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LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.1995 - 7 Sa 843/95 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. November 1995 - 7 Sa 843/95 (https://dejure.org/1995,13020)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluß; Grobe Fahrlässigkeit; Haftungsbeschränkung; Existenzgefährdung
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 14.06.1995 - 4 Ca 1951/94
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.1995 - 7 Sa 843/95
Papierfundstellen
- BB 1996, 1941
- NZA-RR 1996, 443
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 22.05.2014 - 2 U 574/12
Absturz wegen fehlender Sicherung bei Dacharbeiten - verwantwortlicher …
Gleichsam erkennt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung an, dass im Einzelfall auch bei grober Fahrlässigkeit im Hinblick auf ein mögliches Missverhältnis vom Verdienst des Arbeitnehmers zum verwirklichten Schadensrisiko der Tätigkeit und einer drohenden wirtschaftlichen Existenzgefährdung des Arbeitnehmers Haftungserleichterungen in Betracht kommen können (wie vor, Leitsatz 2.; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.11.1995 - 7 Sa 843/95 - NZA-RR 1996, 443 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen Kraftfahrer bei Verkehrsunfall …
Allein das Wissen des Beklagten, Alkohol konsumiert zu haben und nicht mehr fahren zu dürfen, reicht nicht aus, den Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit zu bejahen (vgl. BAG, Versäumnisurteil vom 23. Juni 1981 - 3 AZR 648/79 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers: grobe Fahrlässigkeit bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1, 39 Promille; Urteil vom 23. Januar 1997 - 8 AZR 893/95 - NZA 1998, 140 zur Trunkenheitsfahrt mit 1, 41 Promille; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. November 1995 - 7 Sa 843/95 - NZA-RR 1996, 443 zum mit 2, 15 Promille verursachten Verkehrsunfalls). - OLG Koblenz, 13.03.2014 - 2 U 574/12
Rückgriff der Berufsgenossenschaft wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines …
Gleichsam erkennt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung an, dass im Einzelfall auch bei grober Fahrlässigkeit im Hinblick auf ein mögliches Missverhältnis vom Verdienst des Arbeitnehmers zum verwirklichten Schadensrisiko der Tätigkeit und einer drohenden wirtschaftlichen Existenzgefährdung des Arbeitnehmers Haftungserleichterungen in Betracht kommen können (wie vor, Leitsatz 2.; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.11.1995 - 7 Sa 843/95 - NZA-RR 1996, 443 mwN).