüge aufzuheben ist, so kann dies nur für Verfahren gelten, die eine Zurückverweisung wegen Verfahrensmängeln erlauben.
  • LAG Nürnberg, 03.09.1993 - 2 Sa 815/93
    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99
    Nach § 68 ArbGG ist dies jedoch im Verhältnis zwischen Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht nicht der Fall (BAG, NJW 1996, 3430 ; LAG Nürnberg, NZA 1993, 1152; Willemsen-Hohenstatt, DB 1994, 374 [376]).
  • LAG Hamm, 20.05.1988 - 17 Sa 2045/87

    Annahmeverzug; Suspendierung eines Arbeitnehmers; Unzulässige Suspendierung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99
    Nach der Freistellungserklärung der Beklagten bedurfte es im Hinblick auf § 296 BGB eines tatsächlichen oder wörtlichen Angebots des Klägers nicht mehr (LAG Hamm DB 88, 1501, das zu Recht die Rechtsprechung des BAG zur Rechtslage nach Ausspruch einer rechtswidrigen Kündigung auf die Rechtslage nach unzulässiger Suspendierung erstreckt).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 28. März 2000 - 7 Sa 713/99 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 17. Februar 1999 - 4 Ca 8464/98 - in einer den Betrag von 935, 16 DM brutto nebst Zinsen (Vergütungsfortzahlung 1. bis 5. Juli 1998) übersteigenden Höhe zurückgewiesen hat.
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