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   LAG Köln, 08.01.2003 - 7 Sa 852/02   

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https://dejure.org/2003,7508
LAG Köln, 08.01.2003 - 7 Sa 852/02 (https://dejure.org/2003,7508)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.01.2003 - 7 Sa 852/02 (https://dejure.org/2003,7508)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 7 Sa 852/02 (https://dejure.org/2003,7508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Berufsausbildungsverhältnis; Kündigung, außerordentliche; Kündigungsgründe; Schriftform

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 6, 15 BBiG; § 626 BGB
    Berufsausbildungsverhältnis; Kündigung, außerordentliche; Kündigungsgründe; Schriftform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses; Außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung; Angabe der Kündigungsgründe; Den Beendigungswillen stützende Tatsachen; Anforderungen an die Kündigungsrelevanz vertragswidriger Verhaltensweisen; Charakterliche Förderung des ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung eines Auszubildenden

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2003 - 7 Sa 852/02
    Die Angabe der Kündigungsgründe im Sinne des Gesetzes setzt voraus, dass das Kündigungsschreiben selbst oder ihm beigefügte Anlagen konkret und nachvollziehbar Tatsachen darstellen, auf die der Kündigende seinen Beendigungswillen stützt (LAG Baden Württemberg EzB § 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG Nr. 72; Leinemann/Taubert, Berufsbildungsgesetz, § 15 Rdnr.127; BAG AP Nr. 4 zu § 15 BBiG).
  • ArbG Essen, 27.09.2005 - 2 Ca 2427/05

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Auszubildenden; Anforderungen

    Strengere Anforderungen als bei erwachsenen Arbeitnehmern sind deshalb gerechtfertigt, weil es sich bei Auszubildenden nicht selten und so auch hier um ältere Jugendliche und Heranwachsende handelt, deren geistige, charakterliche und körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 31. Oktober 1996 6 Sa 10/96 NZA-RR 1997, 288; LAG Köln vom 08. Januar 2003 7 Sa 852/02 LAGE § 15 BBiG Nr. 14 = AR-Blattei ES 400 Nr. 112 = EzA-SD 2003, Nr. 10, 16; APS-Biebl., 2. Aufl. § 15, Rz. 14; Leinemann/Taubert, BBiG, § 15 Rz. 41).

    Dabei gewinnt das Interesse des Auszubildenden an der Aufrechterhaltung des Ausbildungsverhältnisses mit fortschreitender Dauer der Ausbildung immer mehr an Gewicht (vgl. LAG Düsseldorf vom 15. April 1993 5 Sa 220/93 EzB BBiG § 15 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 76; LAG Köln vom 08. Januar 2003 7 Sa 852/02 a.a.O., zu II 3 b der Gründe; APS-Biebl, a.a.O., § 15 BBiG, Rz. 15; Leuchten in Tschöpe, Arbeitsrecht, 3. Aufl., Teil 1 B, Rz. 144 ).

  • LAG Köln, 18.02.2004 - 3 Sa 1392/03

    Auszubildender, Kündigung, Schriftform

    Daher kann sich der Arbeitgeber in einem späteren Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Kündigung regelmäßig auch nur auf solche Gründe berufen, die er in formwirksamer Weise im Kündigungsschreiben mitgeteilt hat (LAG Köln, Urteil vom 08.01.2003 - 7 Sa 852/02 -).
  • LAG Köln, 22.01.2013 - 11 Sa 783/12

    Unentschuldigtes Fehlen einer Auszubildenden - Kündigung kurz vor

    Bei der Beurteilung des wichtigen Grundes kann nicht von den Maßstäben ausgegangen werden, die bei einem Arbeitsverhältnis eines erwachsenen Arbeitnehmers anzulegen sind, weil es sich bei den Auszubildenden regelmäßig um ältere Jugendliche und Heranwachsende handelt, deren geistige, charakterliche und körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist und es nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 BBiG gerade auch zu den Aufgaben des Ausbilders gehört, den Auszubildenden charakterlich zu fördern (LAG Köln, Urt. v. 08.01.2003 - 7 Sa 852/02 - m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - 10 Sa 1300/15

    Weisung, Berufsausbildung

    Pflichtverstöße sind nur unter erschwerten Bedingungen als unzumutbar für den Ausbildenden zu bewerten (LAG Köln, Urteil vom 8. Januar 2003 - 7 Sa 852/02).
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