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   LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 767/17   

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https://dejure.org/2018,1651
LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 767/17 (https://dejure.org/2018,1651)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.02.2018 - 7 Sa 767/17 (https://dejure.org/2018,1651)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 7 Sa 767/17 (https://dejure.org/2018,1651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Änderungskündigung; Bestimmtheit des Angebots; Kündigungsfrist; Tarifvertrag; Betriebsratsanhörung

  • IWW

    § 622 Abs. 6 BGB, § ... 17 KSchG, § 26 Abs. 3 MTV, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 26 Abs. 1 MTV, § 102 BetrVG, § 25 Abs. 3 a) MTV, § 25 Abs. 3 d) MTV, § 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Änderungskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Bonn, 12.07.2017 - 4 Ca 616/16
    Auszug aus LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 767/17
    Mit den zum vorliegenden Rechtsstreit verbundenen Klagen Arbeitsgericht Bonn 4 Ca 616/16 und 4 Ca 1927/16 hat der Kläger die Unwirksamkeit der Versetzung und die Unwirksamkeit der Änderungskündigung geltend gemacht.

    Die Beklagte und Berufungsklägerin zu 1. beantragt nunmehr, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.07.2017 4 Ca 616/16 teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    Im Wege seiner eigenen Berufung beantragt der Kläger und Berufungskläger zu 2., unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.07.2017, 4 Ca 616/16, festzustellen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung vom 18.08.2016 unwirksam ist.

  • LAG Köln, 04.12.2014 - 7 Sa 427/14

    Anforderungen an den Inhalt einer Änderungskündigung zum Zwecke der Geltung eines

    Auszug aus LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 767/17
    Die Parteien sind aus dem vorangegangenen Verfahren Arbeitsgericht Bonn 1 Ca 1817/13 = Landesarbeitsgericht Köln 7 Sa 427/14 = Bundesarbeitsgericht 2 AZR 238/15 gerichtsbekannt.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen in den Entscheidungsgründen des Urteils in Sachen 7 Sa 427/14 vom 04.12.2014 wird Bezug genommen.

    Diese Erwartung entspricht auch dem Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung und wird durch § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachWG bestätigt, wonach selbst bei Einstellung eines Arbeitnehmers in die Arbeitsvertragsurkunde nur ein " in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge (...), die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind ", notwendig ist (vgl. bereits LAG Köln, 7 Sa 427/14 vom 04.12.2014).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 767/17
    Anders als bei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2006, 2 AZR 120/06, liegt hier kein Fall vor, in dem der Arbeitgeber die von ihm beabsichtigten Änderungen der Arbeitsbedingungen bereits vor Ablauf der einschlägigen Kündigungsfrist eintreten lassen will.
  • ArbG Bonn, 25.01.2017 - 4 Ca 1927/16
    Auszug aus LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 767/17
    Mit den zum vorliegenden Rechtsstreit verbundenen Klagen Arbeitsgericht Bonn 4 Ca 616/16 und 4 Ca 1927/16 hat der Kläger die Unwirksamkeit der Versetzung und die Unwirksamkeit der Änderungskündigung geltend gemacht.
  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 767/17
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht deutlich gemacht hatte, dass es die Änderungskündigung vom 08.07.2013 für unwirksam hielt, weil die Tarifvertragsparteien den TV Ratio TDG erst einige Tage nach Zugang der Änderungskündigung vollständig unterschrieben hatten (vgl. Entscheidung vom 17.02.2016 im Parallelverfahren 2 AZR 613/14), schlossen die Parteien auf Anregung des Bundesarbeitsgerichts unter dem 20.09.2016 einen Vergleich, wonach die Beklagte aus der Änderungskündigung vom 08.07.2013 keine Rechte mehr herleitete und der Kläger sich mit der Fortsetzung des damals aktuellen Einsatzes bei der V GmbH in B bis zum 22.09.2016 einverstanden erklärte.
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04

    Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB

    Auszug aus LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 767/17
    Maßstab des § 622 Abs. 6 BGB ist vielmehr die für eine einschlägige Eigenkündigung des Arbeitnehmers geltende Kündigungsfrist (vgl. BAG 2 AZR 296/04 vom 02.06.2005).
  • BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 381/18

    Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Februar 2018 - 7 Sa 767/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 02.09.2019 - 7 Ta 71/19

    Kostenfestsetzung; agv comunity e. V.; Abrechnung auf Zeitstundenbasis;

    Für die entsprechenden Leistungen in den im Wesentlichen gleich gelagerten Parallelsachen Höhn (7 Sa 557/17) und Fitschulke (7 Sa 767/17) hat die Beklagte selbst in ihren einschlägigen Kostenfestsetzungsanträgen nur fünf Zeitstunden angesetzt.
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