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   LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05   

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LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05 (https://dejure.org/2005,4701)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.08.2005 - 7 Sa 720/05 (https://dejure.org/2005,4701)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. August 2005 - 7 Sa 720/05 (https://dejure.org/2005,4701)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz, Teilbetriebsübergang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 17, 18, 1 Abs. 2 KSchG, § 613 a Abs. 1 u. 4 BGB
    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz, Teilbetriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen für das Vorliegen von dringenden betrieblichen Erfordernisse; Kündigung wegen zukünftiger Betriebsstilllegung; Stilllegungsabsicht trotz Absicht zur Veräußerung des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05
    Abgeschlossen ist die Stilllegung erst dann, wenn die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer beendet sind (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. hierzu z. B. Urteil vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB; Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 214/04 -).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (BAG, Urteil vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB).

    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebes, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH vom 11.03.1997 - RsC -13/05 - AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187; BAG, Urteile vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB und vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03).

    § 613 a BGB setzt für den Teilbetriebsübergang voraus, dass die übernommenen Betriebsmittel bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten (BAG, Urteile vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB, vom 17.04.2003 - 8 AZR 253/02 - AP Nr. 253 zu § 613 a BGB; vom 25.01.2005 - 9 AZR 258/04).

    Die soziale Rechtfertigung ist für den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zu überprüfen (vgl. hierzu auch: BAG, Urteil vom 16.05.2002 - a. a. O., zu B III 2 der Gründe).

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05
    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebes, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH vom 11.03.1997 - RsC -13/05 - AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187; BAG, Urteile vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB und vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03).

    Eine Klage gegen den Betriebserwerber ist dementsprechend darauf zu richten, dass festgestellt wird, das Arbeitsverhältnis bestehe - zu unveränderten Arbeitsbedingungen - mit dem Betriebserwerber fort (BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03 -).

    Diese Selbständigkeit verlangt eine nach Außen hin erkennbare deutliche räumliche und organisatorische Abgrenzung von dem übrigen betrieblichen Spektrum sowie einen besonders ausgeprägten arbeitstechnischen Zweck (BAG, Urteil v. 17.04.2003 - 8 AZR 253/02 - AP Nr. 253 zu § 613 a BGB; Urteil v. 22.07.2004 - 8 AZR 394/03 - Urteil v. 25.01.2005 - 9 AZR 258/04 -).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05
    Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des BAG (BAG, Urt. v. 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 - NZA 2004, 375 ff.) ist unter Entlassung i. S. der §§ 17, 18 KSchG nicht schon der Ausspruch der Kündigung, sondern die damit beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemeint.

    Die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung darf aber nicht im Widerspruch zum Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers stehen (BAG, Beschluss vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02 - BAG, Urteil vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 - a. A., K. Riesenhuber/R. Domröse, richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17, 18 KSchG und Rechtsfolgen fehlerhafter Massenentlassungen, NZA 2005, 568 ff.: für deutsche Gerichte bedeutet dies, dass sie nationales Recht grundsätzlich auch contra legem fortbilden müssen).

    Sowohl die langjährige gefestigte Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG, Urteil vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 -, NZA 2004, 375 ff.) als auch der Hinweis in den Merkblättern sowie in den Formularen zur Erstattung von Massenentlassungsanzeigen der Bundesagentur für Arbeit gingen ausdrücklich davon aus, dass es für die Erstattung der Massenentlassungsanzeige nicht auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung, sondern auf den der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der Kündigungsfrist ankomme.

  • LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04

    richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG; Vertrauensschutz für den

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05
    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04

    Sozialauswahl, grobe Fehlerhaftigkeit, Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05
    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 258/04

    Arbeitnehmerentsendung - Baugewerbe - Betriebsabteilung - Darlegungs- und

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05
    § 613 a BGB setzt für den Teilbetriebsübergang voraus, dass die übernommenen Betriebsmittel bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten (BAG, Urteile vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB, vom 17.04.2003 - 8 AZR 253/02 - AP Nr. 253 zu § 613 a BGB; vom 25.01.2005 - 9 AZR 258/04).

    Diese Selbständigkeit verlangt eine nach Außen hin erkennbare deutliche räumliche und organisatorische Abgrenzung von dem übrigen betrieblichen Spektrum sowie einen besonders ausgeprägten arbeitstechnischen Zweck (BAG, Urteil v. 17.04.2003 - 8 AZR 253/02 - AP Nr. 253 zu § 613 a BGB; Urteil v. 22.07.2004 - 8 AZR 394/03 - Urteil v. 25.01.2005 - 9 AZR 258/04 -).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 253/02

    Betriebsübergang - Wareneingang als Betriebsteil

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05
    § 613 a BGB setzt für den Teilbetriebsübergang voraus, dass die übernommenen Betriebsmittel bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten (BAG, Urteile vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB, vom 17.04.2003 - 8 AZR 253/02 - AP Nr. 253 zu § 613 a BGB; vom 25.01.2005 - 9 AZR 258/04).

    Diese Selbständigkeit verlangt eine nach Außen hin erkennbare deutliche räumliche und organisatorische Abgrenzung von dem übrigen betrieblichen Spektrum sowie einen besonders ausgeprägten arbeitstechnischen Zweck (BAG, Urteil v. 17.04.2003 - 8 AZR 253/02 - AP Nr. 253 zu § 613 a BGB; Urteil v. 22.07.2004 - 8 AZR 394/03 - Urteil v. 25.01.2005 - 9 AZR 258/04 -).

  • ArbG Berlin, 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05
    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05
    § 256 Abs. 2 ZPO ermöglicht deshalb die Ausdehnung auf das der Leistungsklage vorgreifliche Rechtsverhältnis einschließlich der tragenden Entscheidungsgründe (BAG, Urteile vom 20.09.2003 - 8 AZR 446/02 - und vom 13.05.2004 - 8 AZR 198/03).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 331/03

    Betriebsübergang - Schuhproduktion - Änderung des Betriebszwecks

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05
    Hierüber ist ein von Anfang an beabsichtigter geänderter Betriebszweck erkennbar, der einem Teilbetriebsübergang entgegensteht (BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 8 AZR 331/03 - AP Nr. 273 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 446/02

    Feststellungsinteresse - Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit einer gelöschten

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 403/02

    Massenentlassung

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 685/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • BGH, 18.12.2002 - IV ZR 39/02

    Umfang der Beweiskraft von Privaturkunden

  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02

    Kündigung - Betriebsübergang - Konzern

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 214/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • ArbG Iserlohn, 08.02.2005 - 5 Ca 2623/04
  • LAG Hamm, 23.09.2005 - 7 Sa 1196/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Das Berufungsgericht hat in den Berufungsverfahren 7 Sa 685/05, 7 Sa 719/05 und 7 Sa 720/05 Beweis erhoben durch uneidliche Vernehmung des 51-jährigen Betriebswirts und Prokuristen U2xxxx H1xxxxx sowie des 32-jährigen Industriemechanikers M3xx L3xxx als Zeugen.
  • LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Der Zeuge H2xxxxx wurde im Berufungsverfahren 7 Sa 720/05 ergänzend vernommen.
  • LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 1536/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Das Berufungsgericht hat diese Beweisaufnahme im Berufungsverfahren 7 Sa 720/05 durch ergänzende Vernehmung des 51-jährigen Betriebswirts und Prokuristen U2xxxx H1xxxxx ergänzt.
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Verfahrensrüge

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. August 2005 - 7 Sa 720/05 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 1314/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Der Zeuge H1xxxxx wurde im Berufungsverfahren 7 Sa 720/05 ergänzend vernommen.
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