Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 41 S 2 SGB 6, § 77 Abs 4 S 1 BetrVG, § 14 Abs 1 S 1 TzBfG, § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 1 AGG
Auslegung einer Regelung zur Altersgrenze - Betriebsvereinbarung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Altersgrenze nach schrittweiser Anhebung der Regelaltersgrenze
- Betriebs-Berater
Auslegung einer Regelung zur Altersgrenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Altersgrenze nach schrittweiser Anhebung der Regelaltersgrenze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Regelung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen in einer Betriebsvereinbarung zulässig
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auslegung einer Regelung zur Altersgrenze
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 22.11.2012 - 4 Ca 10452/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
- BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13
Papierfundstellen
- BB 2013, 3124
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
Soweit dort zunächst eine Befristung für die Probezeit und im Anschluss daran ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit den tariflichen Kündigungsfristen vorgesehen ist, haben die Parteien damit nicht etwa eine auf das Regelrentenalter bezogene Altersgrenze abbedungen, sondern nur klargestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht nur für eine im Voraus konkret bestimmte Frist abgeschlossen wird (BAG v. 5.3.3013 - 1 AZR 417/12 - in juris - Rz. 57).Dabei gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. z. B. BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12;… v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10 - a. a. O.; BAG v. 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff. jeweils m. w. N.) mit der Regelaltersrente des Arbeitnehmers verknüpfte Altersgrenzenregelungen in Kollektivnormen als für die Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt.
Die Anbindung an eine rentenrechtliche Versorgung bei Ausscheiden durch eine Altersgrenze ist damit Bestandteil des Sachgrunds (BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris; v. 18.06.2008 - v. 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff.).
Es ist grundsätzlich anerkannt, dass die Betriebsparteien in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung auch Fragen des Inhalts, des Abschlusses und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln können (vgl. BAG vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris - mwN; BAG vom 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - EZA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 17).
Tarifüblich ist eine Regelung, wenn der Regelungsgegenstand in der Vergangenheit in einem einschlägigen Tarifvertrag enthalten war und die Tarifvertragsparteien über ihn Verhandlungen führen (BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 juris).
Die unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen aus einem in § 1 AGG genannten Grund ist daher nur unter den im AGG normierten Voraussetzungen zulässig (BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris).
Die Regelungen des AGG sind auch auf Altersgrenzen anzuwenden, die vor Inkrafttreten des AGG einzelvertraglich oder in Kollektivnormen vereinbart wurden, wenn die Altersgrenze im Einzelfall erst mit oder nach Inkrafttreten des AGG erreicht wird (BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris).
- BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07
Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
Dabei gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. z. B. BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12;… v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10 - a. a. O.; BAG v. 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff. jeweils m. w. N.) mit der Regelaltersrente des Arbeitnehmers verknüpfte Altersgrenzenregelungen in Kollektivnormen als für die Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt.Die Anbindung an eine rentenrechtliche Versorgung bei Ausscheiden durch eine Altersgrenze ist damit Bestandteil des Sachgrunds (BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris; v. 18.06.2008 - v. 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff.).
Das kontinuierliche Ausscheiden von Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund einer Regelaltersgrenze eröffnet den neu auf dem Arbeitsmarkt eintretenden Generationen überhaupt eine Chance auf den Erwerb berufspraktischer Kenntnisse im zeitnahen Anschluss ihre Ausbildung, deren Wert bei Zeiten längerer Beschäftigungslosigkeit ansonsten entwertet würde (vgl. BAG vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff. zum Tarifvertrag für die Gebäudereinigung).
- BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 134/10
Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
2.2.1 Die Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem 65. Lebensjahr bzw. mit Erreichen der Regelaltersgrenze stellt eine Befristungsvereinbarung dar, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. z. B. BAG vom 21.09.2011 - 7 AZR 134/10 - NZA 2012, 271 ff. zu tariflichen Altersgrenzen) der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle unterliegt.Dabei gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. z. B. BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12; v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10 - a. a. O.; BAG v. 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff. jeweils m. w. N.) mit der Regelaltersrente des Arbeitnehmers verknüpfte Altersgrenzenregelungen in Kollektivnormen als für die Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt.
- BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
Unter Vereinbarung im Sinne von § 41 S. 2 SGB VI fallen Betriebsvereinbarungen (BAG v. 11.06.1997 - 7 AZR 186/96 - BAGE 86, 105 ff). - BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98
Rückwirkende Tariföffnungsklausel
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
Eine gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG verstoßene Betriebsvereinbarung ist - schwebend oder endgültig - unwirksam, wenn auch nicht nichtig (vgl. BAG vom 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244, 257 f.). - BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
Befristeter Arbeitsvertrag - Haushaltsgründe
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
Maßgeblich für die Wirksamkeit der Befristung ist dabei stets der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages (vgl. z. B. BAG vom 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 - EZA § 620 BGB Nr. 182). - BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebspartner ausgehöhlt werden (vgl. std. Rspr BAG vgl. z. B. BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187 ff. m. w. N.). - BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
Es ist grundsätzlich anerkannt, dass die Betriebsparteien in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung auch Fragen des Inhalts, des Abschlusses und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln können (vgl. BAG vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris - mwN; BAG vom 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - EZA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 17). - BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
Angesichts des Umstandes, dass diese Regelaltersgrenze jedenfalls für Männer seit dem Jahre 1916 bei 65 Jahren lag, kann hier auf einen gemeinsamen der Willen der Betriebsparteien geschlossen werden, der im Vertragstext nur unvollständig seinen Ausdruck gefunden hat (…Erf-Ko. 13. Aufl. § 41 SGB VI Rz. 10; BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - AP Nr. 55 zu § 1 BetrAVG Ablösung; zur Auslegung einer Versorgungsordnung). - BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 112/07
Versicherungsmathematischer Abschlag - Auslegung eines Vergleichs
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
Angesichts des Umstandes, dass diese Regelaltersgrenze jedenfalls für Männer seit dem Jahre 1916 bei 65 Jahren lag, kann hier auf einen gemeinsamen der Willen der Betriebsparteien geschlossen werden, der im Vertragstext nur unvollständig seinen Ausdruck gefunden hat (…Erf-Ko. 13. Aufl. § 41 SGB VI Rz. 10; BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - AP Nr. 55 zu § 1 BetrAVG Ablösung; zur Auslegung einer Versorgungsordnung).
- BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. August 2013 - 7 Sa 83/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.