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   LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98   

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LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98 (https://dejure.org/1999,8678)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 08.06.1999 - 7 Sa 738/98 (https://dejure.org/1999,8678)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 7 Sa 738/98 (https://dejure.org/1999,8678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnormqualität und Auslegung der Bestimmungen des Anhanges zum Landestarifvertrag über die Eingruppierung von im Dachdeckerhandwerk tätigen Spenglern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: tariflicher Stundenlohn - unbewußte Lücke im Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98
    Soweit die Beklagte - vom Kläger bestritten - behauptet, bei Abschluss des Tarifvertrags hätten die Tarifvertragsparteien Einigkeit erzielt, dass für die Eingruppierung als Dachdeckergeselle die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung im Dachdeckerhandwerk unerlässlich sei, ist dies unbehelflich, da ein solcher Wille keinen Niederschlag im Tarifvertragsrecht gefunden hat und damit für die Auslegung keine Rolle spielen kann (BAG, DB 91, 607; DB 84, 1307).
  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 25/96

    Versorgungsrechte aus Betriebsvereinbarung; Erlaßvertrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98
    Eine solche Verweisung erfüllt den Zweck der Formvorschrift des § 1 Abs. 2 TVG , der darin besteht, Unklarheiten möglichst zu vermeiden und eine sichere Grundlage für die jeweiligen Ansprüche zu schaffen (Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG -Komm., 2. Auflage, Rdnr. 233 zu § 1 m.w.N.; ebenso für Betriebsvereinbarungen BAG, Urt. vom 03.06.1997 - 3 AZR 25/96).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98
    Mangels Zugehörigkeit der Parteien des vorliegenden Rechtsstreits zu den Parteien des LTV-Spengler und mangels Allgemeinverbindlichkeit kann nämlich dieser Tarifvertrag keine Tarifbindung entfalten, und damit nicht mit normativer Kraft die Lohnansprüche des Klägers regeln (so dass auch kein Fall der Tarifkonkurrenz oder Tarifpluralität auftreten kann; vgl. hierzu BAG, NZA 91, 736).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 546/96

    Tarifliche Regelung für übertarifliche Gehaltsbestandteile

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98
    Lässt dies zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zu, dann können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien, wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, gegebenenfalls auch die praktische Tarifübung ergänzend hinzuziehen (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 546/96).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98
    Aus demselben Grund bestand keine Veranlassung zur Einholung von Auskünften der Tarifvertragsparteien zum Zwecke der Tarifauslegung (BAG, DB 82, 2574).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98
    Maßgeblich ist auf den erkennbar gewordenen Willen der Vertragsparteien abzustellen, wobei bei Schaffung einer Vergütungsordnung nur dann angenommen werden kann, die Tarifvertragsparteien wollten eine regelungsbedürftige Frage bewusst ungeregelt lassen, wenn dieser Wille "in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet" (BAG, AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 für die Vergütungsgruppenordnung des BAT ; vgl. auch BAG, AP Nrn. 99, 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.11.1983 - 4 AZR 335/81

    Erschwerniszuschlag im Baugewerbe - Lastkraftwagenfahrer - Asphaltierungsarbeiten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98
    Soweit die Beklagte - vom Kläger bestritten - behauptet, bei Abschluss des Tarifvertrags hätten die Tarifvertragsparteien Einigkeit erzielt, dass für die Eingruppierung als Dachdeckergeselle die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung im Dachdeckerhandwerk unerlässlich sei, ist dies unbehelflich, da ein solcher Wille keinen Niederschlag im Tarifvertragsrecht gefunden hat und damit für die Auslegung keine Rolle spielen kann (BAG, DB 91, 607; DB 84, 1307).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 422/99

    Eingruppierung eines Spenglers im Dachdeckerhandwerk

    Landesarbeitsgericht Nürnberg - 7 Sa 738/98 -.

    4 AZR 422/99 7 Sa 738/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 8. Juni 1999 - 7 Sa 738/98 - aufgehoben.

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