Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 17.01.2008

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 07.06.2007 - 7 Sa 730/06   

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https://dejure.org/2007,16085
LAG Niedersachsen, 07.06.2007 - 7 Sa 730/06 (https://dejure.org/2007,16085)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.06.2007 - 7 Sa 730/06 (https://dejure.org/2007,16085)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - 7 Sa 730/06 (https://dejure.org/2007,16085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 125 Abs. 1 S. 2 InsO; § 270 Abs. 1 InsO; § 1 Abs. 3 KSchG
    Folgen einer Durchführung der Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung abteilungsbezogen und nicht betriebsbezogen; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei einer fehlerhaft durchgeführten Sozialauswahl; Durchführung einer abteilungsbezogenen und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen einer Durchführung der Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung abteilungsbezogen und nicht betriebsbezogen; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei einer fehlerhaft durchgeführten Sozialauswahl; Durchführung einer abteilungsbezogenen und ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; InsO § 125; ; InsO § 270

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei grob fehlerhafter Sozialauswahl - evident fehlerhafte Sozialauswahl bei abteilungs- statt betriebsbezogener Auswahl - kein Vertrauensschutz der Arbeitgeberin im Hinblick auf BAG-Rechtsprechung - Geltung allgemeiner Maßstäbe ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2007 - 7 Sa 730/06
    Wurde der Abschluss des Interessenausgleichs zeitlich nach der Veröffentlichung der Entscheidung des BAG vom 28.1.02004, 8 AZR 391/03 abgeschlossen, durfte die Beklagte deshalb nicht darauf vertrauen, dass sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens unbeanstandet eine abteilungs- und nicht betriebsbezogene Sozialauswahl durchführen durfte.

    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.10.2004 (8 AZR 391/03, AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eine auf den gesamten Betrieb bezogene Sozialauswahl durchzuführen.

    Denn die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.10.2004 wurde spätestens in dem ersten Quartal 2005 veröffentlicht (vgl. u.a. NZA vom 11.03.2005, NZA 2005, 285).

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2007 - 7 Sa 730/06
    Vielmehr ist auch die Festlegung des Kreises der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer Teil der sozialen Auswahl im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO, deren Bestimmung nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden kann (BAG vom 17.11.2005, 6 AZR 107/05, AP Nr. 19 zu § 113 InsO).

    Dabei liegt eine grobe Fehlerhaftigkeit auch dann vor, wenn bei der Bestimmung des Kreises vergleichbarer Arbeitnehmer die Austauschbarkeit offensichtlich verkannt worden ist (BAG vom 17.11.2005, a.a.O., Rz. 30).

    In seinem Urteil vom 17.11.2005 (6 AZR 107/05, a.a.O.) hat es das Bundesarbeitsgericht offen noch gelassen, ob für einen Interessenausgleich mit Namensliste an der Beschränkbarkeit des auswahlrelevanten Personenkreises auf unmittelbare Substituierbarkeit der Arbeitnehmer in verschiedenen Geschäftsbereichen festzuhalten ist, wenn der Interessenausgleich erst nach der Veröffentlichung des Urteils des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28.10.2004 vereinbart wurde.

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2007 - 7 Sa 730/06
    Der dem Arbeitgeber vom Gesetz eingeräumte Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen können (BAG vom 05.12.2002, 2 AZR 549/01, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; zuletzt BAG vom 31.05.2007, 2 AZR 276/06).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2007 - 7 Sa 730/06
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit grundsätzlich nicht entgegen (BAG vom 02.06.2005, 2 AZR 480/04, AP Nr. 75 zu § Kündigungsschutzgesetz 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2007 - 7 Sa 730/06
    Der dem Arbeitgeber vom Gesetz eingeräumte Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen können (BAG vom 05.12.2002, 2 AZR 549/01, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; zuletzt BAG vom 31.05.2007, 2 AZR 276/06).
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2007 - 7 Sa 730/06
    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 09.11.2006, 2 AZR 812/05, AP Nr. 87 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) ist in den Fällen, in denen der Arbeitgeber die Sozialauswahl anhand eines zulässigen Punkteschemas vornimmt, dem Arbeitgeber der Einwand gestattet, ein Auswahlfehler habe sich auf die Kündigungsentscheidung nicht ausgewirkt.
  • ArbG Göttingen, 31.03.2006 - 1 Ca 556/05
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2007 - 7 Sa 730/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 31.03.2006, 1 Ca 556/05, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2007 - 7 Sa 730/06
    Der Kläger hat nämlich nicht hinreichend konkrete Tatsachen vorgetragen, die den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel ziehen, sondern ausschließen (BAG vom 22.01.2004, 2 AZR 111/02, AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2007 - 7 Sa 730/06
    Regelmäßig sind deshalb alle vergleichbaren Arbeitnehmer in die Auswahlentscheidung einzubeziehen, die in demselben Betrieb wie der unmittelbar kündigungsbedrohte Arbeitnehmer beschäftigt sind (BAG vom 02.06.2005, 2 AZR 158/04, AP Nr. 73 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 17.01.2008 - 7 Sa 730/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24009
LAG Niedersachsen, 17.01.2008 - 7 Sa 730/06 (https://dejure.org/2008,24009)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2008 - 7 Sa 730/06 (https://dejure.org/2008,24009)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 7 Sa 730/06 (https://dejure.org/2008,24009)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.01.2008 - 7 Sa 730/06
    Wurde der Abschluss des Interessenausgleichs zeitlich nach der Veröffentlichung der Entscheidung des BAG vom 28.1.02004, 8 AZR 391/03 abgeschlossen, durfte die Beklagte deshalb nicht darauf vertrauen, dass sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens unbeanstandet eine abteilungs- und nicht betriebsbezogene Sozialauswahl durchführen durfte.

    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.10.2004 (8 AZR 391/03, AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eine auf den gesamten Betrieb bezogene Sozialauswahl durchzuführen.

    Denn die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.10.2004 wurde spätestens in dem ersten Quartal 2005 veröffentlicht (vgl. u.a. NZA vom 11.03.2005, NZA 2005, 285).

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.01.2008 - 7 Sa 730/06
    Vielmehr ist auch die Festlegung des Kreises der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer Teil der sozialen Auswahl im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO, deren Bestimmung nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden kann (BAG vom 17.11.2005, 6 AZR 107/05, AP Nr. 19 zu § 113 InsO).

    Dabei liegt eine grobe Fehlerhaftigkeit auch dann vor, wenn bei der Bestimmung des Kreises vergleichbarer Arbeitnehmer die Austauschbarkeit offensichtlich verkannt worden ist (BAG vom 17.11.2005, a.a.O., Rz. 30).

    In seinem Urteil vom 17.11.2005 (6 AZR 107/05, a.a.O.) hat es das Bundesarbeitsgericht offen noch gelassen, ob für einen Interessenausgleich mit Namensliste an der Beschränkbarkeit des auswahlrelevanten Personenkreises auf unmittelbare Substituierbarkeit der Arbeitnehmer in verschiedenen Geschäftsbereichen festzuhalten ist, wenn der Interessenausgleich erst nach der Veröffentlichung des Urteils des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28.10.2004 vereinbart wurde.

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.01.2008 - 7 Sa 730/06
    Der dem Arbeitgeber vom Gesetz eingeräumte Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen können (BAG vom 05.12.2002, 2 AZR 549/01, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; zuletzt BAG vom 31.05.2007, 2 AZR 276/06).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.01.2008 - 7 Sa 730/06
    Der dem Arbeitgeber vom Gesetz eingeräumte Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen können (BAG vom 05.12.2002, 2 AZR 549/01, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; zuletzt BAG vom 31.05.2007, 2 AZR 276/06).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.01.2008 - 7 Sa 730/06
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit grundsätzlich nicht entgegen (BAG vom 02.06.2005, 2 AZR 480/04, AP Nr. 75 zu § Kündigungsschutzgesetz 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.01.2008 - 7 Sa 730/06
    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 09.11.2006, 2 AZR 812/05, AP Nr. 87 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) ist in den Fällen, in denen der Arbeitgeber die Sozialauswahl anhand eines zulässigen Punkteschemas vornimmt, dem Arbeitgeber der Einwand gestattet, ein Auswahlfehler habe sich auf die Kündigungsentscheidung nicht ausgewirkt.
  • ArbG Göttingen, 31.03.2006 - 1 Ca 556/05
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.01.2008 - 7 Sa 730/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 31.03.2006, 1 Ca 556/05, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.01.2008 - 7 Sa 730/06
    Regelmäßig sind deshalb alle vergleichbaren Arbeitnehmer in die Auswahlentscheidung einzubeziehen, die in demselben Betrieb wie der unmittelbar kündigungsbedrohte Arbeitnehmer beschäftigt sind (BAG vom 02.06.2005, 2 AZR 158/04, AP Nr. 73 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.01.2008 - 7 Sa 730/06
    Der Kläger hat nämlich nicht hinreichend konkrete Tatsachen vorgetragen, die den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel ziehen, sondern ausschließen (BAG vom 22.01.2004, 2 AZR 111/02, AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste).
  • LAG Hamm, 08.10.2021 - 16 Sa 374/21

    Etappenweise Betriebsstilllegung; Sozialauswahl; Dominoeffekt

    Dann besteht aber auch kein Anlass, den Prüfungsmaßstab entsprechend § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO abzusenken (vgl. hierzu auch Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2008 - 7 Sa 730/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2011 - 7 Sa 1859/10

    Interessenausgleich mit Namensliste

    Im Hinblick auf diese Entscheidung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 17.01.2008, 7 Sa 730/06 (zitiert nach juris) derartig gebildete Vergleichsgruppen für grob fehlerhaft befunden.
  • LAG Düsseldorf, 05.10.2011 - 7 Sa 1677/10

    Grob fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund

    Im Hinblick auf diese Entscheidung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 17.01.2008, 7 Sa 730/06 (zitiert nach juris) derartig gebildete Vergleichsgruppen für grob fehlerhaft befunden.
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2011 - 7 Sa 1578/10

    Sozialwidrige Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; grob fehlerhafte

    Im Hinblick auf diese Entscheidung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 17.01.2008, 7 Sa 730/06 (zitiert nach juris) derartig gebildete Vergleichsgruppen für grob fehlerhaft befunden.
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