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   LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19   

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https://dejure.org/2019,44485
LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19 (https://dejure.org/2019,44485)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12.11.2019 - 7 Sa 81/19 (https://dejure.org/2019,44485)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12. November 2019 - 7 Sa 81/19 (https://dejure.org/2019,44485)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 615; KSchG § 11 Satz 1 Nr. 2; BUrlG § 11 Abs. 1
    Kein Annahmeverzug nach Obsiegen im Kündigungsschutzprozess bei Nichtannahme eines Beschäftigungsangebots des bisherigen Arbeitgebers

  • IWW

    § 11 KSchG, § ... 64 Absatz 1, 2 c) ArbGG, § 66 Absatz 1 ArbGG, § 615 Satz 1 BGB, § 611 BGB, § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG, § 11 S. 1 Nr. 2 KSchG, § 11 S. 1 KSchG, § 615 S. 2 BGB, § 242 BGB, Art. 12 GG, § 11 Abs. 1 Nr. 2 KSchG, § 150 Abs. 2 BGB, §§ 611, 615 Satz 1 BGB, § 11 Satz 1 Nr. 3 KSchG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88, §§ 286, 288 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 615 Satz 1 BGB, 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG, 11 Abs. 1 BUrlG
    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen - Beschäftigungsangebot des bisherigen Arbeitgebers

  • rewis.io

    Kein Annahmeverzug nach Obsiegen im Kündigungsschutzprozess bei Nichtannahme eines Beschäftigungsangebots des bisherigen Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers bei böswilligem Unterlassen anderweitigen Erwerbs durch den Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • etl-rechtsanwaelte.de (Auszüge)

    Zur Anrechnung böswillig unterlassenen, anderweitig möglichen Verdienstes nach § 11 KSchG bzw. § 615 BGB

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 7 Sa 407/16

    Außerordentliche Kündigung einer Eisverkäuferin - Umgehung des Bonsystems -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19
    Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit rechtskräftigem Urteil vom 11.07.2017 - 7 Sa 407/16 - die gegen das oben bezeichnete Urteil des Arbeitsgerichts Bayreuth eingelegte Berufung kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Beklagte kam mit Ausspruch der Kündigung vom 23.09.2015, fehlerhaft datiert auf 23.09.2014, zum 25.09.2015 in Annahmeverzug, nachdem diese Kündigung rechtsunwirksam war, LAG Nürnberg, Urteil vom 11.07.2017 - 7 Sa 407/16 -.

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die angebotene Beschäftigung unzumutbar ist, liegt beim Arbeitnehmer, BAG, Urteil vom 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 -, dort Rdz. 27, zitiert nach juris für die Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber und BAG, Urteil vom 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 -, dort Rdz. 23, zitiert nach juris für die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber.

    Der erzielbare Zwischenverdienst ist folglich in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der bei der Beklagten ausgefallenen Arbeitszeit zu der bei Annahme zumutbarer Arbeit zu leistenden entspricht, BAG, Urteil vom 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 -, dort Rdz. 33, zitiert nach juris.

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19
    Die Anrechnung nach § 11 S. 1 Nr. 2 KSchG kommt auch in Betracht, wenn der Arbeitgeber, der sich mit der Annahme der Dienste in Verzug befindet, eine zumutbare Arbeit anbietet, BAG, Urteil vom 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 -, dort Rdz. 18, zitiert nach juris.

    Nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG geht es nur um eine Obliegenheit des Arbeitnehmers zum Erwerb von Zwischenverdienst, BAG, Urteil vom 11.01.2006, aaO., dort Rdz. 24, zitiert nach juris.

  • EuGH, 13.12.2018 - C-385/17

    Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19
    Nach EuGH, Urteil vom 13.12.2018 C-385/17, "Hein", dort Rdz. 53, zitiert nach juris, steht dem Arbeitnehmer im Rahmen des europarechtlichen Mindesturlaubes nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 das gewöhnliche Arbeitsentgelt zu, das er bei Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung erhält.
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen von Verdienst

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19
    Dabei kann es dem Arbeitnehmer im Rahmen dieser Obliegenheit zum Zwischenerwerb auch zumutbar sein, eine minderbezahlte Arbeit anzunehmen, Urteil vom 11.10.2006 - 5 AZR 754/05 -, dort Rdz. 22, zitiert nach juris.
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die angebotene Beschäftigung unzumutbar ist, liegt beim Arbeitnehmer, BAG, Urteil vom 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 -, dort Rdz. 27, zitiert nach juris für die Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber und BAG, Urteil vom 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 -, dort Rdz. 23, zitiert nach juris für die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber.
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19
    Die beiden Vorschriften sind inhaltsgleich, BAG, Urteil vom 16.06.2004 - 5 AZR 508/03 -, dort Rdz. 16, zitiert nach juris.
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19
    des Folgejahres, wenn der Arbeitgeber seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht genügt, den Arbeitnehmer so rechtzeitig zur Urlaubsnahme unter Hinweis auf die Rechtsfolge des Verfalls aufzufordern, dass der Arbeitnehmer den Urlaub auch noch nehmen kann, so nunmehr BAG, Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 -, dort Rdz 39f, zitiert nach juris, im Anschluss an EuGH, Urteil vom 06.11.2018 - C-684/16 -.
  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 259/18

    Verminderter Anspruch auf Urlaub infolge Sonderurlaubs

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19
    Er steht nicht unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum auch eine Arbeitsleistung erbracht hat, zuletzt BAG, Urteil vom 21.05.2019 - 9 AZR 259/18 -, dort Rdz. 12, zitiert nach juris.
  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
    Die Darle-gungs- und Beweislast dafür, dass die angebotene Beschäftigung unzumutbar ist, liegt beim Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urt. v. 22.03.2017 - 5 AZR 337/16; LAG Nürnberg, Urt. v. 12.11.2019-7 Sa 81/19).

    Der erzielbare Zwischenverdienst ist folglich in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der bei der Beklagten ausgefallenen Arbeitszeit zu der bei Annahme zumutbarer Arbeit zu leistenden entspricht (vgl. BAG, Urt. v. 22.03.2017 - 5 AZR 337/16; LAG Nürnberg, Urt. v. 12.11.2019-7 Sa 81/19).

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