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   LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06   

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LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 (https://dejure.org/2007,6081)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 (https://dejure.org/2007,6081)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 7 Sa 86/06 (https://dejure.org/2007,6081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ausgestaltung einer den sofortigen Wechsel zur OT-Mitgliedschaft gestattenden Verbandssatzung - Tariflohn - Aussetzung des Rechtsstreits nach § 97 Abs 5 S 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kraftfahrers im Einzelhandel auf tarifliche Lohnerhöhung bei Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband ohne Tairfgebundenheit; Zulässigkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft); Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur ...

  • Judicialis

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; ArbGG § 97 Abs. 5 Satz 1; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; TVG § 4 Abs. 5; ; TVG § 5; ; BetrVG § 77 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 259; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Anspruch auf Lohnerhöhung bei Beendigung der Tarifgebundenheit infolge einvernehmlicher Mitgliedschaft in Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung - keine Aussetzung des Vergütungsprozesses zur Klärung der Tarifzuständigkeit - Zulässigkeit einvernehmlicher ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) betrifft nicht Tarifzuständigkeit sondern mitgliedschaftliche Tarifgebundenheit ? Entgegen Rechtsprechung des BAG ? Einvernehmlicher sofortiger Statuswechsel von der T-Mitgliedschaft in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1092
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Zwar habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05) die Zulässigkeit einer verbandsgeregelten OT-Mitgliedschaft an sich anerkannt, gleichwohl habe es offen gelassen, welche Schranken insoweit zu beachten seien.

    b) Demgegenüber verneint der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, zu B II 2 a der Gründe) die Beschränkung der Tarifzuständigkeit auf die jeweiligen Verbandsmitglieder.

    (1) Die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband, die keine Tarifgebundenheit im Sinne von § 3 Absatz 1 TVG erzeugt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich anerkannt (BAG, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, zu B II 2 a ee (3) der Gründe; BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42, zu I 2 b der Gründe).

    Die Berufungskammer schließt sich den überzeugenden Gründen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05, a. a. O.) an und macht sich die für die grundsätzliche Zulässigkeit einer OT-Mitgliedschaff angeführten Argumente zu Eigen.

    (c) In seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05, a. a. O.) hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich offen gelassen, an welche Voraussetzungen eine derartige OT-Mitgliedschaft gebunden ist und welchen Beschränkungen sie unterliegt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05, a. a. O., Randnummer 60) hierzu erklärt und die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft hieran nicht scheitern lassen.

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Dem entspricht auch noch die Entscheidung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42).

    Tarifvertragsrechtlich trat vielmehr eine Nachwirkung gemäß § 4 Absatz 5 TVG an den Entgelt-TV 2002 vom 26.07.2002 ein (vergleiche BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42, zu I 4 der Gründe mit zahlreichen Nachweisen).

    (1) Die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband, die keine Tarifgebundenheit im Sinne von § 3 Absatz 1 TVG erzeugt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich anerkannt (BAG, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, zu B II 2 a ee (3) der Gründe; BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 409/95

    Beschränkung der Tarifzuständigkeit (OT-Mitgliedschaft)

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Für die Aussetzung ist es unerheblich, in welcher Instanz das Verfahren anhängig ist; das Verfahren muss also auch in der Berufungsinstanz ausgesetzt werden (BAG, Beschluss vom 23.10.1996 - 4 AZR 409/95 (A) - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 15).

    a) Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde die OT-Mitgliedschaft als Ergebnis einer personellen Beschränkung der Tarifzuständigkeit des Arbeitgeberverbandes auf seine Tarifmitglieder angesehen (BAG, Beschluss vom 23.10.1996 - 4 AZR 409/95 (A) - a. a. O., zu II 2.1 der Gründe).

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Die Möglichkeit einer Klage auf zukünftige Leistung gemäß § 259 ZPO steht nach allgemeiner Ansicht einer Feststellungsklage nicht entgegen (zum Beispiel BGH, Urteil vom 07.02.1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507, zu II 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen); aber auch für den Zeitraum des fälligen Monatsdifferenzlohnes bis einschließlich Dezember 2006 (Berufungsverhandlung war am 19.01.2007) ist vorliegend von einem Feststellungsinteresse auszugehen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2006 - 6 Sa 158/05

    Tarifbindung nur bei Vollmitgliedschaft in Arbeitgeberverband - keine dynamische

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Ergänzend wird ausgeführt, dass nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27.11.2002 - 4 AZR 540/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 29, zu I 2 e der Gründe) aus der einmaligen Anwendung eines nach der Bezugnahmeklausel nicht anwendbaren Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis kein Rückschluss auf einen generellen Verpflichtungswillen gezogen werden kann, alle Tarifänderungen nach einem Verbandsaustritt zu vollziehen (BAG, Urteil vom 09.02.2005 - 5 AZR 284/04 - Juriszitat, zu III 3 b der Gründe mit weiteren Nachweisen; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.03.2006 - 6 Sa 158/05 - Juriszitat, zu 3 der Gründe).
  • LAG München, 12.04.2005 - 11 TaBV 33/04

    Mitgliedschaft OT

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Die Verhandlungsparität wird dadurch nicht verschoben (LAG München, Beschluss vom 12.04.2005 - 11 TaBV 33/04 - NZA-RR 2006, 145, zu B II 2 c der Gründe; Otto, NZA 1996, 628).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 936/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    (dd) Bedenken an der Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft der Beklagten bestehen auch insofern nicht, als der Statuswechsel auf der Grundlage der Satzung, die insoweit keine Fristen vorsieht, einvernehmlich mit sofortiger Wirkung erfolgte (zum Meinungsstand vergleiche LAG Hamm, Urteil vom 27.09.2005 - 19 Sa 936/05 - Juriszitat, zu II 2 c bb (1) (a) der Gründe; Buchner, NZA 2006, 1377, 1382).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06

    Negative Koalitionsfreiheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und damit zur Bestandssicherung ist es für einen Verband durchaus wünschenswert, anstatt eines Ausscheidens aus dem Verband jedenfalls einen Statuswechsel im Interesse des Mitgliedes zu ermöglichen und damit auch nicht des Beitrages verlustig zu werden (vergleiche auch die Rechtsprechung zu den Kündigungsfristen bei einem Austritt aus einem Arbeitgeberverband, BAG, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 ABR 2/06 - Juriszitat, zu B II 2 a der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Diese Auslegungsregel findet jedenfalls auf den vor dem 31.12.2001 abgeschlossenen Arbeitsvertrag ("Altvertrag") uneingeschränkte Anwendung (BAG, Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39, zu I 2 c der Gründe).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 194/85

    Insolvenzschutz bei Wechsel des Versorgungsschuldners

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Ein fälligkeitsbezogener Umstellungs- und Anwendungsvorrang der Leistungsklage ist wegen der umfassenden gegenwärtigen und zukünftigen Streiterledigung nicht anzunehmen (vergleiche zum Beispiel BAG, Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 194/85 - AP BGB § 613a Nr. 61, zu A der Gründe).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 540/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

  • LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06

    Kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch, OT-Mitgliedschaft, Nachbindung,

    Auch eine OT-Mitgliedschaft in einem so genannten Stufenmodell ist grundsätzlich zulässig (BAG Beschluss vom 18.07.2006, a.a.O.; BAG Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - DB 2005, 2305; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

    In der Literatur ist umstritten, welche Rechtsfolgen sich aus einer unzulässigen OT-Mitgliedschaft ergeben (Bayreuther, BB 2007, 325, 326 f.; Deinert, AuR 2006, 217, 223 f.; Thüsing/Stelljes, ZfA 2005, 527, 569 ff.; Wroblewski, NZA 2007, 421, 425; siehe auch: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07, offensichtlich von Tarifbindung bei unzulässiger OT-Mitgliedschaft ausgehend).

    Von einer Satzung muss auch verlangt werden, dass sie für einen Wechsel von der Normal-Mitgliedschaft zur OT-Mitgliedschaft eine Frist vorsieht, die ausreichend lang bemessen ist, um auszuschließen, dass ein Arbeitgeber an Tarifverhandlungen teilnimmt, dann aber kurzfristig noch vor Abschluss des Tarifvertrages in die OT-Mitgliedschaft wechseln kann (vgl. dazu den vom LAG Baden-Württemberg durch Urteil vom 19. Januar 2007 entschiedenen Fall - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 Sa 1298/07

    OT-Mitgliedschaft/Tarifbindung

    Demgegenüber kommen der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts und ihm folgend das Landesarbeitsgericht Baden - Württemberg bei der Beurteilung einer OT - Mitgliedschaft zu dem Ergebnis, eine solche betreffe keine Regelung der Tarifzuständigkeit, sondern die Tarifbindung des einzelnen Mitglieds (BAG v. 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit sowie BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 27/06 - NZA 2007, 1011, 1012, Rn. 17; LAG Baden - Württemberg v. 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - LAGE § 3 TVG Nr. 7).

    Dies führt zwar zu einer Unterstützung bei Arbeitskampfmaßnahmen, nicht aber zu einer unmittelbaren Einflussnahme beim Abschluss von Tarifverträgen (ähnlich LAG - Baden - Württemberg v. 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - LAGE § 3 TVG Nr. 7; Bayreuther BB 2007, 325, 327; Otto NZA 1996, 224, 228).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Januar 2007 - 7 Sa 86/06 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2008 - 11 Sa 1521/07

    Zahlung anteiliger tariflicher Jahressonderzuwendung - Verbandsaustritt -

    Die Möglichkeit des auch kurzfristigen Abschlusses einer Auflösungsvereinbarung war in der Satzung der KAV schon immer angelegt, so dass es auch keines besonderen Hinweises auf den Präsidiumsbeschluss vom 4. August 2006 bedurfte (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation LAG Baden-Württemberg 7 Sa 86/06 vom 19.01.2007, LAGE § 3 TVG Nr. 7).

    Die Angelegenheit ist von grundsätzlicher Bedeutung, zudem ist in dem bereits zitierten Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Januar 2007 (7 Sa 86/06) ebenfalls die Revision zugelassen worden.

  • ArbG Solingen, 06.05.2008 - 1 Ca 1681/07

    Auswirkungen eines Arbeitgeberwechsels in einen Arbeitgeberverband ohne

    d) Der kurzfristige Wechsel von einer Tarifmitgliedschaft in die OT- Mitgliedschaft ist auch nicht unwirksam (BAG Urteil vom 20.02.2008 -4 AZR 64/07- Pressemitteilung Nr. 15/18, LAG Baden-Württemberg Urteil vom 19.01.2007 -7 Sa 86/06 m.w.N, LAG München, Urteil vom 10.05.2007, -2 Sa 1244/06- juris.de, Lag Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.01.2007 -7 Sa 1766/06-juris.de, dazu Plander NZA 2005, 897ff).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 20 Sa 1218/07

    Dynamische Zulage aufgrund des ÄndTV-BT-K vom 01.08.2006, Verbandsmitgliedschaft

    Die negative Koalitionsfreiheit des einzelnen Mitgliedes und die Satzungsautonomie des Verbandes stehen einer Unzulässigkeit einer einvernehmlichen sofortigen Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses entgegen (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 19. Januar 2007 - 7 Sa 86/06 - LAGE § 3 TVG Nr. 7).
  • ArbG Mannheim, 19.08.2008 - 8 BV 11/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung einer

    Demnach ist bei einer OT-Mitgliedschaft im Einzelhandelsverband - wie es im Übrigen auch bereits das LAG Baden-Württemberg, (Urteil vom 19.01.2007, Az.: 7 Sa 86/06) festgestellt hat - keine Tarifbindung gegeben.
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